Donnerstag, 20. Dezember 2012

Abfindung - "wegweisendes Urteil"

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat dem belgischen Investmentbanker Raphael Geys eine Abfindung zugebilligt. Sein Rechtsanwalt bezeichnet es als ein "wegweisendes Urteil" für den Schutz von Arbeitnehmern.

Die Société Générale hatte 2007 den Investmentbanker gefeuert, weil er angeblich zu erfolgreich war. Nun hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens geurteilt, dass die französische Großbank dem Banker bis zu 20 Millionen Euro zahlen muss.

Dem Urteil zufolge
"gelten fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte nur dann, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das tat Geys aber nicht. Dadurch hat er aus Sicht des Gerichts nun Anspruch auf Sondervergütungen.
Geys wird nun von der Société Générale nun rund 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zudem kann er 'einige Millionen Euro' verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat."
Ich denke, was für den Anwalt "wegweisend" ist, ist für Deutschland schon weitgehend per Gesetz geregelt. Denn für fristlose Kündigungen gibt es hier recht hohe Hürden. Oder wie sehen Sie das?

Quelle: spiegel-online, 19.12.2012

Sonntag, 9. Dezember 2012

Mit 12 Millionen Euro Abfindung Geld gespart

In der Online-Ausgabe des Handelsblatts wird am 07.12.2012 berichtet, dass die Trennung von drei Vorständen dem hoch verschuldeten ThyssenKrupp-Konzern Abfindungen in Höhe von elf bis zwölf Millionen Euro kosten würde.

Technik-Vorstand Olaf Berlien und Stahlchef Edwin Eichler sollen jeweils rund vier Millionen Euro Abfindung erhalten; für Compliance-Vorstand Jürgen Claassen (er war erst seit 2011 im Vorstand) soll die Abfindung nur 3,2 Millionen Euro betragen.

Weiter heißt es:
"Thyssen-Krupp profitiert davon, dass die erst vor kurzem um fünf Jahre verlängerten Verträge mit Berlien und Eichler geändert worden waren. Sonst hätten die sogenannten „Ausgleichszahlungen“ sogar bei knapp 20 Millionen Euro gelegen. Thyssen-Krupp wollte sich dazu nicht äußern."
Seit 2009 werden in dem Unternehmen Abfindungen auf zwei Jahresvergütungen begrenzt. Frühere Verträge sahen einen solchen Deckel nicht vor.

Zum Vergleich: Ein "normaler Arbeitnehmer" müsste für eine sogenannte Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz bei 2 Jahresvergütungen 24 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen, um in den Genuss einer solchen Abfindung zu kommen. 

Der Personalausschuss des Aufsichtsrates von ThyssenKrupp hat mit der angekündigten Entlassung der Vorstände Olaf Berlien, Edwin Eichler und Jürgen Claassen Konsequenzen aus einer ganzen Serie von Fehlinvestitionen in Amerika und Fehlverhalten im Unternehmen gezogen.

Quelle: Handelsblatt-Online, 07.12.2012


 

Mittwoch, 21. November 2012

Herr Nonnenmacher kann lachen

BILD bestätigt in einem Beitrag vom 20.11.2012:
"von der Bank an Dirk Jens Nonnenmacher (49) gezahlte 4-Millionen-Abfindung ist dem umstrittenen Banker nach dem 15. Dezember nicht mehr zu nehmen! Auch nicht bei einer Verurteilung im laufenden Prozess wegen Untreue!"
Dazu hatte ich schon einmal in einem Pressebeitrag vom 21.12.2010 angemerkt:
"Überlegenswert auch für moralisch integre Arbeitnehmer dürfte an den Beispielen sein: Wer trotz hoher Steuerlast auf eine erkleckliche Nettoabfindung hofft, muss rechtzeitig handeln. Gerade der zunehmende Mangel an Fachkräften bietet neue Chancen für deren Verhandlungsposition." ;-)
Quelle: BILD, 20.11.2012, siehe auch den Beitrag im NDR 

Samstag, 10. November 2012

So sichert man sich 15,5 Millionen Dollar Abfindung

Wie FAZ.net berichtet, hat sich der ehemaligen Citigroup-Chef Vikram Pandit zum Abschied eine Abfindung von 15,5 Millionen Dollar gesichert, ebenso wie sein Stellvertreter John Havens, der vor ein paar Wochen zurücktrat.

Damit werde "die Arbeit der beiden Manager in den vergangenen Jahren ... gewürdigt", soll es in der Citi-Group laut Handelsblatt dazu geheißen haben.

In einigen Pressemeldungen (z.B. im Spiegel) dazu klingt gar so etwas wie Bedauern an an.

Der Kommentar von Klaus Wege auf FAZ.net deutet eine andere Sichtweise an, wie hier private Einnahmen "organisiert" wurden.
Quelle: FAZ.net,


...
Keine Extra-Abfindung: Geschasster Bank-Chef bekommt 6,7 Millionen Dollar - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/banken/keine-extra-abfindung-geschasster-bank-chef-bekommt-6-7-millionen-dollar_aid_857876.html

Montag, 5. November 2012

Abfindung oder BQG - trotz Urteil viel Unsicherheit für Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich für Arbeitnehmer beim Betriebsübergang die Arbeitsvertragsbedingungen verschlechtern.

Mehr dazu in einem Interview mit Boris Dzida, Partner und Arbeitsrechtler bei Freshfields in der "Wirtschaftswoche" vom 05.11.2012

Donnerstag, 18. Oktober 2012

4 Millionen Euro Abfindung gestrichen

Da hat doch die Bundesregierung den Mut - oder ist es nur Scham - dem Vorstandsmitglied der Commerzbank, Jochen Klösges, die Abfindung von 4 Millionen Euro zu streichen.
Der Aufhebungsvertrag mir einer solchen Abfindung war bereits verhandelt, der Aufsichtsrat, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und die "Arbeitsebene" im Finanzministerium soll nach Angaben des manager-magazins schon zugestimmt haben. Der gegenwärtig gültige Vertrag mit dem Manager läuft wohl noch bis Mai 2017 und dürfte ihm ein Gehalt von mindestens 8 Millionen Euro sichern.

In der Commerzbank-Führung war Ende Juni beschlossen worden, den Geschäftsbereich "Asset Based Finance" aufzulösen, dem Klösges vorstand. Deshalb wurde mit ihm ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt.

Nun wird darüber spekuliert, warum wohl die Bundesregierung letztendlich gegen die Abfindung ist. Liegt es daran, dass sie an der Commerzbank mit 25 Prozent beteiligt ist und Abfindungszahlungen an Bankmanager unbedingt vermeiden möchte?


Quelle: manager magazin online, 18.10.2012

Montag, 15. Oktober 2012

Erst nach Budapest - dann zum Jobcenter?

Nach Berichten von RP-Online sollen bei den Ergo-Versicherungen weitere 600 Jobs gestrichen werden.

Bereits im Juli wurde die Streichung von 1.350 Arbeitsplätzen angekündigt. Nun sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt 600 weitere Vollzeitstellen abgebaut werden. Die Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat stehen aber noch aus. Die Bedinungen für die zu entlassenden Mitarbeiter sind also noch offen: ob es eine Abfindung gibt, in welcher Höhe und zu welchen zusätzlichen Bedingungen.



Donnerstag, 11. Oktober 2012

300.000 Euro Abfindung verschwiegen

Ein Ehepaar aus Hartha in Sachsen hat beim Jobcenter 300.000 Euro aus Abfindungen und aus Versicherungen nicht angegeben.- Ein Kavaliersdelikt oder Straftat?

Vor dem Amtsgericht Döbeln musste sich das Ehepaar wegen Betruges verantworten. Es habe sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und damit andere geschädigt, weil sie aufgrund der falschen Angaben im Hartz-IV-Antrag rund 11.200 Euro von der Arbeitsagentur zu viel kassierten.

Dem Ehepaar war von der Deutschen Telekom eine Abfindung von rund 300.000 Euro zugeflossen. Außerdem hatte das Ehepaar auch noch die Lebensversicherungen des Ehemannes haben sie gegenüber der Agentur verschwiegen. Das gesamte Geld hatte das Paar seinen Kindern geschenkt.

Angeblich wussten beide Ehepartner nicht, dass sie auch Schenkungen, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen, bei der Arbeitsagentur angeben müssen. Sie gaben ihren Fehler jedoch zu

Weil beide Ehepartner geständig waren, ihre Tat bereuten und die Schadenssumme inzwischen zurückgezahlt haben, wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Kommentar der Staatsanwältin.
„Es ist tragisch, in Hartz-IV zu fallen und alles zu verlieren.“
Quelle:  sz-online, 11.10.2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

Montag, 8. Oktober 2012

Lesbische Mitarbeiterin mit Abfindung gekündigt

Nach dem Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden - in der katholische Kirche im Bistum Augsburg wird das anders gesehen.

Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.

Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.

Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.

Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012





Mittwoch, 3. Oktober 2012

Rausschmiss aus dem eigenen Unternehmen

Entlassung aus dem eigenen Unternehmen - eine seiner 3 größten Chancen


Im Juni 2005 hielt Steve Jobs eine bewegende Rede auf der Abschlussfeier der Stanford University im kalifornischen Palo Alto. Darin erzählt er über seine 3 größten Chancen. Eine davon: seine Entlassung aus dem eigenen Unternehmen:


Vielleicht regt das vom ZDF 2011 ausgestrahlte Video einige an, schneller den Kündigungsfrust hinter sich zu lassen, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Oder wie sehen Sie das?

Montag, 1. Oktober 2012

Um die Abfindung betrogen?

Betrogen um die Abfindung - so fühlen sich die Arbeitnehmervertreter von Neckermann. Sie beschuldigen den Finanzinvestor Sun Capital, die Mitarbeiter um ihre Abfindung zu bringen. Kurzfristigen Renditen seien dem Finanzinvestor wichtiger als seine Beschäftigten.

Neckermann wird abgewickelt ... als Folge von Missmanagement: Nicht nur dass Investitionen ausblieben, dass die Informationstechnologie zu alt und zu teuer sei, mit der Neckermann arbeitet - die Geschäftsführung weigert sich auch, den ursprünglich geplanten Abbau von 1500 Beschäftigten sozial abzufedern.

Wolfgang Thurner, Gewerkschaftssekretär von Verdi und Mitglied des Aufsichtsrats der Neckermann.de GmbH wirft in der Financial Times Deutschland der Geschäftsführung vor, dass sie nicht zum Abschluss eines Sozialplans bereit war.

