Mittwoch, 14. Dezember 2011

Nokia zieht weiter und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung ...

Vor drei Jahren verlagerte Nokia seine Produktion aus Bochum nach Rumänien. Jetzt zieht der Konzern weiter nach China und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung Enttäuschungen, Frust und Ohnmacht.

Rund 2.200 rumänischen Arbeiter dürfen im siebenbürgischen Jucu noch bis zum Jahresende im Unternehmen arbeiten. "Großzügig" zahlt Nokia bis Ende März weiterhin Gehälter, auch wenn das Werk dann schon geschlossen ist. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Abfindung in Höhe von mindestens drei monatlichen Bruttogehältern. Was das heißt?

"Bogdan Colceriu kommt für seine dreijährige Nokia-Zeit damit auf eine Abfindung von rund 2.600 Euro .... Im Tarifvertrag war von Abfindungen keine Rede, da der Gewerkschaft eine Abwanderung des Konzerns gar nicht erst in den Sinn gekommen war."

Quelle: Eurasisches Magazin, 12.12.2011

Dienstag, 13. Dezember 2011

Besteuerung von Abfindungen - Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien

Nun hat es das Bundesfinanzministerium also auch geschafft, mit Großbritannien eine Vereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen auszuhandeln.

Mit der Vereinbarung wird das Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB) vom 30. März 2010 ergänzt. Was vereinbart wurde, stimmt im wesentlichen mit den Regeln überein, die in letzter Zeit zu gleichartigen Problemen mit anderen Staaten ausgehandelt wurden: Abfindungen mit Versorgungscharakter werden im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert ... andere Abfindungen im Tätigkeitsstaat.

Quelle: Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB); Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen, BMF, Schreiben v. 2.12.2011, IV B 3 - S 1301-GB/10/10001

Mittwoch, 30. November 2011

Blonde "Schneegans" erhält keine Abfindung

Ich gebe zu, schon einige kuriose Urteile oder Urteilsbegründungen gelesen zu haben. doch es gibt immer wieder Richter mit (unfreiwilligem?) "Humor".

Eine Lehrerin erhält von ihrem Chef das durchaus seriös klingende Angebot, künftig an seiner Stelle eine Einrichtung für Berufsbildung zu leiten. Doch davon ist sie gar nicht begeistert, was nun wiederum den Chef enttäuscht. Seine Enttäuschung fasst er in die Worte, sie solle doch nicht so "zickig und bockig" sein. Da sie blond sei, habe sie doch gute Chancen auf den Posten. (Wie er das gemeint hat? - Ich weiß es auch nicht.) Jedenfalls behauptet die Lehrerin, dass er sie auch noch eine "Schneegans" nannte.

Unter Freunden und guten Bekannten, mag ja so eine "lockere" Ausdrucksweise vertretbar sein. Unter Chef und Mitarbeiterin geht es wohl zu weit, oder wie die Lehrerin meinte: Es sei "grob ungehörig". Das müsse sie sich nicht bieten lassen. Deshalb verlangte sie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und als Entschädigung eine Abfindung von mindestens 16.200 Euro.

Wie befand das Gericht?

Nun, die Richter erwiesen sich als Naturfreunde: Sowohl die Große Schneegans (Anser caerulescens atlanticus) als auch die Kleine Schneegans (Anser caerulescens caerulescens) seien "äußerst anmutige und ausgesprochen schöne Tiere aus der Familie der Entenvögel", Ohne Zweifel hätten jedoch eine solche Bezeichnung ebenso wie die anderen Anwürfe des Chefs "in einem Personalgespräch nichts zu suchen", heißt es in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Chemnitz. Die Lehrerin können insofern durchaus die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung beantragen.

Aber: Der Schulleiter hat ja inzwischen schon längst die Schule verlassen ... also gibt es ja gar keinen Grund für die Lehrerin mehr, ihren Arbeitgeber zu verlassen ... schon gar nicht mit einer Abfindung "in der geltend gemachten exorbitanten Höhe".

