Donnerstag, 12. Dezember 2013

Keine Sprinterprämie durch Klausel im Aufhebungsvertrag

Elf ehemalige Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter haben vor dem Gießener Arbeitsgericht auf eine "Spinterprämie" geklagt ... und verloren. Grundlage des Urteils war der vereinbarte Aufhebungsvertrag.

Durch Klausel im Aufhebungsvertrag keine Sprinterprämie


Beim Verkauf des Standortes Marburg von Unitymedia an den Call-Center-Betreiber Walter Services im Jahr 2012 bekamen die Mitarbeiter drei verschiedene Angebote:

  • 90 Mitarbeiter konnten wählen, ob sie in Marburg zu bleiben und in der neuen Firma weiter arbeiten wollen;
  • wer das nicht wollte, hätte direkt für Unitymedia in Bochum weiterarbeiten können;
  • wer beides nicht wollte, erhielt eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß Sozialplan für den Gesamtkonzern.
Für die Abfindung war ein Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit vereinbart. Den Arbeitnehmern flossen so zwischen 23.000 und 55.000 Euro zu. Das ist eine vergleichsweise recht hohe Abfindung.

Für Mitarbeiter aus anderen Standorten war im Sozialplan eine "Sprinterprämie" in Höhe von weiteren 15.000 Euro vereinbart, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung einen Auflösungsvertrag unterschrieben.

Diese Sprinterprämie wollten die Marburger nun auch einklagen ... und unterlagen. Das Gericht ließ sich in seinem Urteil davon leiten, dass die Kläger einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, der eine so genannte Abgeltungsklausel enthielt. Mit ihr sind sämtliche weiteren Ansprüche erledigt. Diese Klausel sei bindend, wird Arbeitsrichter Hans-Gottlob Rühle.

Walter Services hat mittlerweile Insolvenz angemeldet und will allein in Deutschland rund 500 Arbeitsplätze abbauen von europaweit 6.000. 

Quelle: mittelhessen.de, 12.12.2013

Übrigens: Welche Firmen Mitarbeitr entlassen wollen?

Donnerstag, 5. Dezember 2013

KBV - Tauziehen um Abfindung

Auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) läuft derzeit ein Tauziehen um eine Abfindung. Der fristlos gekündigte Finanzdezernent Andreas Ullmann klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht. 

Bundesgesundheitsministerium prüft Ullmann-Transaktionen

Dem früheren Finanzdezernenten wird vorgeworfen, ohne Gegenzeichnung durch den Vorstand 750.000 Euro an eine Vermietungsgesellschaft überwiesen zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom   Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht seit mehr als einem Jahr geprüft. Dabei soll es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein - ein finanzieller Schaden sei jedoch nicht entstanden, hieß es dazu Ende September (siehe Ärzte Zeitung online, 20.09.2013).

Nunmehr geht der Streit darum, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen, weil das Dienstverhältnis mit Andreas Ullmann ordentlich unkündbar sei.

Nach Meldungen der Ärzte Zeitung online vom 05.12.2013 wird alternativ nach einem außergerichtlichen Vergleich gesucht. Andreas Ullmann soll im November noch annähernd 2,5 Millionen Euro gefordert haben. Die KBV sei derzeit nur zu einer Abfindung im sechsstelligen Bereich bereit.
"Die Anwälte der KBV gehen davon aus, dass die Vertragsärzte im Falle einer Niederlage vor Gericht mit knapp 1,7 Millionen Euro gerade stehen müssten."
Fazit: Gleich, wie hoch die Abfindung am Ende ausfallen sollte, einmal mehr wäre sie das Ergebnis überstürzten Handelns. - Quídquid agís, prudénter agás et réspice fínem!
(Was immer du tust, tu es klug, und bedenke das Ende! Gesta Romanorum 103)


Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.12.2013 

Dienstag, 3. Dezember 2013

Bekommen Sie Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Wenn Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Betriebstreue   u n d   die geleistete Arbeit zahlen, darf die Zahlung nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag noch ungekündigt ist. Eine solche Klauseln benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam. Bundesarbeitsgericht (BAG), 13.11.2013, Az.: 10 AZR 848/12.

Weihnachtsgeld wegen Kündigung zurückzahlen?

Oft ist die Zahlung von Weihnachtsgeld mit Klauseln verbunden, dass die Mitarbeiter keinen Anspruch darauf haben, wenn sie beispielsweise vor dem 31. März des Folgejahres das Unternehmen verlassen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden:

Sofern mit einer solchen Vergütung einerseits Arbeitnehmer über das Jahresende hinaus an das Unternehmen gebunden und ihre Betriebstreue belohnt, zugleich die im Laufe des Jahres geleisteten Arbeit gewürdigt werden sollen, seien Stichtagsregelungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Denn mit einer Klausel zur Stichtagsregelung werden vorher ausgeschiedene Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Eine solche Klausel widerspreche auch dem Grundgedanken des § 611 Abs. 1 BGB, weil damit dem Arbeitnehmer bereits erarbeiteter Lohn entzogen werde. Denn der Vergütungsanspruch sei monatlich anteilig erworben.

Quelle: Beck-aktuell
Bild: pixelio.de 

Freitag, 29. November 2013

Siemens geht es schlecht - für dicke Abfindungen noch nicht schlecht genug?

Siemens geht es schlecht. Mit dicken Abfindungen für die Konzernlenker wird das ganz bestimmt besser.

Peter Löscher erhält 17 Millionen Euro Abfindung


Mit dem Ex-Vorstandschef Peter Löscher hat der Konzern nun eine "einvernehmliche Beendigung" der Vorstandstätigkeit vereinbart:
"Danach bekommt der 56-jährige Manager nach den Siemens-Regularien noch Gehalt und Zusatzleistungen für zwei Jahre. Sein Vertrag wäre bis Ende März 2017 gelaufen. Als Ausgleichszahlung kassiert er 14,8 Millionen Euro brutto, plus 2,24 Millionen Euro Sonderbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung.

Hinzu kommen noch weitere Vergütungen, wie die Erstattung von Auslagen bis maximal 100.000 Euro plus Mehrwertsteuer sowie die Auszahlung von Aktienanrechten seit dem Jahr 2010."

Brigitte Ederer bekommt nur 6,48 Millionen Euro Abfindung

Auch Personalvorstand Brigitte Ederer wurde vorzeitig ausgeschieden. Ihre Abfindung ist weniger üppig. Liegt das vielleicht auch daran, dass sie einen geringeren Anteil als Peter Löscher daran hat, dass der Konzern mehrfach die Renditeziele verfehlte?
"Neben Löscher schied auch Personalvorstand Brigitte Ederer formal Ende September vorzeitig aus. Sie erhält 5,6 Millionen Euro Ausgleichszahlung plus 0,88 Millionen Euro betriebliche Altersvorsorge."

Peter Solmssen bekommt nur ... Euro Abfindung

Siemens hat auch schon mitgeteilt, dass "der erste Amerikaner im Siemens-Vorstand zum Jahresende ausscheidet". Über dessen Abfindung wurde wohl bisher noch nichts bekannt.
"Erst im nächsten Geschäftsbericht wird publik, wie viele Millionen der jetzt ebenfalls offiziell verkündete vorzeitige Ausstieg des Vorstands Peter Solmssen kostet. Der Vertrag des Chefjuristen mit Vorstandsrang wäre noch bis März 2017 gelaufen."

Offensichtlich löst diese Entwicklung aber Freude bei Aktionären aus, wie der passende Aktienchart in der WELT gleich noch erkennen lässt:

Aktienkurs Siemens

Ob das die Mitarbeiter auch so sehen, die diese weit über 20 Millionen Euro erarbeiten müssen? Und wie sehen diese Abfindungen gar beispielsweise die Mitarbeiter der Bahnsparte, die ebenfalls ihren Arbeitsplatz verlieren?

Quelle: WELT, 29.11.2013

Montag, 25. November 2013

Abfindung gerettet - trotz Insolvenz

Auch auf eine vereinbarte Abfindungszahlung warten Arbeitnehmer in der Regel vergeblich, wenn nach der Abfindungsvereinbarung der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Doch wer zu früh aufgibt, hat schon verloren.