Auch der Abschluss eines Sozialtarifvertrags scheiterte. Darin waren Abfindungszahlungen und die Schaffung einer Transfergesellschaft zu verankern. Die Mitarbeiter streikten dafür fünf Tage und ließen nach Urabstimmung einen unbefristeten Streik folgten. Am 17. Juli 2012 lenkte die Geschäftsführung ein mit der zusage von Abfindungen in Höhe von maximal 2,5 Monatsgehältern. Doch am 18. Juli versagte Sun Capital seine Zustimmung. Das war das Aus.

Quelle: Financial Times Deutschland, 30.09.2012

 

Sonntag, 23. September 2012

5 Millionen Euro Abfindung

Fünf Millionen Euro Abfindung soll der frühere Chef des Verlagshauses Gruner+Jahr, Bernd Buchholz, erhalten. Wie das manager magazin in seiner am 21.09.12 erschienenen Ausgabe berichtet, erhält er diese Abfindung, nachdem er seine Posten als Verlagschef sowie als Vorstandsmitglied bei Bertelsmann niedergelegt hat.

Bernd Buchholz hatte zunächst seinen Vorstandsposten bei Bertelsmann niedergelegt und war dann vor zwei Wochen als Verlagschef von Gruner+Jahr zurückgetreten. Laut manager magazin wird ihm mit der Abfindung das Geld ausgezahlt, das ihm sein Fünfjahresvertrag eingebracht hätte. Dieser Vertrag war erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.

Abfindung bei Vorständen und Arbeitnehmern

Viel Arbeitnehmer werden das wieder mit ihrer Situation vergleichen. Wenn sie selbst kündigen, können sie von einer Abfindung nur träumen. Selbst wenn sie gekündigt werden, erhalten nur ca. sieben Prozent der Arbeitnehmer eine Abfindung. Anders gesagt:

Dieses "Geschäftsmodell" - erst Vertrag mit Abfindung aushandeln und dann kündigen - bleibt einem kleinen Personenkreis (beispielsweise Vorständen) vorbehalten.

Auch wenn die Abfindung von Bernd Buchholz formal rechtlich zulässig ist - denn es herrscht ja Vertragsfreiheit -, stellt sich die moralisch gerechtfertigte Frage: wieso gibt es eine Abfindung bei Eigenkündigung?

Abfindung - moralisch und wirtschaftlich gesehen

 Ja mehr noch: diese Abfindung muss ja von "irgend jemandem" erarbeitet werden. So gesehen erarbeiten die Mitarbeiter des Verlagshauses die Abfindung für ihren Chef, der sie auf eigenen Wunsch verlässt/im Stich lässt.

Und wer bezahlt diese Abfindung? Natürlich die Kunden von Gruner+Jahr. Wenn Sie jetzt also ein Produkt aus dem Verlagshaus kaufen, können Sie stolz auf sich sein, dass Sie dem auf eigenen Wunsch gehenden Chef seinen Abgang versüßen.

Oder kann man diese moralische Frage einfach damit beiseite tun, dass man dem Fragesteller einen Neidhammel nennt?

Wie sehen Sie das?

Mittwoch, 19. September 2012

18.000 Euro Abfindungsangebot für Aldi-Mitarbeiterin

Was verdient eine Aldi-Mitarbeiterin? 3.000 EUR/Monat? - Egal, aber das würde - gemessen an einer sogenannten Regelabfindung - dem Abfindungsangebot entsprechen, dass hat ihr Aldi-Süd vorschlug.

Wie auf badenonline.de am 14.09.2012 zu lesen war, hat Aldi-Süd einer Mitarbeiterin 18.000 EUR Abfindung angeboten. Was ist daran so bemerkenswert?

Wer sich schon mal für die Höhe einer Abfindung interessierte, wird vielleicht erfahren haben, dass vielfach - nicht nur von Anwälten auf die sogenannte "Regelabfindung" gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird.

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Wenn es nun in dem Beitrag heißt, dass die Ortenauer Mitarbeiterin eines Aldi-Süd-Marktes zwölf Jahre dem Betrieb angehörte, dann würde sich daraus eine Abfindungshöhe von 6 Monatsgehältern ergeben. Bei 18.000 EUR Abfindungsangebot enspräche das einem Monatseinkommen von 3.000 EUR ...

Nun wird wohl niemand im Ernst daran glauben, dass eine einfache Mitarbeiterin soviel verdient, oder? Darauf kommt es hier auch gar nicht an. Vielmehr bringe ich das Beispiel, um damit erneut zu belegen, dass die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache ist.

Mitarbeiter, denen gekündigt wird, sollten also genau prüfen, was für sie möglich ist, und sich nicht in jedem Fall mit einem Vergleich auf Höhe der "Regelabfindung" abspeisen lassen.

Übrigens: die "die zweifache Mutter blieb standhaft: Sie möchte in ihren alten Job zurück. 'Das ist meine Existenz und um die kämpfe ich', erklärt die Ortenauerin immer wieder." - Sie lehnte das Angebot in der Güteverhandlung ab. Anfang Dezember wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht behandelt.
Quelle: bo.de, 14.09.2012

Vorschlag für eine Abfindung in der Bundeswehr

Heute las ich folgenden Vorschlag in einem Forum:
"Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung in der Bw soll ja Personal bis 2017 abgebaut werden. Wenn jedoch bis 2017 nicht die gewünschte Anzahl an Soldaten aufgrund Ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung die Bw nach 2017 verläßt, wäre es nicht ein Anreiz für den Soldaten über eine vorherige Abfindung und dem zusätzlich dienstlich gegebenen Interesse den Soldaten mit einer Abfindung von 50% seines Jahreseinkommen mal die noch festgesetzte Dienstzeit; eher ausscheiden zu lassen?"
Nur mal so zum Vergleich für die Kameraden von der Bw:

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es zum "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung" (und so eine "betriebsbedingte" Kündigung würde ja dann wohl in dem Fall auch für die Soldaten vorliegen):

  1. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse ... und erhebt der Arbeitnehmer ... keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
  2. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Bei beispielsweise 12-jährigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (= Dienstzeit eines Soldaten) wären das 6 Monatseinkommen - unabhängig davon, wie lange die Verpflichtung des Arbeitnehmers noch besteht.

Die Vorteilsrechnung des Schreibers lautet dann:
"Die Bw würde Ihre geplante Stärke von 185.000 in 2017 ggf. besser erreichen und der Soldat kann sich eher und lebensjünger in der freien Wirtschaft mit etwas Startkapital bewerben. Bsp: Jahreseinkommen 25.000€ mal Restdienstzeit: 6 Jahre = 150.000 € Lohn in 6 Dienstjahren. Wenn man dem Soldat nun die 50% seines Einkommen der nächsten 6 Dienstjahre eher zum vereinbarten Tag X auszahlt; hier wären es 75.000€ Abfindung und er würde unmittelbar aus der Bw unter Belassung seines BFD Anspruchs ausscheiden."
 Übertragen wir diese Rechung nochmals auf den Arbeitnehmer, der sich ja auch freiwillig lännger beim Arbeitgeber verpflichtet hat, dann kommt für den Arbeitnehmer jedoch heraus:

6 Monatseinkommen = 12.500 EUR

75.000 EUR Abfindung gegen 12.500 EUR Abfindung - das hat was, oder?

Lassen wir dem Schreiber das letzte Wort:
"Dieses Model könnte mehr Soldaten dazu bewegen eher aus der Bw auszuscheiden und "draußen" einen Neuanfang zu starten. Vorraussetzung ist jedoch bei jeden einzelnen Interessenten, ob auch ein dienstliches Interesse besteht den Soldaten auch aufgrund seiner militärfachlichen Expertise gehen zu lassen. Somit eigentlich eine Win+Win Situation für beide Seiten, oder?"
Wie sehen Sie das?

Quelle: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39509.0

Freitag, 7. September 2012

Prekarisierung am Arbeitsmarkt

Drei Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz untersuchen "die aktivierende Arbeitsmarktpolitik" am Beispiel von Deutschland, Österreich, Polen, Großbritannien und der Schweiz. Ihr Fazit: "Ziel verfehlt"! 

Für alle, denen eine Kündigung droht, oder die eine Kündigung erhalten haben, bietet das im April 2012 erschienene Buch nicht gerade rosige Aussichten. Im Vorwort heißt es dazu:
"Prekarisierung bedeutet für die Betroffenen eine weswentliche Erschwerung einer auf die Zukunft ausgerichteten Planung ihrer Lebensführung. Sie sind vergleichsweise schutzlos den Unwägbarkeiten von Marktprozessen ausgeliefert."

Das Buch kann vor den Risiken einer solchen Entwicklung nicht schützen. Doch wer die Mechanismen der "aktivierenden Arbeitsmarktpolititik"  kennt, kann auch besser und vor allem rechtzeitig gegensteuern.

Dr. rer. soc. Karin Scherschel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Industrie- und Arbeitssoziologie der Universität Jena. Ihr Kollege Manfred Krenn ist Soziologe bei der Forschungs- und Beratungsstelle (FORBA) in Wien. Der Schweizer Dr. phil. Peter Streckeisen ist Oberassistent am Institut für Soziologie der Universität Basel.

In der Amazon-Kurzbeschreibung heißt es zu dem Buch:

"Europaweit ist eine Zunahme sozialer Verwerfungen und prekärer Arbeitsverhältnisse zu verzeichnen - die 'soziale Frage' ist in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses sowie in wissenschaftliche Debatten zurückgekehrt. Am Beispiel von Deutschland, Österreich, Polen, Großbritannien und der Schweiz zeigen die Autorinnen und Autoren, dass in diesen fünf Ländern die aktivierende Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre ihr Ziel verfehlt hat: Inklusion und 'Wiedereingliederung' wurden nicht erreicht. Stattdessen haben die Aktivierungspolitiken zur Ausdehnung von Prekarität geführt: Sie vertiefen gerade jene Verwerfungen, die sie zu bekämpfen suchen."

Montag, 27. August 2012

10.000 Euro Abfindung ohne Ankündigung auf dem Konto

Hört sich das für Sie irre an? - Am Geldautomaten auf einmal zu sehen, dass man 10.000 Euro Abfindung überwiesen bekommen hat ... ohne vorherige Ankündigung. So geschehen dieser Tage in Spanien, wie die Süddeutsche meldet.

