Mittwoch, 15. Dezember 2010

Ist das eine "dünne" Abfindung?

Beschäftigte des Kaufhauses Blum erhalten maximal 1,5 Monatsbruttogehälter.

Mit Abfindungen, deren Höhe weit unter dem Üblichen liegt, müssen sich die rund 80 Mitarbeiter des Kaufhauses Blum in Rheinfelden begnügen. Ihnen war Mitte Oktober zum 31. Mai 2011 betriebsbedingt gekündigt worden. Ein Gütertermin vor dem Arbeitsgericht hat – ohne Einigung – bereits stattgefunden, vermutlich im Januar wird eine Kündigungsschutzklage verhandelt.

Als "Regelabfindung", besser als Orientierung für die Abfindungshöhe gilt gem. KSchG § 1a, dass den Mitarbeitern eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit gezahlt wird. Nach unten gibt es aber keine Grenze, denn eine "Mindestabfindung" gibt es nicht. Den Mitarbeitern der Firma Blum, die am 15. Oktober ihre Kündigung erhielten, wurde je Betriebsjahr ein Zehntel eines Bruttogehalts offeriert.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Monatslohn von 1.900 Euro würde "auch nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit noch nicht einmal 3000 Euro Abfindung" erhalten – das rechnete die Badische Zeitung am 14.12.10 aus (ich komme da auf 5.700 EUR - aber sein wir mal nicht so kleinlich; und von den 3.000 EUR werden noch bis zu 900 EUR Steuern abgezogen).

In der Abfindungsregelung, die den Arbeitnehmern zusammen mit der Kündigung zur Unterschrift vorgelegt worden ist, soll außerdem ein Passus enthalten sein, wonach bei mehr als 10 krankheitsbedingten Fehltagen Kürzungen der Abfindung ankündigt werden. Wird das Arbeitsverhältnis vor dem 31. Mai 2011 beendet, bestehe gar kein Abfindungsanspruch.

Zweifel bestehen, ob den der angegebene Grund für die Entlassung - Betriebsstilllegung - wirklich vorhanden oder nur ein Vorwand ist.

Viele Klagen werden es indes nicht werden, heißt es in dem Artikel. Der Großteil ihrer Arbeitskolleginnen sei verschüchtert, wer sich kritisch zu Wort gemeldet habe, sei ins Personalbüro zitiert worden. Einen Betriebsrat gibt es nicht.

Die Anwälte der Firma Blum weisen die Zweifel der Gegenseite an der Betriebsstilllegung zurück: Die Marktentwicklung habe die Vertriebsform des klassischen Kaufhauses nicht mehr unterstützt, der Umsatz sei bei steigenden Kosten stetig gesunken. Deshalb haben die Gesellschafter, die drei Brüder Blum, "die endgültige und vollständige Betriebsaufgabe beschlossen".

Badische Zeitung, 14.12.10
http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/abfindung-faellt-mager-aus--38807059.html

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