Abfindung verloren bei Insolvenz des Arbeitgebers

Schon mehrfach finden Sie in diesem Blog oder auf abfindunginfo.de Tipps und Urteile zu Abfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers - siehe beispielsweise abfindunginfo.de/insolvenz-des-arbeitgebers-was-wird-mit-der-abfindung.

Allerdings kann es in seltenen Fällen dennoch zur Abfindungszahlung kommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür: Man muss darum kämpfen.

Über einen solchen seltenen Fall einer Abfindung trotz Insolvenz berichtete der Rechtsanwalt Heiko Peter Krenz am 22.11. 2013 in der WELT. Sein Fazit:
 
"Vor dem Arbeitsgericht konnten wir daher sogar noch einen Abfindungsvergleich durchsetzen. Meine Mandantin hatte Glück im Unglück und kam mit einem blauen Auge davon. Sie hatte einen neuen Job und konnte immerhin eine Abfindungszahlung gegenüber einem insolventen Unternehmen durchsetzen. Es gilt also: Auch im Insolvenzfall kann eine Klage nicht schaden."

Quelle: WELT, 22.11.2013

Sonntag, 10. November 2013

Vodafone - bis zu Entlassungen in Düsseldorf mit Abfindung

Um Kosten zu sparen, sollen 200 bis 250 Netztechniker entlassen werden. Die Arbeit übernehmen Mitarbeiter in Rumänien. Im Sozialplan wurden dafür bis zu 2,4 Monatsgehälter für Mitarbeiter vereinbart, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Abfindung für Vodafone-Netztechniker

Auch Vodafone lockt Kunden gern mit Sparpaketen. Über ein Vodafone-Sparpaket besonderer Art ist aber auf der Webseite von Vodafone in den "Aktuellen Pressemeldungen" noch nichts zu finden.

RP-Online meldet dagegen am 09. November 2013, dass der Vodafone-Konzern Kosten sparen will ... durch "Verlagerung" von Arbeitsplätzen ins billigere Rumänien. Betroffen sind viele Techniker, die bereits 15 oder 20 Jahre in der Firma beschäftigt sind. Geplant sei auch die "Verlagerung" von 100 IT-Arbeitsplätze nach Indien.

In den Medien wurde über dieses Vodafone-Sparpaket auch schon vor einem reichlichen halben Jahr berichtet. So hieß es beispielsweise in faz.net am 15.04.2013:

"Der Mobilfunkanbieter baut um in Deutschland: 500 Stellen sollen wegfallen, Aufgaben nach Rumänien und Indien ausgelagert werden. Und die Einstiegsgehälter gesenkt werden"
...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien

Dem Betriebsrat gelang jedoch die Vereinbarung eines Sozialplans mit überdurchschnittlichen Abfindungen.
"Mehr als 15 Jahre lang galt das Unternehmen als eines der harmonischsten in der Region, doch seitdem der frühere McKinsey-Berater Schulte-Bockum im Frühling einen harten Sparkurs angekündigt hatte, gab es Ärger."
Vorausgegangen sind dem mehrfache Streikankündigungen und Proteste der Mitarbeiter gegen die Eröffnung der neuen Firmenzentrale.

Das eingesparte Geld soll unter anderem genutzt werden, um Smartphones künftig großzügiger zu bezuschussen als bisher und damit Kunden zu ködern und zu behalten - siehe auch in den Vodafone-Pressearchiv.

Quelle: rp-online, 09.11.2013

Zum strategischen Poker im Hintergrund, siehe auch rp-online, 05.11.2013
...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien
...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien
...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien

...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien
...
- weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/vodafone-verlagert-jobs-nach-rumaenien-aid-1.3803409 250 Netztechniker gehen: Vodafone verlagert Jobs nach Rumänien

Freitag, 8. November 2013

Urteil: Keine Abfindung für ehemalige Mitarbeiter der Frankfurter Rundschau

Richter des Frankfurter Arbeitsgericht fällen Urteil: weiterhin keine Abfindung für ehemalige Mitarbeiter der „Frankfurter Rundschau“.

Abfindung kaum Chancen bei Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers


Bereits im Juni wurde in diesem Blog über den Kampf von ehemaligen Beschäftigten der Frankfurter Rundschau um ihre Abfindung berichtet.

Neunzehn ehemalige Beschäftigten klagten gegen die Kölner Mediengruppe M. DuMont Schauberg vor dem Frankfurter Arbeitsgericht. Sie wollten gegen die Mediengruppe ihre Abfindung einklagen. Doch die Richter wiesen die Klage ab, weil eben nicht die Mediengruppe Vertragspartner der Abwicklungsverträge gewesen sei, sondern die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH und deren Tochter FR Publishing GmbH.

Beide Gesellschaften sind insolvent. Doch für die Abfindung muss die Konzern-Obergesellschaft, die Kölner Mediengruppe M. DuMont Schauberg nicht die Auszahlung übernehmen.

Fazit: Die "schönste" Abfindung ist nichts wert, wenn der Vertragspartner nicht mehr zahlen kann. Gerade wenn die Abfindunsgvereinbarung und der Auszahlungstermin weit auseinanderfallen - beispielsweise bei Verschiebung der Abfindung in ein Folgejahr - sollten Arbeitnehmer auf die Absicherung der Zahlung achten. 

Quelle: Focus, 07.11.2013

Siehe auch: Insolvenz des Arbeitgebers – was wird mit der Abfindung?
 

Mittwoch, 9. Oktober 2013

Abfindungen für Opel Mitarbeiter in Bochum

Ein Abfindung erscheint für die Mitarbeiter in der Getriebefertigung des Bochumer Opel-Werkes möglicherweise als Trost für den verlorenen Arbeitsplatz. Sie hatten am 07.10.2013 die letzten Getriebe montiert. Wie könnte ihre Abfindung aussehen?

Abfindung - abhängig von Alter, Beschäfttigungsdauer und Gehalt

Das Abfindungsangebot beruht auf dem Sozialplan aus dem Jahr 2011, der für den Abbau von 600 Stellen galt.

Sie soll berechnet werden nach der Formel:

Abfindung = Alter x Beschäftigungsdauer x Gehalt / 35

Beispiel:

40 Jahre (Lebensalter) x 15 Jahre Betriebszugehörigkeit x 3.100 Euro monatliches Bruttoentgelt = 53.142 Euro

Von dieser Abfindungssumme gehen dann noch die Steuern - gegebenenfalls nach der "Fünftelregelung" ab.

Maximal werden wohl nach Presseinformationen nur 24 Jahre Betriebszugehörigkeit anerkannt.

Diese Abfindung kann noch durch eine "Turboprämie" von bis zu acht Monatsgehältern aufgestockt werden.

Zum Vergleich: Die sogenannte "Regelabfindung" gemäß Kündigungsschutzgesetz betrüge 0,5 Monatsgehälter für jedes Beschäftigungsjahr bei Opel - in dem Fall also etwa 23.000 Euro. Auch im Verhältnis zu sonst üblichen Abfindungen ist das keine schlechte Lösung für die Opel-Mitarbeiter.

Außer der Abfindung erhalten die Betroffenen bei einem Wechsel in eine Transfergesellschaft zum 01.01.2014 für maximal 1 Jahr Transfer-Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettolohns nach den Berechnungen der Arbeitsagentur. Opel stockt den Betrag dann auf 80 Prozent auf.

Wer dann immer noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, würde Arbeitslosengeld I für die volle Bezugszeit erhalten.

Für einen verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder in der Steuerklasse IV würde das etwa nochmals 19.000 Euro ergeben.
   
Eine andere Möglichkeit wäre, einen Arbeitsplatz bei Opel - vorübergehend - zu behalten. Dazu müssten sich die Mitarbeiter für die Fahrzeugfertigung umschulen lassen. Sie könnten danach ins Werk I wechseln, das aber Ende 2014 ebenfalls geschlossen werden soll, oder an einen anderen Opel-Standort in Deutschland wechseln.