Doch es handelt sich nicht etwa um ein Versehen oder einen "Computerfehler", sondern ganz schlicht um eine von zahllosen Entlassungen. Wie die Zeitung meldet, liegt den Entlassungen das Dekret "Sofortmaßnahmen zur Rationalisierung im öffentlichen Bildungswesen" zugrunde. Mitte April hatte die spanische Regierung ein 100-Milliarden-Sparpaket erlassen. Zu den Folgen gehört, dass Bürgermeister Schulen ganz schließen müssen und an den Universitäten ein Drittel der Dozentenstellen wegfällt.

"Das wilde Kündigen hat begonnen."

Man mag - wie in dem Artikel - das spanische Bildungswesen kritisieren, so viel man will. Feststehen dürfte allerdings: Mit Kündigungen und Kaputtsparen schafft man kaum einen Aufschwung - aber das hat ja auch hierzulande noch nicht jeder begriffen.

Und die "deutsche Wirtschaft" kann sich freuen, wenn künftig für den mangelnden Nachwuchs aus dem eigenen Land junge Spanien nach Deutschland flüchten sollten, um sich hier billig zu verdingen.

Quelle: süddeutsche.de, 27.08.2012

Sonntag, 26. August 2012

Kaum Abfindungschancen bei Schlecker

Eine Abfindung, also Entschädigung für die betriebsbedingte Kündigung hätten viele der Schlecker-Mitarbeiter menschlich gesehen wohl verdient. Doch wo jetzt noch hernehmen?

Für die ehemaligen Beschäftigte der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker gibt es kaum Chancen auf eine Abfindung. Kammertermine vor dem Ulmer Arbeitsgericht endeten mit Vergleichen. Zwar sollen vom Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Gewitz Ansprüche auf die Abfindung nach dem Tarifsozialplan gewährt werden. Doch Geld erhalten die ehemaligen Beschäftigten nur, wenn das Restvermögen groß genug ist, um die Gläubiger zu bedienen.

Dann kann die Abfindung als Masseverbindlichkeit geltend gemacht werden - und eventuell etwas Geld für Abfindung übrig bleiben.

Quelle: Südwestpresse, 17.08.2012

Nachtrag: Solidaritätsfonds statt Abfindung 

Anstelle einer Abfindung wenigstens eine 400-Euro-Spende von der Paul-Schobel-Caritas-Stiftung - das ist für Schlecker-Frauen nun eine finanzielle Hilfe, weil andere versagen. In Welt Online wird der Stifter Paul Schobel zitiert:
"Wenn Menschen in dem Umfang arbeitslos werden, muss es politischer Wille sein, sie wieder in Arbeit zu bringen".
Und Porsche-Gesamtbetriebsratschef Uwe Hück wird als erster prominenter Spender genannt, der seine Spende mit den Worten kommentierte:
"Was mich ärgert ist die Subventionsvergabe an die Industrie in Milliardenhöhe."
Wenn es dann darum gehe, 25.000 Menschen eine Zukunft zu geben, sei kein Geld da.

 Quelle: Welt, 04.09.2012

Dienstag, 21. August 2012

100.000 EUR Abfindung für Untreue

100.000 EUR Abfindung für Untreue-Vorwurf - 18.500 EUR Abfindung für ehrliche Arbeit. Was ist Ihnen lieber?

Möglich ist beides.  Die 100.000 gibt es für einen rausgeschmissenen Geschäftsführer - die 18.500 kann es für einfache Mitarbeiter geben ... wenn die Unternehmensinsolvenz das zulässt.

Der Geschäftsführer der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR) in Bochum, Michael Müller, muss zum 31.08.2012 seinen Chefsessel räumen und über 100.000 Euro Abfindung quittieren. Warum? - weil ihn die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Untreue im früheren Job in Düren anklagt.

Na bitte - es geht doch. Man muss doch nicht ein armseliges Opfer von Mobbing werden oder wegen eines formalen Fehlers bei einer Kündigung auf 500 EUR Abfindung hoffen dürfen. 100.000 EUR für einen Untreue-Vorwurf machen es auch.

Könnte doch ein neues Geschäftsmodell werden: Lassen Sie sich der Untreue anklagen und kassieren Sie als Dank dafür 100.000 EUR. Vielleicht bekommt er das gar noch als Schmerzensgeld steuerfrei durch?

Quelle: WAZ, 21.08.2012

Abfindung trotz Insolvenz


Demgegenüber sollen 194 Mitarbeiter des Sechsheldener Küchentechnik-Herstellers Teka insgesamt mindestens 3,6 Millionen Euro Abfindung erhalten - das ergibt durchschnittlich rund 18.500 EUR je Mitarbeiter. So ist es im Sozialplan vereinbart - auch im Fall einer noch möglichen Insolvenz. Abfindung - und dann noch in der Höhe - bei Insolvenz, das kommt wahrlich nicht häufig vor. Da kann man den Mitarbeitern nur die Daumen drücken, dass ihnen neben einer übergangsweisen Transfergesellschaft wenigstens das bleibt.

Quelle: mittelhessen.de, 20.08.2012 

Donnerstag, 9. August 2012

Aufhebungsvertrag und Abfindung - Vorsicht!

In der Südwestpresse  (eZeitung) wurde am 09.08.2012 ein Interview mit dem Chef der Arbeitsagentur Ulm, Peter Rasmussen, veröffentlicht, in dem es unter anderem um Fragen zur Abfindung bei Aufhebungsverträgen geht.


Aufhebungsvertrag und Sperrzeit

"Die Mitarbeiter in der Lkw-Produktion stehen gerade vor der Entscheidung, ob sie eine Abfindung mitnehmen und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen. Wie läuft es eigentlich für diejenigen, die sich dafür entscheiden und dann nicht gleich neue Arbeit finden? Können sie sich arbeitslos melden? Müssen sie mit einer Sperrzeit rechnen?

RASMUSSEN: Ein 55-Jähriger, der eine Abfindung erhält, kann sich natürlich arbeitslos melden. Ob er eine Sperrzeit bekommt, kann man nicht kategorisch sagen. Es kommt darauf an, wie die Verträge formuliert sind. Die Leistungsabteilung wird das prüfen."

Es kommt darauf an - ist immer eine richtige Antwort. Ob sie den Kollegen weiter hilft? Ich bezweifle es. Wenn die Leistungsabteilung das prüfen wird, kann es für den Betroffenen zu spät sein, denn nachträglich lässt sich nichts mehr am Vertrag ändern.

Zumindest hätte Herr Rasmussen auf die Gesetzeslage zur Sperrzeit aufmerksam machen können, die im SGB III § 144 festgeschrieben ist - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/arbeitslosengeld.htm. Er muss ja nicht gleich aus der Schule plaudern und die Dienstanweisung seiner eigenen Agentur offenlegen, in denen weitergehende Festlegungen enthalten sind.

   Aufhebungsvertrag und Ruhezeit


Doch weiter im Interview:

"Wie viel der Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

RASMUSSEN: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es handelt sich hierbei um eine äußerst komplexe Rechtsmaterie; jeder Einzelfall muss genau betrachtet und geprüft werden."

Auch für die Anrechnung gibt es gesetzliche Regelungen wie in den §§ 128 (" Minderung der Anspruchsdauer" und 143a ("Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung") SGB III.

Dass ein Rechtsanwalt für derartige Auskünfte erst Geld sehen will, mag verständlich erscheinen. Dass ein Chef einer Arbeitsagentur hier um den heißen Brei redet, ist ...

Was meinen Sie dazu?

Quelle: Südwest Presse, 09.08.2012

Dienstag, 31. Juli 2012

2.000 Rauswürfe bei der Deutschen Bank

Der Vorstand der Deutschen Bank will fast 2000 Stellen streichen. Begründet werden die Rauswürfe mit der Schwäche des Kapitalmarktgeschäfts. Der Stellenabbau soll im Wesentlichen in ausländischen Niederlassungen erfolgen.

Das ist doch wieder mal eine tolle Reaktion: Das Feuer ist ausgegangen, also schmeißt man die Kohlen weg, anstatt es neu anzufachen.

Na hoffentlich lassen sich die Mitarbeiter nicht sang- und klanglos davonjagen. Ich sollte wohl doch meine Seite www.abfindunginfo.de internationalisieren ...

Quelle: FTD, 31.07.2012

Sonntag, 29. Juli 2012

Nokia Siemens, Solarwatt, Ergo - Entlassung ohne Abfindung?

3 Nachrichten aus der Magdeburger Volksstimme vom 28.07.2012 ... reflektieren sie die Euro-Krise und deren Rückwirkung auf die Wirtschaft?

"Nokia Siemens gibt Halle auf - Der Netzwerk-Ausrüster Nokia Siemens Networks schließt fünf kleinere Service-Einrichtungen in Ostdeutschland. Betroffen seien Cottbus, Chemnitz, Dresden, Erfurt und Halle. Insgesamt sind in der Region Ost etwa 150 Arbeitsplätze von Abbau und Schließungen betroffen."

"Solarwatt-Tochter meldet Insolvenz an - Nach der Solarwatt AG hat auch das Dresdner Tochterunternehmen Sunstrom Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen beschäftigt am Standort Dresden rund 140 Mitarbeiter und erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von 25 Millionen Euro."

"Ergo streicht bis zu 1350 Stellen - Das Versicherungsunternehmen Ergo streicht bis zu 1350 Arbeitsplätze ... im Außendienst sollen danach bis zu 700 Stellen wegfallen, im Innendienst bis 650."

Bleibt die Frage an jeden einzelnen Betroffenen: Was wurde getan, um sich finanziell so gut wie möglich abzusichern? - nicht nur im Fall der Entlassung. Vielleicht helfen die nun noch die Anregungen auf diesem Block und auf abfindunginfo.de

Mittwoch, 18. Juli 2012

Opel trennt sich von Führungskräften - mit Abfindung?

Der Slogan Opel erleben erhält eine neue Dimension: Abfindung ... und gehen!


Nicht dass Entlassungen und Abfindungen bei Opel neu wären. Doch Opel-Aufsichtsratschef Stephen Girsky will jetzt mit seinem Sanierungsexperten Thomas Sedran nach Informationen der F.A.Z. weitere 500 Führungskräfte entlassen. Das ist ist dieser Dimension neu.