Was würden Sie nun anstelle der Lehrerin machen? ... vielleicht einfach mal die Perspektive wechseln und in den Worten des ehemaligen Chefs anstelle einer "grob ungehörigen" Beleidigung den charmanten Vergleich mit den "äußerst anmutigen und ausgesprochen schöne Tiere" heraushören. Bei Friedemann Schulz von Thun kann man das "mit vier Ohren hören und vier Schnäbeln reden" lernen ... ;-)



Quelle: Urteil des LAG Chemnitz, AZ: 9 Sa 103/11

Dienstag, 29. November 2011

Wann es sich lohnen kann, keine Abfindung zu erhalten

Die „Münchner Akten- und Datenvernichtung“ (MAD) in Schwedt wollte 65 Mitarbeiter kündigen und den Betrieb schließen. Vermutlich aufgrund der unmodernen Anlagen wurde die Firma unrentabel. Doch die Gewerkschaft Ver.di zog vor Gericht. Sie klagte auf die Einhaltung des Mindestlohns und einen Sozialplan mit ordentliche Abfindungen nach der Kündigung.

Der Sozialplan hätte die Firma vermutlich rund 200 Millionen Euro gekostet. Deshalb entschied die Firmenleitung in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft, den Standort doch lieber zu behalten. Nun zieht die Firma in Erwägung lieber eine neue Anlage zu kaufen. Der Preis dafür könnte etwa im einstelligen Millionenbereich liegen.

Gleichzeitig steigt der Stundenlohn von 6,73 Euro auf 8,40 Euro, und die Mitarbeiter erhalten drei Jahre Kündigungsschutz. Das macht mehr als 36 Monatsgehälter aus ... so hoch wäre wohl die Abfindung nie und nimmer geworden.

So kann es sich lohnen, keine Abfindung zu bekommen.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 29.11.11

Mittwoch, 23. November 2011

Von einer "dicken" Abfindung war lange nicht mehr die Rede?

Das manager-magazin vom 18.11.11. hilft: Carla Kriwet, Marketing- und Vertriebschefin des Lübecker Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens Dräger, soll gehen. Nach rund elf Monaten geht sie ... mit einer Abfindung in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Wer ist Carla Kriwet, dass sie so eine dicke Abfindung nach elf Monaten erhält? - die Tochter des einstigen Thyssen-Chefs Heinz Kriwet ... Natürlich ist die Abfindungshöhe nicht allein auf ihren Vater und die damit gegebenen Beziehungen zurückzuführen. Schließlich hat sie auch selbst schon Erfahrungen, wie auf Vorstandseben Gehälter und Abfindungen verhandelt werden. So war die ehemalige Boston-Consulting Beraterin vor den Eintritt bei Dräger Europa-Chefin der Gesundheitstechnik im Münchener Dax-Konzern Linde.

Quelle: manager-magazin

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Abfindung statt Mobbing - so kann auch verhandelt werden

Da warf doch die ehemalige ARD-Generalsekretärin den mächtigen Intendanten der ARD massives Mobbing vor und drohte ihren Ex-Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. Ein möglicherweise aufsehenerregender Prozess wurde in letzter Minute durch einen Vergleich verhindert: 200.000 EUR Abfindung und ein Arbeitszeugnis mit der Note "sehr gut" gegen den Verzicht auf weitere Vorwürfe gegenüber der ARD.

Ich bin ganz sicher, dass zu diesem Ergebnis beigetragen hat, dass Frau Wiedemann selbst Juristin ist und weiß, wie man mit Verträgen und Mobbing umzugehen hat. Vielleicht ist es aber auch für diesen und jenen in ähnlicher Situation ein Anlass, sich hier mal etwas intensiver kundig zu machen.

Quelle: Verena Wiedemann bekommt dicke Abfindung von der ARD, Horizont.net, 27.10.11

Und hier gleich noch ein weiterer Fall:

Chefarzt-Fall endet für die Verwaltung im Desaster

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Dem BND verweigert - Entlassung - Abfindung eingeklagt

Ohne Kommentar: Irakischer Pilot bekommt Abfindung, obwohl er sich weigerte, mit dem BND zu sprechen

Was für eine Story?

Da ist ein Pilot unter Saddam Hussein in der irakischen Luftwaffe tätig. Er gehört zur turkmenischen Minderheit im Irak. Als Angehöriger einer Minderheit beginnt er irgendwann um sein Leben zu fürchten. Schließlich flieht er nach Deutschland.

Hier wird er - vor nunmehr 14 Jahren - ungewöhnlich schnell aufgenommen. Innerhalb kurzer Zeit bekommt er eine Aufenthaltsgenehmigung und die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch seine Familie wird bei der Integration unterstützt. Die Unterstützer hält er jahrelang für Sozialarbeiter.

Er wird als Pilot vom Aerodienst Nürnberg angestellt und fliegt zehn Jahre lang für die Nürnberger Firma kranke Urlauber nach Hause. Offensichtlich war er ein guter Pilot, denn das Unternehmen befördert den nunmehr 56-Jährigen zum Flottenchef.

