Freitag, 24. Februar 2012

"Eine Kündigung ist nicht mit Geld aufzuwiegen"

Zu Abfindungen kommt es häufig, weil Mitarbeiter sich gegen ihre Kündigung zur Wehr setzen. Kündigungsklagen ehemaliger Mitarbeiter der Brandenburger Firma Rapid Eye belegen das erneut deutlich.

Am 29.08.2011 gab der Insolvenzverwalter bekannt, dass das kanadische Unternehmen Iunctus Geomatics das Brandenburger Unternehmen mit seinen rund 135 Mitarbeitern übernimmt. Es heißt, dass er dafür etwa 13,5 Millionen Euro zahlte. Der Vorstand kündigte am 25.10.2011 etwa 20 Prozent der Belegschaft aus "betriebsbedingten Gründen" zum 31.01.2012. Nach einem Bericht in der Märkischen Allgemeinen Zeitung wurden gleich 25 Frauen und Männer freigestellt.
  • Vor dem Arbeitsgericht klagten zwölf gegen ihre Kündigungen.
  • Zwei Frauen wurden wieder eingestellt, denn sie waren schwanger.
  • Weitere acht Frauen und Männer sollen sich in Güteverhandlungen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich mit Abfindung geeinigt haben. Die Abfindungen sollen zwischen 4.000 und 33.000 Euro betragen.
  • In zwei Fällen gelang beim Gütetermin keine Einigung.
In einem dieser zwei Fälle klagte ein 47 Jahre alter Fernerkundungs-Spezialist auf Weiterbeschäftigung. Seine Klage begründeten er und seine Anwälte damit,
  • dass sein Arbeitsgebiet keineswegs weggefallen sei
  • und die Firma sogar den Zuschlag für ein EU-Projekt erhalten habe, das er bestens bearbeiten könnte;
  • dass keine Sozialauswahl erfolgte und
  • dass die Massenentlassungsanzeige seinerzeit nicht rechtens gewesen ist.
Vor Gericht lenkte der Rechtsanwalt des Unternehmens ein. In der Güteverhandlung lag das Abfindungsangebot noch bei 8200 Euro, nun ist von 21.600 Euro Abfindung die Rede plus Monatsgehälter bis Ende April 2012 von je rund 3.600 Euro. Und außerdem gestand Rapid Eye ihm eine Bonuszahlung, wie sie die weiterbeschäftigten Mitarbeiter für 2011 erhalten haben, zu.

Der Kommentar des Klägers: Trotzdem ... „eine Kündigung ist mit Geld nicht aufzuwiegen“, wenn man wie er in einer „extremen Nische“ arbeitet, für die es kaum andere Stellen gibt.

Fazit: Nur durch entschiedenen Widerstand gegen die Kündigung konnten die finanziellen Verluste der Entlassenen wenigstens teilweise mit einer Abfindung finanziell gemildert werden.

Quelle: MAZ, 24.02.2012

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