Überraschend wurde nicht nur der Entwicklungschefin Rita Forst und dem Finanzchef Mark James gekündigt. Nach Aussagen von zwei nicht namentlich genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats sollen zahlreiche Direktoren und Abteilungsleiter Abfindungsangebote erhalten, damit sie "freiwillig" das Unternehmen verlassen. Wie diese Abfindungsangebote bei bisher "mindestens sechsstelligen" Gehältern aussehen, ist noch nicht bekannt,

Für diese Entscheidung könnten sogar die Gewerkschafter der IG Metall als Unterstützer gewonnen werden, heißt es in dem F.A.Z.-Artikel. Denn sie zielen in die gleiche Richtung.

Bisher wurden seit 2009 von 48.000 Mitarbeitern bei Opel 8.000 entlassen, vornehmlich einfache Mitarbeiter. Die 500 Stellen für Führungskräfte, die nun möglichst schnell abgebaut werden sollen, betreffen die oberen vier von bisher neun Führungsebenen bei Opel.

Quelle: faz.net, 18.07.2012

Freitag, 13. Juli 2012

Wollen Sie auch 36.000 EUR pro Tag verdienen?

Dann werden Sie einfach erfolgloser Fußballer in Leipzig.

Der neu in Leipzig eingestiegene polnische Spieler Adrian Mrowiec muss nach nur 14 Tagen Training gehen.
"Irre: Bei geschätzten rund 30000 Euro Monatsgehalt geht es jetzt um eine Abfindung in Höhe von rund 500000 Euro! Macht einen Tageslohn von 36000 Euro in Liga vier!"
Lohnt sich doch - oder?

Quelle: Bild.de, 12.07.2012

Mittwoch, 11. Juli 2012

Achtung Gefahr: Sperrzeit bei Turbo-Abfindung

Wenn Arbeitnehmer für die frühzeitige Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses eine „Turbo-Abfindung“ in Anspruch nehmen, so müssen sie mit einer zwölfwöchige Arbeitslosengeld-Sperrzeit rechnen.

Dies gilt, wenn der Beschäftigte nicht versucht, sein Arbeitsverhältnis so lange wie möglich zu erhalten. Statt des Aufhebungsvertrags mit „Turbo-Abfindungsprämie“ muss er die betriebsbedingte Kündigung abwarten, umso mehr, wenn im  Sozialplan ebenfalls eine – wenn auch geringere – Abfindung vorgesehen ist.

Das entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem Urteil, das am 09.07.12 bekanntgegeben wurde (Az.: L 7 AL 186/11).

vgl: Sperrzeit nach Abfindung

Abfindung für einen Diamanten

Eine Abfindungung für einen Diamond! - Kennen Sie Diamonds?

Der zurückgetretene Vorstandschef der britischen Barclays-Bank heißt Bob Diamond (Übrigens: Heute -11.07.2012, 19:26 Uhr steht da noch über die "Die Geschichte von Barclays": "2011 Bob Diamond folgt auf John Varley als CEO von Barclays").

Klingt doch irgendwie passend ... Bankchef = Diamond - stimmt's?

Nun musster er zurücktreten - allerdings mit einer dicken Abfindung von knapp 2,5 Millionen Euro. Nun ja, sind ja Peanuts im Verhältnis zu den maximal 25 Millionen Euro, die ihm zugestanden hätten, wenn er seine langfristig garantierten Bonusleistungen durchgesetzt hätte. Doch darauf hat er großzügigerweise "freiwillig" verzichtet - ist eben ein richtiger Diamond,
"einer der bestbezahlten Bankmanager der Welt. Im vergangenen Jahr bekam er trotz schlechter Unternehmenszahlen ein Rekordgehalt von 17,7 Millionen Pfund",
berichtet Focus Money.

Warum musster er eigentlich zurücktreten und eine dicke Abfindung kassieren? Ach ja, weil er ein bisschen den wichtigsten Marktzins der Branche manipuliert hat, den Libor. Na ja, nicht er selbst, eigentlich wusster er ja gar nichts davon. Es trifft eben immer die Unschuldigen ...

Aber was soll's, sein  Premierminister David Cameron grollt mit ihm und hat sich sogar gegen hohe Abfindungen für diese "Bankster" ausgesprochen.
"Ich denke, es wäre absolut falsch, Leuten, die unter diesen Umständen gegangen sind, große Abfindungen zu zahlen",
Deswegen werden es ja nun auch nur zweieihalb Millionen. Wie heißt es so treffend: Undank ist der Welten Lohn.

Quelle: Focus Money, 10.07.2012

Freitag, 8. Juni 2012

180.000 EUR Abfindung für Pfusch am Berliner Großflughaben

Wie die BZ am 06.06.12 meldet, muss der frühere Planungschef des Berliner Großflughafens, Manfred Körtgen (59),  nach dem Debakel um die Eröffnung nicht allein gehen. Nein, er soll auch noch eine dicke Abfindung von 180.000 EUR erhalten.

Inwiefern einen solchen Abfindungs-Bonus auch die übrigen 200 Architekten, Planer und Bauleiter erhalten, die von fristlosen Kündigung des Vertrages der Berliner Flughäfen mit dem Generalplaner „gp bbi“ betroffen sind, habe ich in der Presse noch nicht gefunden.Kündigungsgrund ist „insbesondere die mangelhafte Koordinierung der Bauüberwachungsleistung“, heißt es in einem Schreiben, auf das ebenfalls die BZ bereits am 23.05.2012 verwies.

Na angesichts der Kosten - jeder Tag soll 15 Mio. EUR kosten - sind 180.000 EUR wirklich nicht viel Geld. Auch acht bis neun der 75 Händler am neuen Flughafen sind finanziell in ihrer Existenz bedroht.

Quelle: BZ, 23.05.2012 und BZ, 06.06.2012

Samstag, 26. Mai 2012

Abfindung für Bundeswehr-Berufssoldaten und Beamte

Ist ja sonst nicht meine Zeitung, doch weil es wohl einige trifft:

In Bild.de war am 24.05.2012 zu lesen, dass die Abfindung für Berufssoldaten und Beamte großzügiger als ursprünglich geplant ausfalle. Demnach habe der Verteidigungsausschuss beschlossen, dass die Abfindung bei Soldaten im Alter von 40 bis 50 Jahren von 7500 auf 10 000 Euro für jedes noch ausstehende Dienstjahr betragen soll. Gleichzeitig sollen Hinzuverdienstgrenzen für ausgeschiedene Bundeswehr-Angehörige entfallen.

Insgesamt sollen in der Bundeswehr und im Ministerium 9.200 Stellen abgebaut werden, darunter 6200 für Berufssoldaten und 3000 für Zivilisten.

Quelle: Bild.de, 24.05.2012

Für eine Abfindung muss man kämpfen

"'Whistleblower'"-Prozess - Gefeuerte Altenpflegerin bekommt Abfindung" - so oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen um den 24.05.2012 in mehreren Tageszeitungen. 


Nach acht Jahren Kampf gegen eine fristlose Kündigung und durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stimmt die "gefeuerte Altenpflegerin" einem Vergleich zu: 90.000 Euro Abfindung und eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2005 sind das Ergebnis des Vergleichs.

Am 21.07.32011 hatte die Altenpflegerin vor dem Gerichtshof in Straßburg Recht bekommen. In der fristlosen Kündigung sahen die Straßburger Richter eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Als sogenannte "Whistleblowerin" hatte sie 2004 die Zustände in einem Pflegeheim des landeseigenen Berliner Klinikkonzern Vivantes öffentlich anprangert, indem sie den Konzern anzeigte. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung.

Für die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht war die Kündigung offensichtlich "normal", denn sie bestätigten die fristlose Kündigung. Wie heißt es doch im Sprichwort: Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.

Der Vergleich wurde nun aufgrund des Urteils in Straßburg im Berliner Landesarbeitsgericht erkämpft, denn der ehemalige Arbeitgeber Vivantes war noch immer nicht bereit, die fristlose Kündigung zurückzunehmen.

Quelle: süddeutsche.de, 24.04.2012

Sonntag, 13. Mai 2012

Für höhere Abfindung gekämpft - knapp 30.000 EUR gewonnen

Der deutsche Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering, (1818 - 1892), soll sich einmal geäußert haben: "Dem Satz: 'Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen' steht mit gleicher Wahrheit der andere gegenüber: 'Im Kampfe sollst du dein Recht finden'."

Das mag auch ein früheren Mitarbeiter der Maschinenbaufirma Hinterkopf in Eislingen gedacht haben, als er gegen sein Unternehmen auf eine höhere Abfindung klagte ... und erhielt: Eine fehlende Klammer kostete der Firma viel Geld - 28.500 EUR Abfindung.

Gemäß Sozialplan sollte der Mitarbeiter, der erst seit eineinhalb Jahren in dem Unternehmen gearbeitet hatte, eine "Regelabfindung" von einem halben Monatsgehalt bekommen. Doch schon in der ersten Instanz konnte die Geschäftsleitung nicht nachweisen, dass sie den Betriebsrat angehört hatte, bevor sie den Leuten kündigte.

In der zweiten Instanz gaben die Richter dem Werkzeugmacher und Industriemeister erneut Recht. Die Verantwortlichen hatten den Sozialplan und eine Liste mit Namen von Mitarbeitern in einem Ordner zusammengelegt, aber eben nicht geheftet. Diese recht lose Verbindung genügt nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen. Schriftstücke müssen als einheitliche Urkunde erkennbar sein, bevor sie Geschäftsführung und Betriebsrat unterzeichnen. Genau disen Formfehler bemängelten die Anwälte des Werkzeugmachers.

Wegen der fehlenden Heftklammer in den Dokumenten endete der Streit mit einem Vergleich auf eine Abfindung von 28.500 Euro. Andernfalls hätte das Unternehmen den Mitarbeiter wieder einstellen und den ausstehenden Lohn zahlen müssen. Diese Lösung wäre dem Unternehmen wohl zu teuer geworden.

Und die Moral von der Geschicht: "Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell etwas unterschreiben", meint der ehemalige Mitarbeiter.

Quelle: SÜDWEST PRESSE, 03.05.2012, "Fehlende Klammer kostet viel Geld"

Samstag, 12. Mai 2012

Wer zahlt schon freiwillig eine Abfindung?

