Donnerstag, 19. Januar 2012

Wie wichtig ist die richtige Aufstellung für eine Abfindung?

Im das Biotechnologie-Unternehmen Qiagen sollen bis zu 150 Mitarbeiter entlassen werden. Das sind ca. acht bis zehn Prozent der deutschlandweit rund 1.150 Mitarbeiter. Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten ...

Am 12.01.2012 meldete dazu die Rheinische Post in ihrer Online-Ausgabe, dass nach Aussagen des Konzernbetriebsrates die betroffenen Mitarbeiter nun die Möglichkeit hätten, "in Ruhe über das Angebot des Arbeitgebers in Form eines Aufhebungsvertrages nachzudenken".

In der gleichen Ausgabe wurde der Hildener Ortsverbandsvorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) zitiert, der diesen Personalabbau mit einer Massenentlassung verglich: "'Bei einer tatsächlichen Massenentlassung wäre ein Sozialplan nötig', sagt er. Die Gewerkschaft habe dafür Leute mit entsprechender Erfahrung. Ob der Qiagen-Betriebsrat der Unternehmensführung bei den Verhandlungen gewachsen sei, wagt er zu bezweifeln – zumal der Betriebsrat, der vor etwa einem Jahr gewählt wurde, noch sehr jung sei. Nur etwa fünf der Mitarbeiter des Biotechnologie-Unternehmens seien gewerkschaftlich organisiert." (Quelle: rp-online, 12.01.2012)

Am 18.01.2012 meldet rp-online nunmehr:

"'Die ganz große Mehrheit hat das Angebot angenommen', berichtet Dr. Thomas Theuringer, Pressesprecher von Qiagen. Genaue Zahlen wolle man aber erst zur Bilanzpressekonferenz im Februar nennen. Nach Informationen unserer Zeitung soll den Mitarbeitern das 1,2-Fache des Bruttomonatsgehaltes pro Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten worden sein." (ebd.; zum Vergleich der Abfindungshöhe mit sonst üblichen Abfindungshöhen siehe abfindunginfo.de)

Mit dem Betriebsrat müsse das Unternehmen nun verhandeln, wie es mit jenen Mitarbeitern weitergehen soll, die das Abfindungsangebot nicht angenommen haben.

Man mag darüber streiten, ob der Betriebsrat oder die Gewerkschaft bis hierher gut und richtig für eine Abfindung in angemessener Höhe gehandelt hat. Doch was es dagegen ausmacht, wenn man als betroffener Mitarbeiter ganz allein auf weiter Flur nur den Klageweg nutzen kann, um für seinen Arbeitsplatz oder wenigstens eine angemessene Abfindung zu kämpfen, zeigt folgender Pressebericht:

Zum 01.09.2011 hatte ein Autohändler aus Georgsmarienhütte einen Teil des Betriebes ausgegliedert. Ein anderes Unternehmen hat diesen Aufgabenbereich übernommen, aber zwei langjährigen Mitarbeiterinnen gekündigt, um dafür eigene Mitarbeiter einzusetzen. Die zwei Frauen, die deshalb ihren Job verloren hatten, zogen vor das Arbeitsgericht.

In der Neuen Osnabrücker Zeitung war nun zu lesen: Das Gericht wertete die betrieblichen Veränderungen nicht als Betriebübergang - dann hätten die Mitarbeiterinnen so nicht entlassen werden können. Vielmehr sah es in der Änderung nur eine "Funktionsnachfolge". Für eine gütliche Einigung habe die Richterin allerdings vorgeschlagen, dass der ehemalige Arbeitgeber einen "finanziellen Ausgleich" leiste und der Rechtsstreit anschließend beendet wird.

Wie der Rechtsanwalt des Unternehmens erklärte, solle "den Beschäftigten keine Abfindung gezahlt werden - auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Mitarbeiterinnen 27 beziehungsweise 15 Jahre ihren Job verrichtet hatten. Schließlich erhielten die beiden Klägerinnen ein Angebot über jeweils 500 Euro." (Quelle: Neuen Osnabrücker Zeitung, 17.01.2021)

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Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1