Quelle: WAZ/derwesten.de, 07.10.2013

siehe auch: "Ein unmoralisches Angebot 

Nachtrag:  radiobochum.de, 04.11.2013

Nach einer Meldung von Radio Bochum will die Mehrheit der 300 Opelaner aus dem Getriebewerk freiwillige eine Abfindung oder in ein anderes Opelwerk wechseln. Radio Bochum beruft sich für diese Meldung auf den Sprecher des Bochumer Werks.

Montag, 7. Oktober 2013

Insolvenz - Abfindung steht in den Sternen

Zehn Jahre auf Abfindung warten ... und noch keine Aussicht auf Auszahlung. Bittere Wahrheit für 640 ehemalige Mitarbeiter der Rheinhauser Firma „Haustadt & Timmermann“. Sie warten noch immer auf Geld, das ihnen aufgrund eindeutiger Urteile der Amtsgerichte zusteht.

Klage auf Abfindungsanspruch - Insolvenzverwalter geht in Berufung


Bereits einmal versuchte der Insolvenzverwalter die Ansprüche mit der Begründung abzulehnen, die Ansprüche aus dem Sozialplan seien verjährt. Schließlich soll er ja die Interessen der Gläubiger schützen. Die ehemaligen Beschäftigten , die insgesamt um 4,1 Millionen Euro Abfindung kämpfen, sollen jedoch möglichst nichts aus der Insolvenzmasse von 23 Millionen Euro bekommen.

Doch das Gericht entschied in jedem Einzelfall zugunsten der ehemaligen Mitarbeiter. Sollte auch das Landgericht für die Mitarbeiter entscheiden, erwägt der Insolvenzverwalter den Gang vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Frank Rehe, ehemaliger Personalleiter des 2003 gescheiterten Unternehmens hofft, dass alle endlich ihre Abfindungen erhalten.

Quelle: derwesten.de, 07.10.2013

Montag, 23. September 2013

18,8 Millionen Euro Abfindung - kann das eine Sünde sein?

Stephen Elop, Nokia CEO, erhält 18.8 Millionen Euro Abfindung. Während seiner dreijährigen Amtszeit verlor Nokia fast 20 Milliarden Euro an Marktwert. Dem finnischen Wirtschaftsminister Jan Vapaavuoridarf fällt es schwer, diese "Belohnung" zu verstehen.

Quelle: AFP in Handelsblatt, 30.04.2014
Sicher lässt sich trefflich streiten, welchen Anteil Stephen Elop an den Nokia-Verlusten hat. Unbestritten bleibt: Nokia hat in der Amtszeit (weiter) an Marktwert verloren. Und dafür gibt es eine Entschädigung für den CEO, in dessen Händen in dieser Zeit die Verantwortung lag.

Unbestritten ist auch: Die Abfindung zu zahlen ist eine souveräne unternehmerische Entscheidung ... die die Nokia-Kunden bezahlen und die Nokia-Mitarbeiter erarbeiten.

Ob es ein Trost für Kunden und Mitarbeiter ist, dass für andere CEOs auch schon dickere Abfindungen geflossen sind?

Nachtrag:

"Der Verkauf von Nokias Handy-Sparte an Microsoft hat den früheren Nokia-Chef Stephen Elop gut 24 Millionen Euro reicher gemacht. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht von Nokia hervor. Die Abfindung fiel dank gestiegener Aktienkurse rund ein Viertel höher aus als ursprünglich angekündigt. Aktien machen mit gut 20 Millionen Euro den Großteil des Pakets aus. Microsoft übernimmt 70 Prozent der Abfindung."
Der CEO geht, weil die Firma an Boden verlor - dann steigen die Aktienkurse ... und der geschasste CEO profitiert. Ist das nicht ein cleveres Geschäftsmodell?

Quelle: Mobilegeeks, 21.09.2013, Handelsblatt, 30.04.2014

 

Montag, 16. September 2013

Dicke Abfindung im Einzelhandel - Absolute Ausnahme

Eine "dicke Abfindung" im Einzelhandel ist eine absolute Ausnahme. Famila-Mitarbeiter in Löhne haben es geschafft und sich zudem den Übergang in eine Transfergesellschaft erkämpft.

Abfindung in Höhe von 1,15 Bruttomonatseinkommen

In der Löhner Filiale der Supermarktkette Famila haben 81 Beschäftigten Aufhebungsverträge erhalten. Der Betriebsrat hat mit Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Chatziparaskewas ausgehandelt, dass die Mitarbeiter bis zum 24. September in eine Transfergesellschaft wechseln können.

Zudem bekommen die Beschäftigten des Stammpersonals eine Abfindung in Höhe des 1,15-fachen Bruttomonatseinkommens pro Beschäftigungsjahr.
"Das bedeutet für viele Mitarbeiter, die seit mehr als 20 Jahren im Lebensmittelmarkt auf dem Wittel arbeiten, fünfstellige Summen. Davon müssen allerdings noch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden."
Steuern ja - Sozialabgaben - nein. Hier wird den Mitarbeitern sicher ein Blick auf abfindunginfo.de Klarheit verschaffen.

Interne Stellenangebote für Filialen, in denen die Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden können, werden den Betroffenen dagegen kaum nützen, weil sie in entfernten Regionen, wie bespielsweise in Schleswig liegen.

Quelle: nw-news.de, 15.09.2013

Mittwoch, 11. September 2013

Kündigungen - bei Siemens nichts Neues

Traurig, aber war. Seit ich 1998 begonnen habe, mich auf Abfindung und Steuern zu spezialisieren, gehören die Mitarbeiter von Siemens leider immer wieder zu den eifrigsten Nutzern der Informationen und Beratungsangebote. Ob das jetzt anders wird, nachdem die Presse berichtete

Siemens streicht Hunderte Jobs in Bahnsparte

Wieder einmal sollen - aktuell in der Bahnsparte von Siemens - Hunderte Jobs für Ingenieure und Kundenbetreuer wegfallen. Vor allem die Siemens-Werke in Erlangen und Krefeld seien betroffen.
"Mit einem Stellenabbau und Kostensenkungen will Siemens sein in die Verlustzone abgerutschtes Bahngeschäft wieder auf die Spur bringen. Allein am großen Standort Erlangen sollen nach Recherchen der "Welt" 340 der rund 3000 Arbeitsplätze wegfallen."
Zwar heißt es in dem WELT-Beitrag, dass 
"Verzögerungen bei Schlüsselprojekten eine Hauptursache für den Verlust der Bahnsparte im laufenden Geschäftsjahr"
seien. Wie aber gerade Entlassungen von Ingenieuren dazu beitragen sollen, diese Verzögerungen auszugleichen, ist sicher ein Geheimrezept des Siemens-Vorstands.

Den Mitarbeitern ist nur zu wünschen, dass sie wenigstens sozialverträgliche Bedingungen aushandeln. Vielleicht nutzen Sie dafür die Anregungen und Tipps auf abfindunginfo.de

Quelle: WELT, 11.09.2013

Apropos: Siemens und Kündigungen

Dienstag, 3. September 2013

Abfindung für Daxvorstände wegen der Glaubwürdigkeit

Einige Dax-Vorstände müssen derzeit vor allem ihren Hut nehmen, um die Glaubwürdigkeit des Unternehmens zu retten und erhalten dafür eine hohe Abfindung. 

Durchschnittliche Vorstandsabfindung 3,2 Millionen Euro


In der Online-Ausgabe der Westdeutschen Zeitung erschien am 02.09. ein Artikel über Abfindungen für Vorstände, die in einigen DAX-Unternehmen ihren Posten räumen mussten oder müssen. Bemerkenswürdig erschien mir dabei nicht so sehr die Höhe der Abfindung, sondern der Kommentar zu diesem Vorgehen überhaupt.