Wie Entwicklungspolitik Online (epo) am 10.05.12 meldet, weigert sich adidas trotz enormer Gewinnzuwächse weigere vehement, Arbeiterinnen und Arbeitern in Indonesien nach einer illegalen Werksschließung die ihnen gesetzlich zustehende Abfindung zu zahlen.

Die Kampagne für Saubere Kleidung hat vor der adidas-Hauptversammlung darauf hingewiesen, dass der Sportartikelhersteller bis November 2010 in dem indonesischen Zulieferbetrieb PT Kizone produzieren ließ. Im Januar 2011 sei der koreanische Eigentümer aus Indonesien geflohen. Daraufhin wurden im April 2.800 Beschäftigte arbeitslos. Nach indonesischem Recht und internationalen Arbeitsstandards stehe Ihnen eine Abfindungszahlung zu. Auch nach dem adidas Verhaltenskodex gilt diese Regel. Eine Abfindung hätten die Beschäftigten allerdings bis heute nicht erhalten.

Insgesamt stünden den Beschäftigten 3,4 Millionen US-Dollar (plus Zinsen) zu. Andere Unternehmen, die ebenfalls Abnehmer des Zulieferbetriebs PT Kizone waren, hätten bereits mit insgesamt 1,6 Millionen Dollar zu den Abfindungszahlungen beigetragen. Doch adidas hingegen weigere sich bislang, die Restsumme von 1,8 Millionen Dollar zu zahlen.

Quelle: epo.de, 10.05.2012


Nachtrag:

Na ist das nicht eine gute Nachricht zum "Tag der Arbeit" 2013:

"Indonesische Arbeiter trotzen Adidas Abfindung ab"

"Der Fall hatte vor allem in den USA für Aufsehen sorgt: Die United Students Against Sweatshops (USAS) hatten mit hartnäckigem Protest an zahlreichen Universitäten im ganzen Land dafür gesorgt, dass 17 Universitäten bestehende Lizenzverträge mit Adidas gekündigt hatten. Auch in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden solidarisierten sich AktivistInnen mit den Beschäftigten von PT Kizone. So unterstützten 2012 mehr als 50.000 Menschen die Forderungen der Kampagne nach gesetzlichen Abfindungszahlungen mit ihrer Unterschrift und beteiligten sich an einer internationalen Aktionswoche bei Facebook."
Quelle: epo.de, 30.04.2013

Sonntag, 22. April 2012

101 Millionen Dollar Abfindung für Ex-Google-Chef Eric Schmidt

Eric Schmidt stand rund 10 Jahre an der Spitze von Google und übernahm nun das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden. Sozusagen als Anerkennung für seine Arbeit erhielt er ein insgesamt 101 Millionen Dollar schweres Paket aus Gehalt, Aktien und Aktienoptionen.

Wer sich daran erinnert, wie Google erst 1998 gestartet ist, wird anerkennen müssen, dass das Unternehmen eine beispiellose Entwicklung hinter sich hat. Dahinter steckt die Arbeit von sehr vielen Leuten. Inwiefern Eric Schmidt dafür allein 101 Mio. Dollar Abfindung erhält, ist eine ganz andere Sache.

Wenn am 21. Juni die Anteilseigner zur Hauptversammlung zusammen kommen ... ob sie dann wohl mehr über die dicke Abfindung diskutieren oder über die Monopolmacht des Google-Führungstrios?

In der Liste der reichsten Menschen der Welt des US-Magazins "Forbes" wird das Vermögen von Google-Gründer Larry Page und Sergej Brin auf je 18,7 Milliarden Dollar geschätzt, Eric Schmidt soll "nur" über 6,9 Milliarden Dollar verfügen.

Quelle: web.de, 22.04.2012

Sonntag, 25. März 2012

Arvato pokert - Mitarbeiter ziehen Abfindung vor

Die Firma Arvato übernimmt das Vodafone-Kundencenter an der Rellinghauser Straße in Essen. Bereits jetzt wurde angekündigt, dass die Mitarbeiter für die Zeit nach der zweijährigen Übergangsphase mit bis zu 30 weniger Gehalt rechnen müssen. Arvato begründet diese Gehaltskürzung damit, dass die bisherigen Gehälter über dem Marktniveau lägen. Um den Standort langfristig zu erhalten, müssen also die Gehälter gekürzt werden, so Sprecher Gernot Wolf.

Wäre es aus unternehmerischer sicht nicht sinnvoller, über Möglichkeiten größerer Rentabilität und Gewinne nachzudenken, die mit dem wertvollsten "Kapital" jedes Unternehmens, nämlich mit den Mitarbeitern zu erreichen sind?

Wie sehen das die Betroffene? Sie bevorzugen Abfindungen.

Vor zwei Wochen verkündete der Gewerkschaftssekretär Alfons Rüther, dass bereits 150 von 470 Betroffenen nicht wechseln werden. Diese Zahl soll nun noch gestiegen sein. Weitere Mitarbeiter ziehen einen Aufhebungsvertrag mit Vodafone und eine Abfindung vor: 1,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr, plus 25 Prozent Turbozuschlag, den es bei einem reinen Widerspruch gegen die Übernahme nicht gäbe.

Alternativ hat wohl Vodafone angeboten, probeweise bei Arvato neun Monate zu arbeiten und in dieser Zeit bei Kündigung die volle Abfindung – ohne Turbozuschlag – zu zahlen, sowie in weiteren neun Monaten noch abgestuft eine reduzierte Abfindung auszuhändigen.

Quelle: Der WESTEN, 23.03.2012

Donnerstag, 22. März 2012

Wie mit Abfindungen umgegangen wird ...

ist immer wieder erstaunlich. Da meldet am 22.03.12 otz.de, dass dieStaatsanwaltschaft gegen Gothas Oberbürgermeister ermittelt. Er hatte zum Jahresende 2007 den damaligen Wibego-Geschäftsführer entlassen, weil der Stadtkonzern finanziell ins Straucheln geraten war. Um die Entlassung juristisch "festzuzurren", wurde ein Vertrag mit einem sogenannten Haftungsausschluss vereinbart. Damit kann der ehemalige Geschäftsführer nicht mehr für Schäden, die aus seiner Amtszeit stammen, rechtlich belangt werden. Zudem soll der Ex-Geschäftsführer eine Abfindung von 500.000 Euro erhalten haben.

Zum Vergleich: Die lvz-online meldet am gleichen Tag, dass allein in Sachsen 123 Schlecker-Filialen geschlossen werden.
"Bernhard Franke vom Fachbereich Handel bei Verdi rät den Schlecker-Frauen zu der Teilnahme an der Transfergesellschaft: 'Hier werden die Berufsqualifikationen der Mitarbeiter wieder reaktiviert.' Bei der Abfindung hingegen stehe der Zeitpunkt der Auszahlung nicht fest, da das Insolvenzverfahren erst abgeschlossen werden müsse, erklärt Franke. Es könne also Jahre dauern, bis die ehemaligen Mitarbeiterinnen ihre Abfindung erhalten. Noch dazu sei die Höhe der Auszahlung ungewiss, so Franke."
Der eine bringt das Boot fast zum Kentern ... und kassiert 500.000 EUR Abfindung - und die anderen sitzen im Boot ... und sehen ihre Abfindung davon schwimmen ...

Donnerstag, 15. März 2012

Endlich wieder eine "dicke" Abfindung

Oh, man konnte schon glauben, die Zeiten der "dicken" Abfindungen sind vorbei ... Gott sei Dank kommt da Rettung: Die Süddeutsche Zeitung meldet am 15.03.2012
"Millionen-Abfindung für Ex-Air-Berlin Chef Hunold"
Wer ist Joachim Hunold? Vor der Zeit bei Air Berlin war er Manager bei LTU. Im Jahr 1991 übernahm er die Mehrheit an der Fluggesellschaft. Von da an entwickelte sich die Gesellschaft von einem kleinen Nischenanbieter zu Europas sechstgrößter Airline. Joachim Hunold führte die Fluggesellschaft Air Berlin bis zum August 2011. Weil die Gesellschaft jedoch sehr angeschlagen war und nicht aus der Krise kam, trat er damals ab. Sein Nachfolger wurde der "Bahnsanierer" Hartmut Mehdorn.
"Nach SZ-Informationen hat ihm der Verwaltungsrat von Air Berlin 'als Entschädigung für den Verlust seiner Position' mindestens 4,09 Millionen Euro zugestanden. Zusammen mit Hunolds regulärem Gehalt summieren sich damit die Einkünfte somit auf gut 4,8 Millionen Euro. Zusätzlich hat Hunold noch erhebliche Pensionsansprüche an seinen früheren Arbeitgeber. Air Berlin wollte sich auf Anfrage zu den Zahlen nicht offiziell äußern."
Lassen wir dahingestellt, ob - wie manche Experten meinen - ohne Hunold Air Berlin niemals so groß geworden wäre, wie das Unternehmen heute ist. Lassen wir auch dahingestellt, ob es allein Hunold zuzuschreiben ist, dass das Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr Schwierigkeiten bekam.

Für die meisten Vorstände der Fluggesellschaft soll das Jahr 2011 mit Gehaltseinbußen verbunden gewesen sein. Der Kapitän erhällt jedoch einen "dicke" Abfindung. Da klingt es nahezu mitleiderregend, wenn in der Süddeutschen schießlich zu lesen ist:
"Abfindung hin oder her - auch Hunold hatte eine finanzielle Einbuße an anderer Stelle: Seine 1,95 Prozent, die er noch am Unternehmen hält, sind derzeit nur noch knapp vier Millionen Euro wert. Als die Air-Berlin-Aktie noch gut stand, war es fast das Zehnfache."
 Quelle: Süddeutsche.de, 15.03.2012

PS:

Herr Mehdorn findet übrigens trotz des Rekordverlustes von Air Berlin die Abfindung gut und richtig. So berichtet das HAMBURGER ABENDBLATT am 17.03.2012 unter dem Titel "Air Berlin schreibt Rekordverlust - Mehdorn bleibt bis Ende 2013". Ob Herr Mehdorn bei dieser Aussage mehr an Herrn Hunold oder mehr an sich gedacht hat, ist dem Beitrag nicht zu entnehmen. Aber so ganz abwegig dürfte die Vermutung im Zusammenhang mit der Aussage "Mehdorn bleibt bis Ende 2013" nicht sein ... oder?