Doch wenige Wochen darauf erhält er die Kündigung? - Was ist passiert?

Nach Angaben des Aerodienstes gehören regelmäßige Gespräche mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Überprüfung der Sicherheit. Einem solchen Gespräch verweigert sich der Pilot. Daraufhin kündigt der Aerodienst Nürnberg das Arbeitsverhältnis und begründet die Kündigung mit Sicherheitsbedenken.

Der Pilot hält die Kündigung für unbegründet und klagt dagegen. In der ersten Instanz gibt das Nürnberger Arbeitsgericht dem Aerodienst Recht ... Nun geht der Pilot in die Berufung.

Wie es scheint, hat er erst sehr spät erkannt, dass seine rührigen Helfer keine Sozialarbeiter, sondern Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes sind. Vor dem Berufungsprozess erklärt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, er wolle mit keinem Geheimdienst der Welt etwas zu tun haben.

Letztendlich haben sich die Parteien dann wohl vor dem Nürnberger Landesarbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt. Der Pilot bekommt eine Abfindung.

Quelle: http://www.br-online.de

Dienstag, 18. Oktober 2011

Abfindung für Soldaten bei "betriebsbedingter Kündigung"

Auch die Bundeswehr steht vor "betriebsbedingten Kündigungen". Verteidigungsminister de Maizière kündigt an, die Bundeswehr auf-, um- und abzubauen ... von 220.000 auf insgesamt rund 185.000 Soldaten.

Von einer Entlassung würden nach de Maizières Einschätzung bis zum Jahr 2017 rund 6.200 Berufssoldaten und 3.000 zivile Beamte betroffen sein. Für diese solle es Abfindungsregelungen geben. So sollen die bis 40-Jährigen 5.000 Euro pro Dienstjahr erhalten. Je älter die Betroffenen, desto attraktiver werden auch die Angebote. 


Die Kosten der Vorschläge beziffert das Verteidigungsministerium bis 2017 auf rund eine Milliarde Euro.


Quelle: taz, 18.10.2011

Samstag, 24. September 2011

"Vattenfall senkt Abfindungen für Top-Manager"

Wie das "Hamburger Abendblatt" am 24.09.2011 berichtet, können können Mitarbeiter an der Spitze des Vattenfall-Unternehmens künftig nur noch maximal zwei Jahreseinkommen als Abfindung erhalten. Darüber hinaus solle es auch keine Bonuszahlungen mehr geben.

In der Vergangenheit hatten z. B. der zeitweilige Chef der deutschen Tochter Vattenfall Europe, Hans-Jürgen Cramer, nach nur fünf Monaten Amtszeit Anspruch auf 2,3 Millionen Euro Abfindung. Sein Vorgänger Klaus Rauscher bekam 2007 gar 5,5 Millionen Euro, obwohl er wegen der Pannenserien in den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel entlassen wurde.

Den Zahlungen lagen nach Firmenangaben Fünf-Jahres-Verträge mit vollem Gehaltsanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden zugrunde.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Freitag, 23. September 2011

FTD - Galerie der Übergangschefs

Die Financial Times Deutschland veröffentlichte am 23.09.11 eine "Galerie der Übergangschefs": http://www.ftd.de/unternehmen/:galerie-der-uebergangschefs-apotheker-und-andere-kurzlaeufer/60107394.html

Wenn ich hier darauf verweise, dann geht es mir nicht um die Personen, die dort genannt werden. Dem interessierten Leser empfehle ich vielmehr die kurzen Kommentare dazu, wie die Leute in die Funktionen kamen, wie sie sie verließen oder verlassen mussten und mit welchen Folgen ... vielleicht sind die Kommentare auch nur eine Anregung, dass nach einer Entlassung das (Arbeits-)Leben nicht zu Ende, wenn man weiß, wie man daraus eine neue Herausforderung annimmt.

Sonntag, 18. September 2011

Abfindung - Ach erneut im Fußball

Ex-Spieler Matthias Scherz verklagt den 1. FC Köln. Einst Liebling "Mattes" sollte sich nach seinem Abschied vom aktiven Sport 2009 um die Karriereplanung des FC-Nachwuchses kümmern. Dafür soll er laut "Express" rund 10 000 Euro Gehalt im Monat vom Klub erhalten haben.