Ob Commerzbank oder Stada, ob Stahlkonzern Salzgitter oder ZF Friedrichshafen - derzeit müssen wieder einige Vorstände ihre Sessel räumen ... um Kosten zu sparen. Doch das kostet zunächst Geld.
"Im Schnitt überwiesen die 30 Dax-Gesellschaften nach einer Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz im vergangenen Jahr rund 3,2 Millionen Euro pro Vorstand, MDax-Manager kamen auf knapp 1,6 Millionen Euro."
Michael Kramarsch, Partner der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner sieht laut WZ-Artikel darin aber weder einen Trend, noch einen Effekt für die Unternehmenssanierung:
"'Ein Vorstand weniger wird kaum ein Unternehmen sanieren, es ist mehr eine Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber den Mitarbeitern, vor allem wenn gleichzeitig Personal abgebaut wird'"
Wie begründet er diese harsche Behauptung?

- Einerseits hat er beobachtet, dass manche Unternehmen zwar ihre Führungsspitze verkleinern, gleichzeitig aber die Ebene darunter ausbauen. Wenn ein Vorstand gehen muss, können von dem gleichen Geld etwa zwei Manager der nächstfolgenden Ebene bezahlt werden.

- Einen weiteren Zweifel am Sanierungseffekt begründet er damit, dass Vorstände entlassen werden, die altersbedingt ausscheiden. Beispielsweise wurden zwei der acht Topmanager des Automobilzulieferers ZF altersbedingt in den Ruhestand geschickt und die Positionen nur nicht neu wieder vergeben. Beim MDax-Konzern Salzgitter sei ein Vorstandsposten unbesetzt, zwei Topmanager stünden vor dem Ruhestand.  Auch beim ebenfalls im MDax notierten Arzneimittelhersteller Stada wird die Stelle eines aus persönlichen Gründen ausgeschiedenen Vorstands vorerst nicht besetzt.

- Schließlich kämen solche "eigenartigen" Entscheidungen wie bei der Commerzbank hinzu, die die Verträge mit Ulrich Sieber und Jochen Klösges erst vor einem Jahr bis 2017 verlängert habe. Weil die beiden Vorstände sich nichts zuschulden kommen lassen haben, was einen Grund für eine außerordentliche Kündigung hergäbe, wird die Bank sich wohl mit einer hohen Abfindung  „rauszukaufen“ versuchen.

Fazit: Unternehmenssanierung klingt meist sehr clever und erheischt oft sogar Verständnis bei Außenstehenden ... doch kann sich dahinter auch Augenauswischerei verbergen. Wer muss das bezahlen? - Oder wie sehen Sie das?

Quelle: Westdeutsche Zeitung, 02.09.2013

Dienstag, 27. August 2013

Abfindung - Geld oder "Handräder"

Vielleicht kommt Ihnen der Titel etwas unverständlich vor. Aber ich denke, es lohnt sich, einmal darüber nachzudenken.

Abfindung - Chancen ergreifen



Natürlich bedeutet ein "Goldener Handschlag" zunächst erst einmal eine gewisse finanzielle Sicherheit. Doch diese ist häufig bald aufgefressen ... ähnlich wie bei "Lottogewinnern".

Auch eine Outplacementberatung und andere "soziale Fürsorgeleistungen" können eine Chance für die Zukunft darstellen.

Demgegenüber verbinden viele den Schritt in die Selbstständigkeit mit Risiko, Unsicherheit, Existenzgefährdung. Wie an dem Beispiel der Siko GmbH zu sehen ist, die Günther Wandres anstelle einer Abfindung gründete, muss das aber nicht sein.

Übrigens: Den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, war nicht nur vor 50 Jahren so chancenreich. Haben Sie schon über die Perspektive "Früher erfolgreich im Job - heute erfolgreich selbstständig" nachgedacht. Übrigens gibt es dafür interessante Sörder- und Steuersparmöglichkeiten. Bleiben Sie schön neugierig ...

Donnerstag, 22. August 2013

Steuerzahler sollen Millionen-Abfindung zahlen

Eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist normalerweise vom Unternehmen zu bezahlen ... also letztendlich von den Kunden des Unternehmens. Wenn demnächst zwei Vorstände der krisengeschüttelten Commerzbank mit Millionen-Abfindungen gehen müssten, würden auch die Steuerzahler die Abfindung mitbezahlen.

Steuerzahler müssten Abfindung mitfinanzieren

Der Aufsichtsrat der Commerzbank in Frankfurt am Main will sich von den beiden Vorständen Jochen Klösges und Ulrich Sieber trennen. Beide stehen der Chefs der konzerninternen "Bad Bank" vor und sind seit Juni 2009 im Vorstand. Ihre Verträge laufen jeweils noch 4 Jahre.

Noch wird wohl auch über die Höhe der Abfindungen verhandelt. Wird für die Abfindung nur das Grundgehalt in Höhe von je 500.000 Euro berücksichtigt, das beide Manager bis 2001 erhielten ... oder der Verdienst von 2013, der schon um 250.000 Euro höher lag ... oder auch die Bonuszahlungen? Wenn beide gegen ihre Entlassung klagen sollten, könnten die Entschädigungsforderungen insgesamt wohl über jeweils 2,5 Millionen Euro anwachsen.

Der Bund ist mit 17 Prozent an der Bank beteiligt. Deshalb kann es sein, dass die Abfindungen der ausscheidenden Manager vom Steuerzahler mitgetragen werden müssen. Vor einem Jahr hatte sich das Bundesfinanzministerium noch mit einem Veto gegen eine Millionenabfindung gewehrt.

Übrigens drohen auch zahlreichen weiteren Commerzbank-Beschäftigten Entlassungen. Die 55 Führungskräfte auf der ersten Ebene sollen nach Aussagen von Vorstandschef Martin Blessing um 20 Prozent verringert werden. Auch die zweite Führungsebene wird verkleinert. An der Basis ist der Abbau von mehr als 5.000 Stellen vorgesehen. "
Quelle: RP-Online.de, 07.08.2013

Nachtrag:

Es wird wohl noch etwas dauern ... und Geld kosten, ehe die Entscheidung über die Entlassung und Abfindung der beiden Vorstände fällt. Nach Pressemeldungen droht bei der Commerzbank eine Kampfabstimmung darüber im Aufsichtsrat. Die Vorstände pokern um ihre Abfindungen in Millionenhöhe - die Bundesregierung will nicht zustimmen und der Aufsichtsrat scheint auch nicht einig zu sein.

Quelle: welt.de, 17.10.2013 

Hat die VHV Mitarbeiter mit Abfindung ausgetrickst?

Wer in Verbindung mit einer Kündigung eine Abfindung erhält, akzeptiert betrachtet diese zumeist als gerechtfertigte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Rund 50 ehemalige Mitarbeiter der VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover sehen das wohl nicht so.

Größte Massenklage trotz Abfindung


Bild.de berichtet am 21.08.2013:
"Es ist eine der größten Massenklagen in der Geschichte des Arbeitsgerichts Hannover: 50 Ex-Mitarbeiter des hannoverschen Versicherungskonzerns VHV (2700 Beschäftigte, 2,3 Milliarden Euro Umsatz) kämpfen um ihre alten Arbeitsplätze."
Sie klagen den Konzern der arglistigen Täuschung an, weil ihre Stellen angeblich wegen "Sparmaßnahmen" weggefallen sind ... anschließend aber vielfach durch billigere Leiharbeiter besetzt wurden.

Die Verantwortlichen des Versicherungskonzerns können das gar nicht verstehen. Sie ließen durch ihren Anwalt vor Gericht erklären:
„Es ist niemand gedrängt worden, die Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Und es wurden höhere Abfindungen als gesetzlich notwendig gezahlt.“
Wie edel und fair!

"Höhere Abfindungen als gesetzlich notwendig" bedeutet nach BILD-Informationen: 30.000 bis  mehr als 100.000 Euro.

Ein Aufhebungsvertrag setzt immer das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus. Wer sich damit sogar vor einer gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schützen will, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht wehren könnte, muss er nicht mal eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten - siehe auch "Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit".

Sollte sich jedoch tatsächlich erweisen, dass hier eine arglistige Täuschung der Arbeitnehmer vorliegt, könnte sogar die Arbeitsagentur noch Schadenersatzansprüche geltend machen ...
 
