Sonntag, 17. April 2011

Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?

Ich denke schon. Nehmen wir das Beispiel eines ehemaligen Mitarbeiters der Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut):

Wie einer Pressemeldung vom 26.01.2011 zur Arbeit des Petitionsausschusses zu entnehmen ist, hat dieser Mitarbeiter seit 1993 um seine Abfindung gekämpft. Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bis zu seiner Eingabe erfolglos verlaufen. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.

Der Petitionsausschuss stellte nunmehr fest, dass die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen seien.
Demzufolge trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Der Petitionsausschuss überwies eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses!
 

Treuhandanstalt trägt Verantwortung für Abfindungsvereinbarung der FEDI Wismut

Petitionsausschuss - 26.01.2011

Berlin: (hib/HAU/KRU) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) trägt die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Diese Auffassung vertritt der Petitionsausschuss, der am Mittwochmorgen eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses – überwies.
Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bisher erfolglos verlaufen, schreibt der Petent in der Begründung seiner Eingabe. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss habe das Finanzministerium dem Ausschuss mitgeteilt, dass die BvS weder an dem Vergleich beteiligt gewesen sei noch diesem als Treuhänderin zugestimmt habe, heißt es in der Begründung des Ausschussvotums. Dem Petenten sei von der BvS geraten worden, sich an die Liquidatoren der FEDI Wismut zu wenden. Diese hätten jedoch auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft verwiesen und die Abfindungszahlung an den Petenten abgelehnt.
Der Petitionsausschuss, so heißt es weiter, komme jedoch zu der Feststellung, dass die treuhänderische Verwaltung der FEDI Wismut durch die Treuhandanstalt/BvS erst im Jahr 1997 geendet habe. Angesichts des im Februar 1993 geschlossenen Vergleiches ist es daher für den Ausschuss ”nicht nachvollziehbar, warum die Treuhandanstalt/BvS weder an den genannten Abfindungsvereinbarungen noch an der Liquidation der FEDI Wismut beteiligt war, obwohl ihre Zustimmung gemäß Paragraf 20 PartG-DDR vorgeschrieben war“. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen.

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