Quelle: Hamburger Abendblatt, 17.03.2012

Natürlich gehört eine solche Abfindung zu den "Peanuts" verglichen mit ähnlichen Geldgeschenken in den USA. So soll die New York Times an die im Dezember 2011 gefeuerte Chefin Janet Robinson Abfindungen, Aktienoptionen und Beratergehälter in Höhe von insgesamt knapp 25 Millionen US-Dollar gezahlt haben.

Quelle: techfieber.de, 13.03.2012 

Sonntag, 11. März 2012

Na wenn das keine Abfindung ist, die beruhigt

Laut Bericht im donaukurier.de schließen am 09.03.2012 Restaurant und Bistro des Hotel Rappensberger in Ingolstadt. Das traditionsreiche Haus wird dann vorübergehend bis 30.06.12 als Hotel garni geführt, bevor es dann ganz geschlossen werden soll.

Der "Arbeitgeber" - der nun keine Arbeit mehr geben will oder kann - hat in einem Gespräch zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat und Gewerkschaftsvertretern "eine Abfindung von 500 Euro pro Person angeboten", berichtet Rainer Reißfelder, der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten in Regensburg dem donaukurier.

Nach Auffassung des Gewerkschaftsvertreters seien die 500 Euro als „Schweigegeld“ zu verstehen.

„Alle Arbeitnehmer und auch der Betriebsrat hätten dafür jegliche gerichtliche Überprüfung zurückziehen müssen ... So etwas habe ich noch nicht erlebt“. Das Verhalten sei „respektlos gegenüber den Beschäftigten, die selbst nach Aussprache der Kündigung das Weihnachtsgeschäft im Rappensberger hervorragend bewältigt haben“.

Das Gericht gab der Forderung nach der Einrichtung einer Einigungsstelle statt.

Quelle: donaukurier.de, 08.03.2012
Siehe auch: Mitarbeiter kämpfen um sozialtarifliche Abfindung

Mittwoch, 7. März 2012

Zwei dicke Abfindungen

Dr. Lucien Olivier verlässt das St.-Josefs-Hospital in Cloppenburg und Dr. Harald Kuhn das St.-Antonius-Stift in Emstek. Dr. Lucien Olivier erhält eine Abfindung in Höhe von 1,75 Millionen Euro, bericht die NWZ online. Das Hospital soll dafür sogar ein langfristiges Darlehen aufnehmen, um die Zahlung abzusichern.
"Wie berichtet, war Dr. Olivier aus dem Cloppenburger Krankenhaus ausgeschieden und hatte sich mit den 'Unabhängigen Portalkliniken' selbstständig gemacht. 'Die Kündigung eines eigentlich unkündbaren Arztes ist nicht umsonst zu haben', kommentierte Themann die Höhe der Summe."
Wie geht das? Ein "eigentlich unkündbarer Arzt" macht sich selbstständig und wird dafür abgefunden mit rund dem neunfachen Jahres-"Ehrensold" des ehemaligen Bundespräsidenten?

Und der andere Fall? 
"Die Trennung vom bisherigen Chefarzt in Emstek werde die Betriebsstätte mit rund 3,2 Millionen Euro belasten ... eine Abfindung an Dr. Kuhn in Höhe von 1,2 Millionen Euro" wird einkalkuliert.
Wie kommt das? Das Arbeitsgericht Oldenburg hatte in erster Instanz festgestellt, dass die Kündigung von Dr. Kuhn unwirksam ist. Jetzt wird die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.






Wie mal wieder erkennbar ist, scheint die beste Chance für eine dicke Abfindung in einer unqualifizierten Kündigung durch ein ... Management zu liegen. Doch wer bezahlt? Der Verursacher? ...

Quelle: NWZ online, 07.03.2012

Freitag, 24. Februar 2012

"Eine Kündigung ist nicht mit Geld aufzuwiegen"

Zu Abfindungen kommt es häufig, weil Mitarbeiter sich gegen ihre Kündigung zur Wehr setzen. Kündigungsklagen ehemaliger Mitarbeiter der Brandenburger Firma Rapid Eye belegen das erneut deutlich.

Am 29.08.2011 gab der Insolvenzverwalter bekannt, dass das kanadische Unternehmen Iunctus Geomatics das Brandenburger Unternehmen mit seinen rund 135 Mitarbeitern übernimmt. Es heißt, dass er dafür etwa 13,5 Millionen Euro zahlte. Der Vorstand kündigte am 25.10.2011 etwa 20 Prozent der Belegschaft aus "betriebsbedingten Gründen" zum 31.01.2012. Nach einem Bericht in der Märkischen Allgemeinen Zeitung wurden gleich 25 Frauen und Männer freigestellt.
  • Vor dem Arbeitsgericht klagten zwölf gegen ihre Kündigungen.
  • Zwei Frauen wurden wieder eingestellt, denn sie waren schwanger.
  • Weitere acht Frauen und Männer sollen sich in Güteverhandlungen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich mit Abfindung geeinigt haben. Die Abfindungen sollen zwischen 4.000 und 33.000 Euro betragen.
  • In zwei Fällen gelang beim Gütetermin keine Einigung.
In einem dieser zwei Fälle klagte ein 47 Jahre alter Fernerkundungs-Spezialist auf Weiterbeschäftigung. Seine Klage begründeten er und seine Anwälte damit,
  • dass sein Arbeitsgebiet keineswegs weggefallen sei
  • und die Firma sogar den Zuschlag für ein EU-Projekt erhalten habe, das er bestens bearbeiten könnte;
  • dass keine Sozialauswahl erfolgte und
  • dass die Massenentlassungsanzeige seinerzeit nicht rechtens gewesen ist.
Vor Gericht lenkte der Rechtsanwalt des Unternehmens ein. In der Güteverhandlung lag das Abfindungsangebot noch bei 8200 Euro, nun ist von 21.600 Euro Abfindung die Rede plus Monatsgehälter bis Ende April 2012 von je rund 3.600 Euro. Und außerdem gestand Rapid Eye ihm eine Bonuszahlung, wie sie die weiterbeschäftigten Mitarbeiter für 2011 erhalten haben, zu.

Der Kommentar des Klägers: Trotzdem ... „eine Kündigung ist mit Geld nicht aufzuwiegen“, wenn man wie er in einer „extremen Nische“ arbeitet, für die es kaum andere Stellen gibt.

Fazit: Nur durch entschiedenen Widerstand gegen die Kündigung konnten die finanziellen Verluste der Entlassenen wenigstens teilweise mit einer Abfindung finanziell gemildert werden.

Quelle: MAZ, 24.02.2012

Dienstag, 21. Februar 2012

Was von Takedas Turbo-Prämie bleibt

Wie im SÜDKURIER am 16.02.2012 zu lesen war, bietet Takeda den Mitarbeitern in Konstanz, denen die Kündigung droht, nicht nur eine Abfindung nach Sozialplan, sondern eine sogenannte Turboprämie an:
"Wer bis Mitte März einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, bekommt eine Abfindung von 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit sowie fix sechs Brutto-Monatsgehälter. Das ist in vielen Fällen doppelt so viel wie es der gültige Sozialplan vorsieht...

Wer seit fünf Jahren im Unternehmen sei und 4000 Euro brutto verdiene, komme mit dem aktuellen Angebot auf rund 54 000 Euro, nach Sozialplan wären es etwa 25 000 Euro."
Was bleibt von dieser Turboprämie, also der erhöhten Abfindung, mit der die Mitarbeiter zum Arbeitsplatzverzicht vor Auslaufen der Kündigungsfrist angehalten werden:

Angenommen, zu den 54.000 EUR Abfindung kommen 2012 noch 12.000 EUR Gehalt (für 3 Monate), dann bleiben nach rund 15.500 EUR Steuern für Ledige knapp 50.500 EUR netto Jahreseinkommen (ohne Sozialabgaben). Für einen Verheirateten ohne eigenes Einkommen des Ehepartners beträgt die Steuerlast nur knapp 5.800 EUR, so dass rund 60.000 EUR nach Steuern übrig bleiben.

Da es keine Weiterbeschäftigung in einer Transfergesellschaft und auch keine Möglichkeit für eine Kündigungsschutzklage geben soll, gibt es also auch keine Entgeltfortzahlung während der Klagezeit (in der Regel mehrere Monate) und kein Einkommen aus der Transfergesellschaft (in der Regel 1 Jahr), sondern nur Arbeitslosengeld 1.

Das Arbeitslosengeld beträgt ungefähr 1.400 EUR.

Für das Arbeitslosengeld dürfte jedoch erst einmal eine Ruhezeit nach § 143a SGB III verhängt werden. Denn die Turboprämie wird ja gezahlt, damit das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Arbeitslosengeld gibt es dann erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis normal enden würde. Das wären bei 5 Beschäftigungsjahren und gesetzlicher Kündigungsfrist 2 Monate später. In diesen 2 Monaten muss also die Abfindung allein zum Lebensunterhalt genutzt werden.

Achtung: Korrektur: Wie einem Artikel im Südkurier am 22.02.2012 zu entnehmen ist, erklärt der Deutschland-Geschäftsführer Gilbert Rademacher, dass bei der Nutzung der Turboprämie durch die Mitarbeiter ihre Kündigungsfrist nicht verkürzt werden soll:
"Doch für die Mitarbeiter, die sich freiwillig zum Ausscheiden entschließen, gelte die normale Kündigungsfrist weiter."
Dann würde natürlich die Ruhezeit entfallen. Auch eine Sperrzeit dürfte nicht verhängt werden, weil die Mitarbeiter ja nicht von sich aus gehen. Mehr dazu unter "Sperrzeit nach Abfindung"
 

Dienstag, 14. Februar 2012

Vergleich mit Abfindung statt Klage gegen Beurlaubung

"Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel, Dieter Grau, erhält 150 000 Euro Abfindung, akzeptiert dafür seine Beurlaubung und verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die Bank."(Quelle: volksfreund.de, 13.02.2012)
Diese Meldung stammt aus dem Trierer volksfreund.de vom 13.02.2012.

Wieder einmal scheint eine Abfindung ihren Ausgangspunkt darin zu haben, dass der "Arbeitgeber" versagt hat. In dem Fall hat der Verwaltungsrat der  Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel ohne Sachkompetenz und rechtliche Absicherung eine "Beurlaubung" vorgenommen - sozusagen Kraft seiner Wassersuppe. Denn Dieter Grau hatte vor dem Landgericht Trier per einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass er sofort wieder in sein Amt eingesetzt wird. Seiner Auffassung nach war seine Beurlaubung nicht begründet ... und das Gericht sah die Beurlaubung ebenfalls als problematisch an.