Quelle: Bild.de, 21.08.2013

Montag, 19. August 2013

Abfindung nach Kündigung - Günstigste Steuerveranlagung wählen!

22 Mio. oder 55,6 Mio. Dollar Abfindung

Der Chief Executive Officer (CEO) der kanadischen BlackBerry Ltd., Thorsten Heins, kann im Fall einer Entlassung insgesamt "nur" 22 Millionen Dollar ... günstigenfalls jedoch auch 55,6 Millionen Dollar erhalten.

Was lässt sich vom Mühlespiel für Abfindungsverhandlungen lernen

Der ehemalige Siemens-Manager Thorsten Heins leitet nunmehr ein von Blackberry ins Leben gerufenes Spezialkomitee. Dieses soll “strategische Alternativen” für das angeschlagene Unternehmen prüfen.

Welche Folgen hat dies für Thorsten Heins? - Wenn er schließlich seinen Posten als CEO räumen muss, bleiben ihm 
  • im Fall einer Entlassung nach einem Verkauf des Unternehmens 55,6 Millionen Dollar in Form von ausstehenden Gehältern, Abfindungen und Aktien;
  • im Fall einer Entlassung ohne vorangegangenen Unternehmensverkauf 22 Millionen Dollar Abfindung (nach Berechnungen von Bloomberg).
Er sitzt also am Hebel einer "Zwickmühle": Wie immer auch die Steine geschoben werden ... es fällt ordentlich Geld ab. Beneidenswerte Lösung - nicht wahr?

Soviel Geld lässt sich noch herausholen, auch wenn es mit dem Unternehmen bergab geht.
 
In den Monaten März, April, Mai 2013 konnte Blackberry lediglich 2,7 Millionen Blackberry-10-Smartphones absetzen. Die Folge war ein Verlust von 84 Millionen Dollar bei einem Umsatz von 3,1 Milliarden Dollar.

Das Tablet-Geschäft hat Blackberry vollständig aufgegeben.

Die Unternehmensführung hatte im Zuge der Restrukturierung bereits vor einem Jahr etwa 5.000 Mitarbeiter entlassen. Ende Juli 2013 kündigte Blackberry an, rund 250 weitere Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: ZDNet, 16.08.2013

Nachtrag: 

Eine Ergänzung unter dem Titel "Der Millionen-Anwärter -Egal, was mit Blackberry geschieht: Thorsten Heins kassiert ab" in sueddeutsche.de am 30.09.2013

Donnerstag, 15. August 2013

500.000 Euro Abfindung trotz Skandal-Chronik

Der Aufsichtsrat will dem Berliner Zoo- und Tierpark-Chef Bernhard Blaszkiewitz bis zu 500.000 Euro bieten, wenn er sofort seinen Stuhl räumt ... meldet der Berliner Kurier.

Abfindung als Entschädigung für Skandale?

Nach einer Reihe von Skandalen seit 1991 soll Bernhard Blaskewitz nun vorzeitig gehen. Sein 2014 auslaufender Vertrag wurde wohl nicht verlängert. Ja nun soll er sogar so schnell wie möglich mit einer Abfindung zum Ausscheiden bewegt werden.

Bernhard Blaszkiewitz ist seit 1991 Direktor des Berliner Tierparks. 2007 wurde er zugleich Zoodirektor. 
"Tierfreunden wurde er zuwider, weil er überzähligen Katzenkindern 'artgerecht' das Genick brach. Angezählt wurde er, weil er Mitarbeiterinnen mit dem Kürzel '0,1' bezeichnet hatte – zoologisches Kürzel für Weibchen. Trotz Entschuldigung - bei einer Umfrage unter den rund 400 Mitarbeitern soll sich jeder vierte beklagt haben."
Mal abgesehen davon, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung unter Umständen mit einer Abfindung "abgemildert" werden kann, stellt sich natürlich für jeden, der ordentliche Arbeit leistet die Frage: Wieso gibt es für einen Rausschmiss nach Skandalen und Missmanagement noch eine Abfindung als "Entschädigung"?

Quelle: Berliner Kurier, 07.08.2013

Montag, 12. August 2013

70.000 Euro Abfindung für 40 Arbeitsjahre

Baufirma-Mitarbeiter kämpfen um höhere Abfindung 

Rund 35 Mitarbeiter der Baufirma Ehrenfels in Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) sind am Montagmorgen (12.08.13) auf die Straße gegangen. Sie fordern höhere Abfindungen und einen besseren Sozialplan. 
"Die Unternehmensleitung bietet derzeit 0,45 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Das sind nach 40 Beschäftigungsjahren maximal 70.000 Euro. Die Gewerkschaft fordert die dreifache Abfindung."
Wenn in der nächsten Woche die Urabstimmung stattfindet, droht ein unbefristeter Streik in der Baufirma. Bis Dezember sollen noch Aufträge abgearbeitet werden. Knapp 100 Beschäftigten verlieren dann ihren Arbeitsplatz. Ihre Kündigung wollen sie erst unterschreiben, wenn die Sozialverhandlungen abgeschlossen sind.

Quelle: BR.de, 12.08.2013

Ist das etwa "Sozialneid"?

Süddeutsche.de meldet am 12.08.2013:
"BBC-Generaldirektor Tony Hall hat externe Prüfer der Firma KPMG eingeschaltet, um Abfindungen früherer Manager des Senders zu prüfen. Die BBC sei bei den Trennungsgeldern vom Weg abgekommen, schrieb Hall dem Guardian zufolge in einer internen Mail ... So soll der frühere Programmchef Peter Fincham eine Abfindung von 500000 Pfund bekommen haben, nachdem er wegen eines manipulierten Trailers in einem Programm über die Queen gehen musste."

Quelle: Sueddeutsche.de, 12.08.2013

Samstag, 10. August 2013

Die SMA Solar Technology AG in Niestetal bei Kassel hat am 1. August ein Programm gestartet, mit dem über Abfindungen und eine Transfergesellschaft schrittweise 680 Vollzeitstellen abgebaut werden sollen. Dafür werden 15 Millionen Euro bereitgestellt.

Abfindung oder Transfergesellschaft

Nach Medienberichten soll in intensiven Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat ein Freiwilligenprogramm vereinbartworden sein, das den betroffenen Mitarbeitern faire Konditionen für das Ausscheiden aus dem Unternehmen biete.

Wer freiwillig in eine Transfergesellschaft wechselt, gewinnt neun Monate Zeit, um sich neu zu orientieren oder seine Qualifikation auszubauen.

Die Abfindungen seien eher für Mitarbeiter gedacht, die eine neue berufliche Tätigkeit finden oder in den Ruhestand gegen wollen.

Das Unternehmen startete 1981 mit 7 Mitarbeitern. 2012 hatte SMA mehr als 5.000 Mitarbeiter und erzielte weltweit einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro. Seit jahresbeginn 2013 brachen 45 Prozent Umsatz weg.

Hinweis: Wer nicht nur mit der Zeit, sondern auch mit der Steuerlast auf die Abfindung und auf das Geld aus der Transfergesellschaft kalkuliert, sollte auch die unterschiedliche Besteuerung berücksichtigen - siehe auch www.abfindunginfo.de.

Quelle: Hessisch/Niedersächsische Allgemeine, 09.08.2013

Donnerstag, 8. August 2013

Wer aufgibt, hat verloren

Dieses Sprichwort scheint wieder einmal zuzutreffen: Im  Rechtsstreit zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Pflegeheimes und dem Landkreis Barnim einigten sich die Parteien auf einen Vergleich ...

Abfindungsvergleich - ein "Skandal"

 
Vor fast einem Jahr hatte Landkreis Barnim eine ehemalige Betreuungskraft gekündigt. Am 07.08.2013 sollte die Verhandlung zur Kündigungsschutzklage gegen Kreis vor dem Arbeitsgericht Eberswalde fortgesetzt werden. Kurz vor dem Termin schlossen die Parteien einen Vergleich auf ausdrückliche Anregung des Gerichtes und dessen Vorschlag.

