Montag, 20. Dezember 2010

Es gibt noch "dickere Abfindungen"

Die Frankfurter Neue Presse meldete am 16.12.10:
(http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/geld-fuer-pfaff-war-doch-eine-abfindung_rmn01.c.8512850.de.html)
"Der ehemalige Geschäftführer der Dom-Römer GmbH, Werner Pfaff, hat sein Amt niederlegen müssen, weil er in eine Korruptionsaffäre verwickelt war. Ein Abfindung erhielt er dennoch, wie ein gestern veröffentlichter Bericht des Magistrats einräumt ...

Für seine nur viermonatige Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Altstadt-Projekt bezog der Immobilienexperte insgesamt 349 000 Euro. Damit kam Werner Pfaff für sein kurzes Engagement auf ein Monatsgehalt von 87 250 Euro. Zum Vergleich: Das Grundgehalt von Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) beträgt 10 880 Euro. Die Gesamtsumme von 349 000 Euro für Pfaff setzt sich zusammen aus 40 000 Euro Gehalt, 49 000 Euro Mehrwertsteuer und einer Abfindung von 260 000 Euro – auch wenn sich der Magistrat um dieses Wort herumdrückt. Es heißt lediglich: 'Es handelt sich um eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung.'"

Nun gut, diese "Abfindung" ist auch inhaltlich nicht mit einer Abfindung für Arbeitnehmer vergleichbar. Vergleichbar ist jedoch, zu welchen Zahlungen Unternehmen bereit sind, wenn sie sich von einem Mitarbeiter (oder Geschäftspartner) trennen wollen. Dazu ein weiteres aktuelles Beispiel aus dem SPIEGEL Online vom 20.12.10:


"Vorwürfe gegen Möbelhaus XXXLutz

Auch Dirk Nagel weiß viel über XXXLutz zu berichten. Der Gewerkschaftssekretär von Ver.di beugt sich über einen Stapel von Unterlagen: 'Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Konzern versucht hat, in seinen Filialen Betriebsräte mit Abfindungen herauszukaufen', sagt er. Nicht nur in Passau, auch in Regensburg sei in einem Fall eine 'Summe im sechsstelligen Euro-Bereich' bezahlt worden, behauptet Nagel und ergänzt: 'Viel Geld, wenn man bedenkt, dass eine Vollzeit-Verkäuferin nur 1200 Euro netto im Monat verdient.' In Landshut habe sich der Betriebsrat 2009 laut Ver.di gar mangels Mitgliedern aufgelöst. 'Sogar einer Teilzeitbeschäftigten bot man dort 85.000 Euro Abfindung an', sagt Nagel."

Und wenn das Zuckerbrot doch nicht greift, dann nimmt man eben die Peitsche:

"Wer nicht auf die Abfindungsangebote eingehe, dem werde mitunter der Lohn gekürzt. Offiziell geschehe dies über eine - angeblich betriebswirtschaftlich notwendige - Verschiebung auf schlechter bezahlte Stellen. Doch faktisch, heißt es bei Ver.di, gehe es um reine Schikane. Auch Voss sagt, sein Gehalt sei so phasenweise um die Hälfte gekürzt worden. Das Unternehmen selbst äußert sich dazu nicht."

Quelle: SPIEGEL Online, 20.12.10, http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,733832,00.html

Samstag, 18. Dezember 2010

Halten Sie das für eine "dicke Abfindung"?

Also auch bei den "Bayern" wird es Abfindungen geben. Gemeint sind die "Bayern" in Leverkusen.

RP Online meldete am 22.11.2010:

"Die Rückstellungen von einer Milliarde Euro für den Abbau von weltweit 4500 Stellen läuft auf Kosten pro gestrichener Stelle von 220 000 Euro hinaus. Da aber laut Konzerninsidern in Deutschland grundsätzlich viel höhere Abfindungen als im Ausland gezahlt werden, ist klar, dass pro Mitarbeiter hierzulande mehr als 250 000 Euro eingeplant sind.

Nun handelt es sich dabei nicht unbedingt um "betriebsbedingte Kündigungen". Denn wie die Zeitung berichtet, könnte bis Ende 2012 aufgrund der bisherigen Vertragslage sowieso keiner entlassen werden. Und auch danach müsste gemäß Kündigungsschutzgesetz nach Sozialauswahl gekündigt werden. Es gibt offensichtlich viele Mitarbeiter, die unter diesen Bedingungen fast unkündbar sind.

Da der Konzern aber - aus welchem Grund auch immer - Stellen abbauen will, muss er einfach einigen Mitarbeitern einen "freiwilligen Abschied" versüßen.


Das Wirtschaftsmagazin "Capital" hatte wohl schon einmal berichtet, was für Abfindungen Bayer an Mitarbeiter zahlen muss, die ohne betriebsbedingte Kündigung - also "freiwillig" - gehen sollen. "Der Konzern musste einem 50-jährigen Forscher zweieinhalb Jahresgehälter überweisen, damit der seinen Schreibtisch räumt. Also 30 Monatsgehälter für rund 20 Jahre Arbeit, pro Beschäftigungsjahr somit 1,5 Monatsgehälter. Der Forscher hatte sich bei Bayer nichts zuschulden kommen lassen."

Zum Vergleich: Eine "Regelabfindung" bei betriebsbedingter Kündigung gem. KSchG § 1a beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Stephan Gilow, Geschäftsführer des Verbandes Angestellter Akademiker und Führungskräfte in der Chemieindustrie (VAA) und Jurist, sagte der Zeitung dazu: "Im Schnitt sollte man pro Beschäftigungsjahr bei Bayer mindestens ein Monatsgehalt Abfindung fordern". Gilow gibt auch den Ratschlag: "Mitarbeiter sollten auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag ohne Rücksprache mit einem Anwalt oder Betriebsräten unterschreiben."

