Sonntag, 17. April 2011

Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?

Ich denke schon. Nehmen wir das Beispiel eines ehemaligen Mitarbeiters der Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut):

Wie einer Pressemeldung vom 26.01.2011 zur Arbeit des Petitionsausschusses zu entnehmen ist, hat dieser Mitarbeiter seit 1993 um seine Abfindung gekämpft. Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bis zu seiner Eingabe erfolglos verlaufen. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.

Der Petitionsausschuss stellte nunmehr fest, dass die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen seien.
Demzufolge trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Der Petitionsausschuss überwies eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses!
 

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