Meiers Nachfolger Volker Finke hat den auslaufenden Vertrag von Scherz im Sommer nicht verlängert. Hier liegt also offensichtlich keine Kündigung vor, denn ein befristete Vertrag bedarf keiner Kündigung. Er läuft einfach aus.

So will das wohl Matthias Scherz nicht einfach akzeptieren: "Er kontaktierte seinen Anwalt, und der ersann eine interessante, im Profifußball neue Argumentation. Nach insgesamt zwölf Jahren im Klub sei Scherz mit einem Festangestellten gleichzusetzen, er könne daher nicht einfach so vor die Tür gesetzt werden. Zumindest stehe ihm eine Abfindung zu. Darauf wird jetzt geklagt."

Na dann schaun wir doch mal, ob das Gericht das auch so sieht und einer Abfindung zustimmt.

Samstag, 13. August 2011

Ein "unmoralisches Angebot"?

Wie die Süddeutsche Zeitung am 13.08.11 meldet, drohen beim Autobauer Opel in Bochum Anfang nächster Woche nun wieder betriebsbedingte Kündigungen. Bereits vor Monaten hatte Opel gedroht, wenn nicht genügend Mitarbeiter ins Rüsselsheimer Werk wechseln oder eine Abfindung annehmen, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen.

Mitte Juli hatten dann 155 Mitarbeiter ein Angebot zum einvernehmlichen Wechsel oder Ausscheiden erhalten. Nach Angaben des Betriebsrats haben dieses Angebot bisher aber nur 22 von ihnen angenommen. Die übrigen müssen mit ihrer Kündigung rechnen.

Siehe auch: http://www.sueddeutsche.de/z5H38G/149123/Kuendigungen-bei-Ope.html

Donnerstag, 4. August 2011

Jeder entlassene Telekom-Mitarbeiter erhält über 360.000 Euro Abfindung

Unter nachfolgendem Link gibt es eine kurze, aber sehr aktuelle Diskussion zu dem Beitrag:

"Die mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Telekom hat gerade 1600 Mitarbeiter abgebaut. Jeder dieser entlassenen Mitarbeiter kann durchschnittlich mit einer Abfindung von ca. 360.000 EURO aus dem Staatsbesitz rechnen.
Das ist zwar weniger als die ehemaligen Mitarbeiter der staatseigenen West-LB bekommen, aber eine angenehme Lebensgrundlage auf Kosten der Steuerzahler."

http://foren.t-online.de/foren/read/nachrichten/allgemein/jeder-entlassene-telekom-mitarbeiter-erhaelt-ueber-360000-euro-abfindung,645,7299285,7299312.html

Angenommen, es sind wirklich 1.600 Mitarbeiter, die durchschnittlich 360.000 EUR Abfindung bekommen. Weiter angenommen, alle sind verheiratet und haben ein normales Jahresfamilieneinkommen von 60.000 EUR (was sicher nicht hoch gegriffen ist). Dann werden jedem durchschnittlich knapp 160.000 EUR abgezogen. Das ergibt einen Gesamtsteuerabzug von 256.000.000 EUR (zweihundertsechzig Millionen EUR) ... ist doch ein ganz schönes Sümmchen für den Fiskus ... oder?

Dagegen sind die Kosten für den Staat recht gering. Denn Alg I haben die Mitarbeiter mit ihrer Arbeitslosenversicherung selbst bezahlt. Na und wie lange muss jemand Alg 2 beziehen, ehe er auf 160.000 EUR kommt, die ihm an Steuern abgezogen wurden?

Sonntag, 17. April 2011

Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?

Ich denke schon. Nehmen wir das Beispiel eines ehemaligen Mitarbeiters der Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut):

Wie einer Pressemeldung vom 26.01.2011 zur Arbeit des Petitionsausschusses zu entnehmen ist, hat dieser Mitarbeiter seit 1993 um seine Abfindung gekämpft. Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bis zu seiner Eingabe erfolglos verlaufen. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.

Der Petitionsausschuss stellte nunmehr fest, dass die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen seien.
Demzufolge trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Der Petitionsausschuss überwies eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses!
 