Offensichtlich war aber das Verhältsnis so zerrüttet, dass beide Seiten eine gütliche Einigung vorzogen.

Die Folgen für die Beteiligten: Dieter Grau verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die KSK, erkennt seine Beurlaubung an und erhält im Gegenzug bis zum Auslaufen seines Vertrags zum Jahresende 2012 seine vollen Bezüge. Danach bekommt er noch ein Ruhegehalt von gut 100.000 Euro im Jahr.

Die Folgen für die Sparer der KSK: Sie müssen sich mit einem geringeren finanziellen Ertrag ihrer Spargroschen zufrieden geben, weil die Mitglieder eines Verwaltungsrates willkürlich entschieden haben.

Nachtrag vom 22.03.2012: Willkür und Imkompetenz scheinen im Fall Grau noch viel größer zu sein, als dass der oben genannten Pressemeldung zu entnehmen war. Jedenfalls deutet darauf ein weiterer Artikel zu dem Fall aus der eifelzeitung.de vom 21.03.2012

Dass Willkür und Inkompetenz immer noch zu den häufigsten Fehlern auf Seiten der Verantwortlichen für eine Kündigung gehören und bei Gegenwehr in eine Abfindung münden, belegt auch ein ähnliches Urteil vor dem Landgericht Hannover vom 14.02.2012:
"Erfolg vor Gericht und eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehaltes: Die fristlose Kündigung von Klaus-Michael Machens, dem ehemaligen Direktor des Zoos Hannover, ist rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag. Machens erhält nun eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern. Das sind etwa 126.000 Euro." (Quelle: ndr, 14.02.2012)
Halt: Einen haben wir noch:
"Michael Skibbe klagt: 'Ich fühle mich wie im falschen Film'
Eine Trainerentlassung für die Geschichtsbücher: Nach nur vier Bundesliga-Spielen muss der Hertha-Coach gehen. Zurück bleibt ein verunsichertes Team und ein Manager in der Kritik."
Und weiter heißt es dazu:
"Für die Mehrheit der Fans ist die Schuldfrage aber bereits geklärt. Michael Preetz ist nach vier Trainerentlassungen in zweieinhalb Jahren Amtszeit der Grund für den Hertha-Absturz." (Quelle: goal.com, 14.02.2012)

Drei Fälle in nur 2 Tagen!

Fazit: Wer zwangsbeurlaubt oder gar entlassen werden soll, hat allen Grund zu prüfen, ob der "Arbeitgeber" nicht zum "Arbeit-Nehmer" geworden ist, nämlich die Arbeit willkürlich wegnimmt. Für einen Kurzcheck sei die kleine Checkliste "Die 12 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" vom IAB-DM empfohlen, um wenigstens noch eine Abfindung zu retten.


Siehe auch: volksfreund.de, 03.02.2012

Samstag, 11. Februar 2012

Abfindungen sind schuld an hoher Arbeitslosigkeit

Zu diesem Schluss kann gelangte die spanische Regierung. Sie will Arbeitnehmern bei Entlassungen künftig geringere Abfindungen zugestehen als früher.

Abfindungen sind schuld an hoher Arbeitslosigkeit

Die neue spanische Regierung hat am 10.02.2012 eine "Reform" zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit im Land beschlossen. Dass eine Reform des spanischen Arbeitsmarktes sinnvoll und dringend notwendig ist, wird kaum jemand bestreiten. Das Land hat mit 22,85 Prozent die höchste Arbeitslosenquote innerhalb der EU. Das bedeutet, mehr als fünf Millionen Menschen sind gegenwärtig arbeitslos. Für Jugendliche unter 25 Jahren liegt die Arbeitslosenquote gar bei rund 50 Prozent.

Mit der Kürzung von Abfindungen bei Entlassungen sollen Unternehmen nun wieder zu Neueinstellungen bewegt werden. Bisher konnten Arbeitnehmern bei Kündigung eine Abfindung von 45 Tageslöhnen pro geleistetem Arbeitsjahr erhalten, künftig nur noch 33 Tageslöhne. Befinden sich die Unternehmen gar in einer "besonders schwierigen Lage", werden künftig nur 20 Tageslöhne pro Arbeitsjahr angerechnet.

Außerdem beabsichtige die Regierung mit der Reform die hohe Anzahl der Zeitverträge zugunsten von „stabilen“ Arbeitsplätzen entsprechend einer Forderung der EU-Kommission zu reduzieren. Künftig dürfen die Zeitverträge nicht mehr um mehr als 24 aufeinanderfolgende Monaten verlängert werden.

Das Denken beginnt mit einem Vergleich

Das wird sich auch die spanische Regierung gedacht haben. Möglicherweise hat sie mit einem Blick auf Deutschland oder Dank eines deutschen Beraters festgestellt, dass die Regelabfindung laut Kündigungsschutzgesetz hierzulande nur 0,5 Monatsverdienste (also nur 15 "Tageslöhne") je Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt. Und deshalb ist wohl auch unsere Arbeitslosenquote viel geringer. Erstaunlich nur, dass die Quote in Deutschland bei gleichbleibender Abfindung so gesunken ist ...

Quellen:
Focus online, 10.02.2012
Handelsblatt, 31.01.2012

 Nachspiel der "Arbeitsmarktreform" - Generalstreik

Die beiden grössten Gewerkschaftsverbände Spaniens rufen nun zu einem landesweiten Generalstreik am 29. März 2012 auf. Damit protestieren sie gegen die "Arbeitsmarktreform" der Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy.

Quelle: redglobe.de, 09.03.2012

Freitag, 10. Februar 2012

Keine Gesetzesgrundlage für Abfindung bei "Teilbetriebsstillegung"?

Die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Solingen entschied in einem Prozess am 03.02.2012, dass es keine Gesetzesgrundlage für eine Abfindung gäbe, wenn die Kündigung im Falle einer "Teilbetriebsstillegung" rechtmäßig sei.

Die Klägerin und ihr Anwalt wollen sich damit nicht zufrieden geben. Denn erstens habe es noch im Jahr 2011 Abfindungen in ähnlichen Fällen gegeben. Zweitens werde im Unternehmen weitergearbeitet, nur an einem anderen Standort. In einem ähnlich gelagerten Falll habe das Bundesarbeitsgerichtes 2001 entschieden, dass eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt sei, wenn der Arbeitgeber weiter Aufträge annehme und das operative Geschäft nicht endgültig aufgegeben habe.

Donnerstag, 9. Februar 2012

Telekom hat neues Abfindungsprogramm

Die Deutsche Telekom soll also ein neues Abfindungsprogramm entwickelt haben. Dafür wurde ein Budget von 90 Millionen Euro geplant. 

Zugleich wurden Regeln aufgestellt, wie dieses Geld für individuell verhandelte Abfindung zu verwenden ist. So sollen Abfindungen durchaus höher ausfallen können als das bisher übliche halbe Monatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Gegebenenfalls zahlt der Konzern dann Abfindungen bis zu 125.000 Euro.

Damit sollen auch Arbeitnehmer zum Gehen überredet werden, die bisher die Weiterbeschäftigung den Abfindungsangeboten vorzogen. Das Management des Konzerns sieht offensichtlich in Kündigungen den Schlüssel dafür, dass der Konzern weiter wettbewerbsfähig sein kann.

Das neue Programm der Deutschen Telekom soll vorerst bis Ende Juni 2012 gelten.

Quelle: top-dsl.com, 07.02.2012

Mittwoch, 8. Februar 2012

Vodafone soll mehr als ein Monatsgehalt Abfindung zahlen

Wie rp-online am 07.02.2012 meldet, soll das Call-Center von Vodafone mit rund 500 Mitarbeitern an die Bertelsmann-Tochter Arvato verkauft werden.

Zugegeben, diese Formulierung klingt etwas sehr nach (Arbeits-)Sklavenhandel. Natürlich sind die Mitarbeiter freie Bürger, die selbst entscheiden können, ob sie sich mitverkaufen lassen oder lieber mit einer Abfindung eigene Wege gehen. Deshalb verhandeln Management, Konzernbetriebsrat sowie die Arbeitnehmervertreter in Essen darüber, wie es weiter geht.

Mitarbeiter, die nicht wechseln wollen, sollen laut rp-online pro Beschäftigungsjahr bei Vodafone ein Abfindung in Höhe von deutlich mehr als einem Monatsgehalt erhalten. Dabei sollen auch Zeiten der Betriebszugehörigkeit vor Vodafone in die Berechnung der Abfindung eingehen. Gleichzeitig erscheint es möglich, dass Arvato den Mitarbeitern im Call-Center für zwei Jahre das bisherige Gehalt garantieren wird, wenn sie im neuen Unternehmen bleiben.

Quelle: rp-online, 07.02.2012

Corporate Governance vs. Regelabfindung

Rechtsanwalt Dr. Richard Mayer-Uellner, LL.M. hat im CMS-Blog erläutert, wie (un-)verbindlich Abfindungen für Vorstände in deutschen Unternehmen geregelt sind. Zum Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen müssen jährlich erklären, ob sie die Empfehlungen aus dem Deutsche Corporate Governance Kodex einhalten.

Vorstandsverträge sollten nach dem Codex Klauseln enthalten, wonach die Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - also vergleichbar mit einer ordentlichen Kündigung - zwei Jahresvergütungen nicht überschreitet (sogenannter „Abfindungs-Cap“).

Zum Vergleich: Wird ein Arbeitnehmer aus ordentlich gekündigt und ihm eine "Regel"-Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz § 1a angeboten, so sollte diese Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen. Um auf 24 Monatsgehälter (Boni und ähnliche Teile von Jahresvergütungen sind hier mal ausgeklammert) zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer also 48 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen.

Na wenn das keine Corporate Governance ist?

Und was für für die Dax-Konzerne Corporate Governance ist, ist für die öffentliche Verwaltung recht und "billig". Denn eine 80.000-Euro-Abfindung für einen 75-Jähriger pensionierter Ministerialrat ist doch nun wirklich kein Geld ... oder?