Die Vorsitzende des Personalrates der Kreisverwaltung ist dagegen "sehr unzufrieden mit dem Ergebnis". Denn für sie steht nach wie vor fest, dass der Landkreis sich verpflichtete, alle Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, die bei Wechsel des Pflegeheimbetreibers nicht übernommen wurden. Dazu gehörte auch die klagende Betreuungskraft.

Demgegenüber habe die Verwaltung bis zum Schluss nicht akzeptiert, dass die ehemalige Betreuungskraft, die schon eine sogenannte Entfristungsklage gegen den Kreis gewonnen hatte, als Mitarbeiterin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag galt.

Die Anwältin der Klägerin habe sich wohl vor einem nervenaufreibenden, langen gescheut.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 08.08.2013

Montag, 29. Juli 2013

Auch ohne Abfindung 9 Millionen Euro bei Entlassung

Die Mitglieder des Siemens-Aufsichtsrates wollen den Vorstandschef Peter Löscher loswerden. Ganz ohne Geld geht das aber nicht ...

Abfindung durch Siemens-Vergütungsregeln gekappt

 
Nach den Vergütungsregeln des Siemens-Konzerns würde der Vorstandschef voraussichtlich mehr als 9 Millionen Euro bekommen, wenn der Konzern Peter Löscher feuern würde. Denn in den Vergütungsregeln des Münchener Konzerns ist festgelegt, dass ein Vorstand im Falle eines einvernehmlichen Ausscheiden - warum auch immer dieses Ausscheiden zustande kommt - zwei Jahresgrundgehälter inklusive Bonus erhält.

Für Peter Löscher summieren sich diese Vergütungen auf 6,7 Millionen Euro. Hinzu kommen Bezüge für seine Pension über gut 2,2 Millionen Euro sowie anteilig der - noch nicht festgelegte - Bonus für das laufende Geschäftsjahr. - So heißt es in der F.A.Z

1. Nachtrag: In der Süddeutschen ist dagegen von 15. bis 17 Millionen Euro die Rede.

2. Nachtrag: Der NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider findet "Millionen-Abfindung für Manager oft unanständig".
„Wenn ein Manager 500 Mal mehr verdient als der Pförtner, hat das mit individueller Leistung nichts mehr zu tun“.

Demgemäß sollten Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten prüfen, wie viel ein Manager beim Abgang kassieren dürfe.

3. Nachtrag: "Einvernehmliche Beendigung" - Peter Löscher verlässt des Siemens-Vorstand und "Siemens zahlt Löscher 17 Millionen Euro Abfindung", wie in der WELT vom 29.11.2013 zu lesen ist.


Wer erarbeitet eigentlich dieses Geld und wer bezahlt es?

Quelle: FAZ, 28.07.2013, Süddeutsche.de, 31.07.2013 und WAZ, 31.07.2013

Samstag, 27. Juli 2013

Bankmitarbeiterinnen erstreiten hohe Abfindung

Die Volksbank Dortmund-Nordwest hat sich am 27. Juli 2013 mit drei ehemaligen Mitarbeiterinnen auf hohe Abfindungszahlungen geeinigt. Die dre Frauen haten rund einen Monat zuvor ihre "betriebsbedingte Kündigung". erhalten. 

Klage - Einigung - Abfindung


Weil die Volksbank "schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger" werden will, erhielten die drei Frauen ihre Kündigung ... und klagten dagegen bei Arbeitsgericht. Bereits im ersten Gütetermin erzielten sie zumindest eine Einigung mit der Volksbank über die Beendigung des Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung.
"Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses erhalten die drei Frauen Abfindungen zwischen 57.500 und 109.000 Euro. Bis zum Auslaufen ihrer Verträge am 31. Dezember 2013 beziehungsweise 31. März 2014 sind sie außerdem bei vollem Gehalt freigestellt.
Sollten die Angestellten schon vor dem offiziellen Vertragsende einen neuen Job finden, können sie jederzeit schon früher aussteigen. Dann würde sich ihre Abfindung noch einmal erhöhen."
Eine erneute Bestätigung für die alte Weisheit: Wer aufgibt, hat schon verloren.

Quelle: Der Westen, 26.07.2013

Donnerstag, 25. Juli 2013

"Betriebsbedingte Kündigung" - kaum vom Gericht geprüft

Arbeitgeber haben bei einer betriebsbedingten Kündigung von Arbeitnehmern "dringende betriebliche Erfordernisse" geltend zu machen. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler stellt in einem Gutachten jedoch fest:
"Im Streitfall überprüfen Arbeitsgerichte diese allerdings nicht. 'Wendet sich ein Betroffener gegen eine betriebsbedingte Kündigung, so wird im Normalfall die unternehmerische Entscheidung als feststehende Größe zugrunde gelegt', schreibt der Juraprofessor in seinem Gutachten für das Hugo Sinzheimer Institut. Das Arbeitsgericht kontrolliere lediglich, ob die unternehmerische Entscheidung effektiv zur Reduzierung von Beschäftigung führt, so Däublers Analyse der aktuellen Rechtslage. Die bei der verhaltens- und der personenbedingten Kündigung zwingend erforderliche Interessenabwägung habe bei einer betriebsbedingten Kündigung so gut wie keine Bedeutung."
Zum Vergleich verweist auf das Beispiel der Niederlande:
"Dort bedarf grundsätzlich jede vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der staatlichen Überprüfung. Wird die Kündigung genehmigt, so gibt es nur sehr wenige Fälle, in denen ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz ohne Abfindung aufgeben muss."
Quelle: Böckler Impuls Ausgabe 19/2012

Mittwoch, 24. Juli 2013

Mit erhöhten Abfindungsprämien Stellenabbau erkauft

Bereits im Herbst 2012 hatte die Unternehmensleitung des Wälzlagerunternehmens SKF in Schweinfurt beschlossen, angesichts der Umsätze 500 Stellen zu streichen. Nunmehr wurde mit dem Betriebsrat ein Beschäftigungssicherungsvertrag bis Juli 2018 abgeschlossen, ohne dass es betriebsbedingte Kündigungen gäbe. 

Mit erhöhten Abfindungsprämien Stellenabbau erkauft

Wie der Geschäftsführer Manfred Neubert erklärte, waren 500 der rund 4.400 Mitarbeiter bereit, in Altersteilzeit zu gehen oder Abfindungsverträge abzuschließen. Für das "freiwillige Ausscheiden" soll SKF mehr als zehn Millionen Euro aufgewendet haben.
"Erst nach einer ordentlichen Erhöhung der Abfindungsprämien und der Möglichkeit schon mit 57 Jahren Altersteilzeit zu beginnen, gelang der Personalabbau ohne Kündigungen."
Dieses Ziel wurde in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat durch einen Kompromiss erreicht.


Quelle: BR.de, 23.07.2013

Welche Abfindungen zahlt HP in Rüsselsheim?

Der amerikanische Computerkonzern Hewlett Packard (HP) schließt Ende Januar 2014 seinen Standort Rüsselsheim. Ein Teil der Mitarbeiter kann eine Abfindung erhalten.

Wieviel Abfindung gezahlt wird, geht Betriebsrat "nichts an"


Nach einem Spruch der Einigungsstelle können Mitarbeiter eine Abfindung erhalten, die sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und bisherigem Gehalt der Beschäftigten richteten. Wie hoch die Abfindungen sein werden, habe man dem Betriebsrat auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt. Den Arbeitnehmervertretern sei erklärt worden, dies gehe sie „nichts an“.

Wer freiwillig eine Abfindungsvereinbarung unterschreibe, solle 15 Prozent mehr Abfindung als diejenigen erhalten, die nicht freiwillig eine solche Abfindungsvereinbarung annehmen. Mitarbeiter, die freiwillig eine Abfindung annehmen, könnten zudem in eine Transfergesellschaft wechseln. Der Betriebsratsvorsitzende Volker Stichter schätzt, dass davon 500 bis 600 Mitarbeiter betroffen sind.