Quelle: http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/bei-bayer-wird-es-hohe-abfindungen-geben-1.107350

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Ist das eine "dünne" Abfindung?

Beschäftigte des Kaufhauses Blum erhalten maximal 1,5 Monatsbruttogehälter.

Mit Abfindungen, deren Höhe weit unter dem Üblichen liegt, müssen sich die rund 80 Mitarbeiter des Kaufhauses Blum in Rheinfelden begnügen. Ihnen war Mitte Oktober zum 31. Mai 2011 betriebsbedingt gekündigt worden. Ein Gütertermin vor dem Arbeitsgericht hat – ohne Einigung – bereits stattgefunden, vermutlich im Januar wird eine Kündigungsschutzklage verhandelt.

Als "Regelabfindung", besser als Orientierung für die Abfindungshöhe gilt gem. KSchG § 1a, dass den Mitarbeitern eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit gezahlt wird. Nach unten gibt es aber keine Grenze, denn eine "Mindestabfindung" gibt es nicht. Den Mitarbeitern der Firma Blum, die am 15. Oktober ihre Kündigung erhielten, wurde je Betriebsjahr ein Zehntel eines Bruttogehalts offeriert.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Monatslohn von 1.900 Euro würde "auch nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit noch nicht einmal 3000 Euro Abfindung" erhalten – das rechnete die Badische Zeitung am 14.12.10 aus (ich komme da auf 5.700 EUR - aber sein wir mal nicht so kleinlich; und von den 3.000 EUR werden noch bis zu 900 EUR Steuern abgezogen).

In der Abfindungsregelung, die den Arbeitnehmern zusammen mit der Kündigung zur Unterschrift vorgelegt worden ist, soll außerdem ein Passus enthalten sein, wonach bei mehr als 10 krankheitsbedingten Fehltagen Kürzungen der Abfindung ankündigt werden. Wird das Arbeitsverhältnis vor dem 31. Mai 2011 beendet, bestehe gar kein Abfindungsanspruch.

Zweifel bestehen, ob den der angegebene Grund für die Entlassung - Betriebsstilllegung - wirklich vorhanden oder nur ein Vorwand ist.

Viele Klagen werden es indes nicht werden, heißt es in dem Artikel. Der Großteil ihrer Arbeitskolleginnen sei verschüchtert, wer sich kritisch zu Wort gemeldet habe, sei ins Personalbüro zitiert worden. Einen Betriebsrat gibt es nicht.

Die Anwälte der Firma Blum weisen die Zweifel der Gegenseite an der Betriebsstilllegung zurück: Die Marktentwicklung habe die Vertriebsform des klassischen Kaufhauses nicht mehr unterstützt, der Umsatz sei bei steigenden Kosten stetig gesunken. Deshalb haben die Gesellschafter, die drei Brüder Blum, "die endgültige und vollständige Betriebsaufgabe beschlossen".

Badische Zeitung, 14.12.10
http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/abfindung-faellt-mager-aus--38807059.html

Sonntag, 12. Dezember 2010

Was ist eine "dicke" Abfindung?

In seiner Online-Ausgabe meldete DER WESTEN am 08.12.10:

"Marktleiter muss dicke Abfindung zahlen".

(http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/Marktleiter-muss-dicke-Abfindung-zahlen-id4037105.html)

An wieviel Geld denkt man wohl, wenn man "dicke Abfindung" liest? 1.000 EUR, 10.000 EUR ...

Der Pressemeldung nach waren für die Richterin weder die „betriebsbedingten Gründe“ der Kündigung mit Daten belegt, noch sei nachvollziehbar, auf welche Weise welcher Arbeitsplatz weggefallen sei. Auch dass die Sozialauswahl gegen die 44-Jährige sprechen sollte, die als Alleinerziehende noch drei Kinder durch die Ausbildung zu bringen hat, sei nicht nachvollziehbar. Schließlich billigte das Gericht auch nicht, den offiziellen Kündigungsgrund, die Mitarbeiterin habe Betriebsinterna nach außen getragen.

Wer das so liest, kann wohl nur zu dem Ergebnis kommen, dass der Marktleiter hier blanke Willkür nach Gutsherrenmentalität walten ließ - oder?

Da scheint eine "dicke Abfindung" für die 8 Jahre Betriebszugehörigkeit doch gerechtfertigt, nicht war? - Worin bestand nun die "dicke Abfindung"? ... In 15.000 EUR! ... der "doppelten Regelabfindung" ...

Abgesehen davon, dass mathematisch die "doppelte Regelabfindung" im Sinne des KSchG § 1a von 2.100 EUR Bruttogehalt 16.800 EUR und nicht 15.000 EUR wären (wovon noch ca. 5.000 EUR für Steuern abgehen), kenne ich auch andere Abfindungen:

Der Ex-Arcandor Chef Eick z. B. bekam nach seinem Halbjahresjob 15 Millionen Euro als Abfindung.

Lee Raymond, ehemaligen Chef des Ölmulti Exxon Mobil bekam gar 351 Millionen Dollar.

Wenn 15.000 EUR eine "dicke Abfindung" für 8 Jahre Betriebszugehörigkeit sind, was sind dann die Abfindungen z. B. unter http://www.abfindunginfo.de/anspruch.htm?

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1