Quellen:
Der Goldene Handschlag für den Vorstand

g.e.b.b. der BMVg zahlt 80.000 Euro Abfindung für 75-jährigen Ministerialrat im Ruhestand

Donnerstag, 2. Februar 2012

Praktiker entlässt über 400 Mitarbeiter in Kirkel

"Herzlich willkommen!" zur Abfindung?

Praktiker entlässt in Kirkel über Mitarbeiter

Die Konzernführung der Baumarktkette Praktiker will die Zentrale von Kirkel (nahe Saarbrücken) nach Hamburg verlegen.

Für über 400 Mitarbeiter bedeutet das Kündigung - Entlassung. Zumindest haben sich nach Pressemeldungen Management und Betriebsrat auf einen Sozialplan und einen Interessenausgleich geeinigt.

Von den derzeit 700 Stellen in Kirkel verbleiben am Ort nur 180. Die Beschäftigten sollen künftig für Partner der Baumarktkette arbeiten. Wer die Kündigung erhält, soll eine Abfindung als Entschädigung bekommen, die sich "unter anderem" an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert. Wenn damit gemeint ist, dass die Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz zugrunde gelegt wird ... was bleibt dann nach Steuern?

Der Betriebsratsvorsitzende Schäfer erwartet, dass etwa 100 bis 150 Mitarbeiter in die neue Zentrale nach Hamburg wechseln werden.

Samstag, 28. Januar 2012

Eon will 6.000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen ...

Der Energiekonzern Eon will bis 2016 6000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen und "lockt" mit "dicker" Abfindung und "Sprinterprämie" ... Tausende Beschäftigte sind wütend darüber. Warum?

Auf dem Protal der WAZ-Mediengruppe wurde am 26.01.12 darüber berichtet, wie tausende Beschäftigte des Konzerns Eon für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze demonstriert haben.

Der Konzern will mit einem Abfindungs-"Gesamtpaket" ein freiwilliges Ausscheiden versüßen:
"Wer seine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag setzt, erhält 1,2 Monatsgehälter Abfindung für jedes Beschäftigungsjahr, darüber hinaus winkt Eon mit einer so genannten 'Sprinterprämie'. Dahinter verbergen sich weitere 0,3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Das Besondere: Im Gegensatz zu anderen Firmen, die diese Prämie nur jenen zahlen, die sich in einem bestimmten Zeitraum entscheiden, hat Eon kein Zeitlimit eingebaut.

Daneben besteht für alle Beschäftigten, die Jahrgang 1958 oder älter sind, die Möglichkeit des Vorruhestands – bei Weiterzahlung von etwa 60 Prozent des Nettogehalts bis zum 63. Lebensjahr. Anschließend folgt der Schritt in die Rente mit den entsprechenden Abschlägen. Darüber hinaus wird eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft gebildet, in die Angestellte für zwei Jahre bei vollem Tarifgehalt wechseln können."

Quelle: DER WESTEN, 26.01.2012

Klingt doch nach sehr großzügiger Abfindung ... oder? Sollten die Eon-Mitarbeiter nicht dankbar für das großzügige Abfindungsangebot sein? Schließlich müssen andere für ihre Abfindung sogar mit juristischen Mittlen kämpfen, wie beispielsweise die ehemalige Gebag-Chefin Marianne Wolf-Kröger, die 1,1 Millionen Euro Abfindung haben will. (siehe DER WESTEN, 27.01.2012)

- Können die Betroffenen mit dieser Turbo-Abfindung und ihre Lohn- und Rentenverluste nur annähernd ausgleichen? Oder ist eine Abfindung gar nicht nötig, weil die Entlassenen ja schnell wieder einen gleichwertigen Job in einem anderen Unternehmen finden?

Montag, 23. Januar 2012

Nicht die Abfindung, sondern ein gutes Netzwerk ist entscheidend für den neuen Job

Diesen Schluss ziehen die Autoren einer Grass & Partner-Studie aus der Schweiz zu Entlassungen von Managern im Jahr 2011. Darin kommen sie zu dem Schluss: "Beste Ausbildung, bestes Alter hat nichts genützt"

Im Fall von Kündigung und Abfindung gilt auch beim beim Schweizer Nachbarn:

"Ein gutes Netzwerk ist entscheidend!

Beziehungen haben und Beziehungen nutzen ist nach wie vor entscheidend: Mit 41% ist dies der häufigste und auch erfolgreichste Weg zu einer neuen Stelle. Hingegen spielen mit 18% Inserate oder das Internet weniger eine Rolle. Via Personalberatungen oder Headhunter finden lediglich 8% eine neue Stelle.

Mit Outplacement-Begleitung in knapp einem halben Jahr zur neuen Stelle. Wenn Unternehmen aber 'nur' eine Abfindung zahlen, wird es gefährlich

Zwar wurde festgestellt, dass im 2011 die Dauer bis zu einer Neuanstellung mit durchschnittlich 5,4 Monaten weiterhin gesunken ist, die Indikatoren für 2012 zeigen jedoch, dass es in Zukunft schwieriger sein wird und das Suchen und Finden wieder mehr Ausdauer braucht. Da wird eine professionelle Outplacement-Begleitung besonders wichtig und ist höher zu werten als eine auf den ersten Blick lukrative Abfindung bevor man auf der Strasse steht. Geld ist nämlich nicht immer eine Lösung - und bei der Suche nach einem neuen Job schon gar nicht."

Quelle: na presseportal, 23.01.2012,

Donnerstag, 19. Januar 2012

Wie wichtig ist die richtige Aufstellung für eine Abfindung?

Im das Biotechnologie-Unternehmen Qiagen sollen bis zu 150 Mitarbeiter entlassen werden. Das sind ca. acht bis zehn Prozent der deutschlandweit rund 1.150 Mitarbeiter. Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten ...

Am 12.01.2012 meldete dazu die Rheinische Post in ihrer Online-Ausgabe, dass nach Aussagen des Konzernbetriebsrates die betroffenen Mitarbeiter nun die Möglichkeit hätten, "in Ruhe über das Angebot des Arbeitgebers in Form eines Aufhebungsvertrages nachzudenken".

In der gleichen Ausgabe wurde der Hildener Ortsverbandsvorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) zitiert, der diesen Personalabbau mit einer Massenentlassung verglich: "'Bei einer tatsächlichen Massenentlassung wäre ein Sozialplan nötig', sagt er. Die Gewerkschaft habe dafür Leute mit entsprechender Erfahrung. Ob der Qiagen-Betriebsrat der Unternehmensführung bei den Verhandlungen gewachsen sei, wagt er zu bezweifeln – zumal der Betriebsrat, der vor etwa einem Jahr gewählt wurde, noch sehr jung sei. Nur etwa fünf der Mitarbeiter des Biotechnologie-Unternehmens seien gewerkschaftlich organisiert." (Quelle: rp-online, 12.01.2012)

Am 18.01.2012 meldet rp-online nunmehr:

"'Die ganz große Mehrheit hat das Angebot angenommen', berichtet Dr. Thomas Theuringer, Pressesprecher von Qiagen. Genaue Zahlen wolle man aber erst zur Bilanzpressekonferenz im Februar nennen. Nach Informationen unserer Zeitung soll den Mitarbeitern das 1,2-Fache des Bruttomonatsgehaltes pro Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten worden sein." (ebd.; zum Vergleich der Abfindungshöhe mit sonst üblichen Abfindungshöhen siehe abfindunginfo.de)

Mit dem Betriebsrat müsse das Unternehmen nun verhandeln, wie es mit jenen Mitarbeitern weitergehen soll, die das Abfindungsangebot nicht angenommen haben.

Man mag darüber streiten, ob der Betriebsrat oder die Gewerkschaft bis hierher gut und richtig für eine Abfindung in angemessener Höhe gehandelt hat. Doch was es dagegen ausmacht, wenn man als betroffener Mitarbeiter ganz allein auf weiter Flur nur den Klageweg nutzen kann, um für seinen Arbeitsplatz oder wenigstens eine angemessene Abfindung zu kämpfen, zeigt folgender Pressebericht:

Zum 01.09.2011 hatte ein Autohändler aus Georgsmarienhütte einen Teil des Betriebes ausgegliedert. Ein anderes Unternehmen hat diesen Aufgabenbereich übernommen, aber zwei langjährigen Mitarbeiterinnen gekündigt, um dafür eigene Mitarbeiter einzusetzen. Die zwei Frauen, die deshalb ihren Job verloren hatten, zogen vor das Arbeitsgericht.

In der Neuen Osnabrücker Zeitung war nun zu lesen: Das Gericht wertete die betrieblichen Veränderungen nicht als Betriebübergang - dann hätten die Mitarbeiterinnen so nicht entlassen werden können. Vielmehr sah es in der Änderung nur eine "Funktionsnachfolge". Für eine gütliche Einigung habe die Richterin allerdings vorgeschlagen, dass der ehemalige Arbeitgeber einen "finanziellen Ausgleich" leiste und der Rechtsstreit anschließend beendet wird.

Wie der Rechtsanwalt des Unternehmens erklärte, solle "den Beschäftigten keine Abfindung gezahlt werden - auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Mitarbeiterinnen 27 beziehungsweise 15 Jahre ihren Job verrichtet hatten. Schließlich erhielten die beiden Klägerinnen ein Angebot über jeweils 500 Euro." (Quelle: Neuen Osnabrücker Zeitung, 17.01.2021)

Samstag, 7. Januar 2012

Ein "unmoralisches" Abfindungsangebot?

Laut einer Meldung im MDR vom 06.01.12 haben rund 60 Service-Mitarbeiter der Elblandkliniken gegen geplante Kündigungen gestreikt und vor dem Landratsamt in Meißen demonstriert. Ver.di-Sprecher Bernd Becker bezeichnete das Abfindungsangebot der Klinik als inakzeptabel.

Weil ein Großteil der Beschäftigten über 50 Jahre alt ist und nach den Worten des Ver.di-Sprechers so gut wie keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat, fordert die Gewerkschaft unter anderem eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Klinik-Geschäftsführer Stefan Geiger bezeichnete das als unrealistisch und blieb bei einem Angebot von maximal 0,25 Monatsgehältern für maximal fünf Jahre als Abfindung.

Zum Vergleich: Gemäß Kündigungsschutzgesetz § 1a beträgt die sogenannte "Regel-Abfindung" 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Und ebenda in § 10 ist festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden hat, ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten festzusetzen ist. (Siehe: www.gesetze-ganz-einfach.de)

Quelle: MDR, 06.01.2012

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1