Treuhandanstalt trägt Verantwortung für Abfindungsvereinbarung der FEDI Wismut

Petitionsausschuss - 26.01.2011

Berlin: (hib/HAU/KRU) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) trägt die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Diese Auffassung vertritt der Petitionsausschuss, der am Mittwochmorgen eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses – überwies.
Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bisher erfolglos verlaufen, schreibt der Petent in der Begründung seiner Eingabe. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss habe das Finanzministerium dem Ausschuss mitgeteilt, dass die BvS weder an dem Vergleich beteiligt gewesen sei noch diesem als Treuhänderin zugestimmt habe, heißt es in der Begründung des Ausschussvotums. Dem Petenten sei von der BvS geraten worden, sich an die Liquidatoren der FEDI Wismut zu wenden. Diese hätten jedoch auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft verwiesen und die Abfindungszahlung an den Petenten abgelehnt.
Der Petitionsausschuss, so heißt es weiter, komme jedoch zu der Feststellung, dass die treuhänderische Verwaltung der FEDI Wismut durch die Treuhandanstalt/BvS erst im Jahr 1997 geendet habe. Angesichts des im Februar 1993 geschlossenen Vergleiches ist es daher für den Ausschuss ”nicht nachvollziehbar, warum die Treuhandanstalt/BvS weder an den genannten Abfindungsvereinbarungen noch an der Liquidation der FEDI Wismut beteiligt war, obwohl ihre Zustimmung gemäß Paragraf 20 PartG-DDR vorgeschrieben war“. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen.

Donnerstag, 7. April 2011

Was Sie mit steigenden Energiepreisen finanzieren

Während viele Bürger im Land über steigende Energiepreise klagen, lohnt sich auch einmal die Frage, wo das Geld denn so bleibt?

Wären Sie darauf gekommen, dass damit auch hohe Abfindungen für "rausgeworfene" Ex-Manager bezahlt werden?

"Mit hohen Abfindungen hat Vattenfall früheren deutschen Vorstandsmitgliedern das Ausscheiden versüßt. Der schwedische Energiekonzern zahlte insgesamt zehn Millionen Euro an drei Ex-Topmanager seiner deutschen Tochter, berichtet die Zeitung 'Sydsvenskan' (Malmö) auf Basis von Bilanzangaben.

Demnach erhielt der frühere Chef von 'Vattenfall Europe', Hans-Jürgen Cramer, nach fünf Monaten im Amt 2008 eine Abfindung von 2,3 Millionen Euro (20,9 Millionen Kronen). Seinem Vorgänger Klaus Rauscher - Anfang des Jahrtausends Chef der von Vattenfall übernommenen Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) - überwies der schwedische Staatskonzern 2007 sogar 5,5 Millionen Euro.

Rauscher musste seinen Posten wegen der zahlreichen Pannen an den Vattenfall-Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel räumen, die seitdem fast permanent stillgestanden haben. Der frühere Finanzchef von Vattenfall Europe, Hans-Jürgen Meyer, erhielt 'Sydsvenskan' zufolge nach zwei Jahren im Amt im März 2010 zusätzlich zu Gehalt und Bonus eine Abfindung über 2,4 Millionen Euro." (Hamburger Abendblatt, 04.04.11)

Wie Sie sehen, liegt es nicht immer an den hohen Erdölpreisen, wenn Sie an die Energiekonzerne mehr Geld zahlen müssen.

Als erfahrener Steuerzahler kann man sich weinigstens damit trösten, dass ja bei der Abfindungshöhe sowieso fast die Hälfte der Abfindung als Steuern an den Staat geht ... wenn, ja wenn da nicht auch noch eine Lücke auszunutzen wäre ... 

Montag, 7. März 2011

Ach ja, Abfindungen im Sport gibt's natürlich auch

Der 1. FC Köln und der Ex-Manager Michael Meier haben sich auch auf eine Abfindung geeinigt ... auf schlichte 1,1 Mio Euro.

Michael Meier war nach fünf Jahren beim 1. FC Köln am 29. November 2010 beurlaubt worden. Mit viel Wohlwollen und Formulierungsgeschick könnte die Trennung von Herrn Meier als "betriebsbedingt" bezeichnet werden. Denn der FC trennte sich wohl angesichts des "Betriebsergebnisses" von Herrn Meier.

Da der Vertrag mit dem Ex-Manager jedoch bis 2013 geschlossen war, musste der Klub eben etwas dafür zahlen, damit Herr Meier geht.

Immerhin wurde durch die "freiwillige Einigung" eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden ... mit möglicherweise noch zusäztlichen Verfahrenskosten.

Und die Moral von der Geschicht'? - Wer wird denn gleich aufgeben, wenn der Betrieb die Trennung will. Gab's da nicht noch irgendeine Klausel im Vertrag, aus der sich eine Abfindung erstreiten lässt?

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1