Das
Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich für Arbeitnehmer beim Betriebsübergang die Arbeitsvertragsbedingungen verschlechtern.
Mehr dazu in einem Interview mit Boris Dzida, Partner und Arbeitsrechtler bei Freshfields in der "Wirtschaftswoche" vom 05.11.2012
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