Mitarbeiter aus Rüsselsheim könnten sich auch auf andere offene Stellen im Konzern bewerben, beispielsweise in Bad Homburg, wohin schon 200 Mitarbeiter versetzt wurden. Ebenfalls 200 der 1.100 Beschäftigten in Rüsselsheim seien bereits im März zu Opel gewechselt. Weitere 200 Mitarbeiter hätten einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. 
"Die Schließung von Rüsselsheim ist Teil eines Programms, in dessen Rahmen weltweit 29.000 der 330.000 Arbeitsplätze gestrichen und Stellen in Niedriglohn-Länder verlagert werden sollen. Ein Sprecher von HP erklärte, die Schließung sei notwendig gewesen."
Nach Angaben des Betriebsratsvorsitzenden Volker Stichter hat HP Deutschland zuletzt einen Gewinn von 200 Millionen Euro eingefahren.

Quelle: Stuttgarter Zeitung, 23.07.2013

Donnerstag, 18. Juli 2013

Keine Abfindung obwohl Top-Manager?

Ja auch Top-Manager gehen ab und zu bei einer Abfindung leer aus, wie der frühere US-Chef von Mercedes-Benz, Ernst Lieb, nun erfahren musste. Zwar wollte er sich mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart gegen seine fristlose Kündigung nicht abfinden, aber die ...

Fristlose Kündigung ohne Abfindung war rechtens

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart erklärte die fristlose Kündigung von Ernst Lieb im Herbst 2011 wegen Bereicherung für rechtens:
"Die Berufungskammer erachtet die außerordentliche Kündigung für wirksam, weil der Kläger Leistungen in erheblichem wirtschaftlichen Wert entgegengenommen hat, auf die er - wie er wusste - keinen Anspruch hatte." (Az: 23 CA 8783/11)
Auf der Webseite von swr.de sind die teuren Anschaffungen und Abrechnungen aufgelistet, die sich der Manager zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von der Firma - oder richtiger von den Mercedes-Kunden zu Lasten der Mitarbeiter - bezahlen ließ.

Beim Stuttgarter Autobauer waren in den vergangenen Jahren wiederholt Fälle von Korruption und Unregelmäßigkeiten öffentlich bekannt geworden. Deshalb hatten ihn bis Frühjahr dieses Jahres die Justizbehörden der USA sogar verstärkt beobachtet.

Ob Daimler mit der Entlassung von Lieb nun ein Exempel statuieren wollte, sei mal dahingestellt. Jedenfalls erhielt Lieb Ende vergangenen Jahres die fristlose Kündigung, weil er in seiner mietfrei zur Verfügung gestellten Dienstvilla auf Konzernkosten unter anderem ein Heimkino und ein Fitnessstudio einbauen ließ. Allein die "Home-Entertainment"-Anlage kostete 90.000 Dollar (69.000 Euro).

Selbst die Berufungskammer wollte der Argumentation seines Anwalts nicht folgen, dass Daimler kein Vermögensnachteil entstanden sei, weil die Einkäufe und Umbauarbeiten den Wert der Dienstvilla erhöht hätten.

Fazit: Als "Bonus" für solch maßlos selbstherrliche Bereicherung dann noch eine Abfindung als Entschädigung für die fristlose Kündigung erstreiten zu wollen, ist schon ganz schön ... - oder wie sehen Sie das?

Quelle; SWR Landesschau aktuell, 11.07.2013  

Mittwoch, 17. Juli 2013

Abfindungsrechner 2013

Haben Sie schon einmal einen Abfindungsrechner im Internet genutzt? Wer danach "googelt", findet gleich mehrere:

Abfindungsrechner 2013

Welche Erfahrungen haben Sie dabei gesammelt? Womit kamen Sie gut zurecht?


Dienstag, 9. Juli 2013

Abfindung für ehemaligen Torhüter?

Was in Wirtschaft und Verwaltung leider nicht selten ist, scheint im Sport ebenfalls billig zu sein: fristlose Kündigung ...

Christian Fiedler, ehemalige Torhüter bei Hertha BSC klagt gegen den Verein auf Wiedereinstellung. Er wurde am 22.05.13 nach 22 Jahren vorzeitig entlassen. Seiner Ansicht nach gab es keinen ausreichenden Grund für die Kündigung.

Fiedler - eine Ausnahme? Keineswegs!
"Bereits nach dem Abstieg wurden zwölf Angestellte aus der Geschäftsstelle beurlaubt. Während sich Anja Lorenz aus der Organisation, Christa Blocksdorf vom Ticketing und Marlies Karnowsky von der Rezeption die Wiedereinstellung erstritten, einigte sich der Großteil mit dem Klub über eine Abfindung."
 Quelle: goal.com, 09.07.2013

Andere Klubs können das auch.

SSV Ulm 1846 hat seinen ehemalige Cheftrainer, Stephan Baierl, gefeuert. Weil es zwischen dem Trainer und dem Verein nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab, blieb bis nach einem Vergleichsvorschlag des Ulmer Arbeitsgerichts umstritten, ob Baierl beim SSV 1846 ein unbefristetes oder ein bis 2014 befristetes Arbeitsverhältnis hatte.

Der Verein sprach aber erst einmal "eine Verhaltens-, Personen- und betriebsbedingte Kündigung gegen den Cheftrainer aus". Baierl soll nun eine Mini-Abfindung in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

Quelle: FuPa.net, 08.07.2013

Donnerstag, 4. Juli 2013

Erzieherinnen erstreiten 42 000 Euro brutto Abfindung

Zwei Erzieherinnen des Kindergartens Mühlenmatten erstreiten am 02.07.2013 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich und jeweils 42 000 Euro brutto Abfindung, mit denen das Arbeitsverhältnis zum 30. September endet ..., wenn die Mehrheit des Gemeinderats zustimmt.

Außerordentliche Kündigung, dennoch Abfindung

Die Gemeinde hatten den Erzieherinnen am 2. Januar die Kündigung ausgesprochen, weil sie den "modernen Erziehungsstil" nicht umsetzten, der in den kommunalen Kindergärten eingeführt wurde. - Soweit mag das nur ein Problem der Erzieherinnen und der Gemeinde sein. Doch ...

... was können andere aus der Verhandlung und dem Vergleich lernen?

In der Badischen Zeitung wird die Richterin zitiert mit den Worten:
"Wir neigen dazu, die zum 2. Januar ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam zu halten."
 Dazu gab es gleich mehrere Begründungen:
  • Aus Sicht des Gerichts sei zu wenig versucht worden, "die Kolleginnen zur Vernunft zu bringen".
  • Vermisst wurden klare, verbindliche Regeln und Abmachungen, nach denen hätte bemessen, ermahnt und abgemahnt werden können.
  • Das Gericht sah zu geringe Anstrengungen der Gemeinde, den Erzieherinnen eine andere Stelle anzubieten.
  • Die Kündigung sei als "Druckkündigung" ausgesprochen worden, weil die Gemeinde größeren Schaden durch die angedrohte kollektive Kündigung der Erzieherkolleginnen verhindern wollte.
Die Erzieherinnen klagten gegen die Kündigung auf Weiterbeschäftigung. Weil diese aus Sicht der Gemeinde nicht vorstellbar sei, legte die Richterin den Parteien eine Lösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Auslauffrist bis zum 30. September und einer Abfindung in Höhe von 52 000 Euro nahe.

Dagegen wiederum wurde von der Gemeinde vorgebracht, dass sie die 
"52 000 Euro nicht bezahlen könne und werde".
Zudem habe die Gemeinde die Erzieherinnen seit Oktober 2012 ohne Gegenleistung freigestellt und 23.000 Euro Gehalt gezahlt.

Dem hielt die Rechtsvertreterin der Klägerin entgegen, dass dies "keine Basis für eine Einigung sei".

Schlussendlich einigten sich die Parteien - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats - neben der freigestellten Weiterbezahlung bis Ende September auf die Abfindung und die Ausstellung eines "wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung gut". 

Fazit: Die Einwände des Gerichts gegen die Kündigung und der Vorschlag zur Auflösung des sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufmerksam zu Gemüte führen, um in ähnlichen Situationen gleich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. 
 

14 Millionen US-Dollar Abfindung

Wie Chip-Online am 04.07.2013 berichtet, trennt sich Microsoft von seinem Ex-Windows-Chef Steven Sinofsky mit einer "Traum-Abfindung". 

14 Millionen US-Dollar Abfindung

"Steven Sinofsky, der ehemalige Kronprinz und viel bewunderte Windows-Chef bei Microsoft, hat sich eine nette Abfindung zu hervorragenden Bedingungen ausgehandelt. Dafür, dass er so plötzlich gehen musste, wird er nach 23 Jahren bei dem Softwarekonzern Anteile im Wert von 14 Millionen Dollar erhalten. Und er muss nur noch bis Jahresende die Füße stillhalten – dann darf er sogar mit allem, was er weiß, zur Konkurrenz gehen."
Wie in einigen Posts auf diesem Blog nachzulesen ist, sind die 14 Millionen Abfindung für US-Verhältnisse nun nicht gerade ein Spitzenwert. Allerdings dürfte Steven Sinofsky bei den Bedingungen im nächsten Jahr sicher wieder genug verdienen können ... wenn er doch gar "zur Konkurrenz gehen" könnte.

Quelle: chip.de, 04.07.2013  

Mittwoch, 3. Juli 2013

Abfindungshöhe nach Sozialplan

Wie hoch kann oder soll eine Sozialplan-Abfindung sein? Dafür gibt es keine Regel. Auch Abfindungen im Sozialplan sind das Ergebnis von ... Verhandlungen. Hier ein Beispiel aus Lörrach.


Solche Abfindungen werden nicht häufig vereinbart ... schon gar nicht in einem Produktionsbetrieb. Dass hier auch Altersstufen für die Sozialplanabfindung vereinbart wurden, ist durchaus möglich.

Quelle: tv-suedbaden.de, 21.06.2013

Abfindungspoker - zum Schaden des Mandanten

Abfindungen sind meist Verhandlungssache - nur in wenigen Fällen sind die Abfindungshöhen durch Gesetz, Tarifvertrag oder Gerichtsurteil "festgelegt". Wer eine angemessene Abfindung erhalten will, muss also gut verhandeln können ... oder verspielt einen fairen "Goldenen Handschlag".

Anwalt hätte fast Abfindung verspielt

Diesen Eindruck gewinnt der Leser aus der Kolumne "Zum Schaden des Mandanten" in der WELT vom 21.06.2013. Heiko Peter Krenz, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und im Auftrag eines Unternehmers tätig, berichtet darin über einen Fall, in dem der Anwalt eines Arbeitnehmers
"das Zwölffache der Regelsatzabfindung" forderte.
"Er vertrat die Auffassung, dass es im Vorfeld der Verhandlungen zu Unregelmäßigkeiten mit dem Umgang von Daten gekommen war. Dadurch versuchte er, seine Abfindungsforderungen zu rechtfertigen und sie künstlich hochzutreiben."
Abgesehen davon, ob das nun fair war oder nicht, hätte der "Rambo-Anwalt" damit auch fast die finanzielle Entschädigung für den Arbeitnehmer gefährdet ... 

Anwaltskosten fressen Abfindung? - Wo gibt's denn so was?

Eine Abfindung verhandeln ... das ist nicht jedermanns Sache. Dazu gehört nicht nur Wissen, sondern auch Cleverness. 

Abfindung - verhandeln oder zocken


Mit einer kleinen Checkliste für die Kündigung als "Erste Hilfe" können da schon mal 1, 2, 3 Monatsgehälter zusätzlich vor der Abfindung abfallen.

Wer sich beim Verhandeln unsicher fühlt, kann darüber hinaus auch kompetente Partner und Helfer suchen, nicht zuletzt auch anwaltlichen Rat nutzen. Doch Vor Abzockern sollte man sich hüten:

Donnerstag, 27. Juni 2013

Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrats?

Eine Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrats ... ist zumindest anfechtbar und damit gute Chancen für eine Abfindung.

Betriebsrat muss Kündigung zustimmen

Nach Berichten auf dem Internetportal der Passauer Neue Presse wollte die Geschäftsführung des Metall-Recyclingunternehmen Aleris in Töging (Landkreis Altötting) dem früheren Betriebsratsvorsitzenden kündigen. Die übrigen Mitglieder des Betriebsrates stimmten dem aber nicht zu.

Für eine wirksame Kündigung wäre daraufhin eine gerichtliche Entscheidung notwendig ... Dies wusste auch die "Aleris"-Geschäftsführung.

Letztlich zog das Recyclingunternehmen jedoch seinen Antrag zurück, und beide Seiten einigten sich außergerichtlich. 
"Ergebnis: Das Arbeitsverhältnis, das eigentlich noch bis Ende November 2016 Bestand gehabt hätte, wurde im gegenseitigen Einvernehmen zum 30. April 2013 aufgehoben – nach mehr als 44 Jahren. Aleris zahlt dem langjährigen Beschäftigten eine Abfindung. Über deren Höhe wurde Stillschweigen vereinbart."

Quelle: Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger in pnp.de, 27.06.2013

Mittwoch, 26. Juni 2013

Keine Abfindung? - Setzen Sie doch Ihren Chef fest!

So sollen es jedenfalls nach einem Bericht in der Onlineausgabe des Wirtschaftsblatts Angestellte eines Betriebs in China machen. US-Chef Chip Starnes hatte in Peking 30 von 130 Mitarbeitern gekündigt. Nun wollen die verbliebene Mitarbeiter auch eine Abfindung kassieren und halten ihn in seinem Büro fest.

Abfindung ... oder im Büro leben


Das Wirtschaftsblatt beruft sich auf AFP und zitiert:

"'Sie sagen unerbittlich, ich müsse hier bleiben und im Büro leben', sagte der Manager Chip Starnes am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. 'Sie haben gesagt, mein Büro sei sehr schön, ich könne mich also nicht beklagen.'"

Auch der chinesische Standortchef und der Buchhalter können das Werk dem Bericht nach nicht verlassen. Der örtliche Gewerkschaftsvertreter Chu Lixiang soll dagegen auf Anfrage von AFP über den Verbleib von Chip Starnes gesagt haben:

"Er ist in seinem Büro und verhandelt"

Chip Starnes wird, wie er angibt, von den Behörden dreimal täglich mit Mahlzeiten versorgt. Die Polizei überwacht, dass keine Gewalt ausbricht. In den Konflikt eigreifen wollten die Behörden aber nicht.

Quelle: wirtschaftsblatt.at, 25.06.2013

Dienstag, 25. Juni 2013

Abfindung von 0,6 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vereinbart

Auch der britische Konzern Rentokil-Initial schließt in Südbaden einen Standort. Für Beschäftigte, denen die Arbeitslosigkeit droht, sei eine Abfindung von 0,6 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vereinbart worden.

Überdurchschnittlieche 0,6 Monatsgehälter Abfindung vereinbart

Die Leitung des britische Konzerns will den Freiburger Standort schließen. Bisher wurde in dem Unternehmen in Freiburg Berufskleidung gewaschen und wieder Instand gesetzt. Dies soll nun in Trossingen auf die Baar erfolgen. 

Laut IG Metall sind von der Werksschließung 63 Beschäftigte betroffen. 45 Beschäftigen drohe Arbeitslosigkeit. Vielleicht kann ihnen der Sozialplan, der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wurde, etwas Spielraum verschaffen, um einen neuen Job oder eine andere Alternative zu finden. Denn im Sozialplan ist vorgesehen, dass die Beschäftigten für 12 Monate in eine Transfergesellschaft wechseln können. 

"Zudem sei eine Abfindung von 0,6 Monatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung erreicht worden."
Dass eine solche Abfindung von 0,6 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr durchaus nicht üblich ist in der Branche, lässt ein Vergleich mit einer Studie aus dem Jahre 2009 erkennen.

Quelle: Badische Zeitung, 25.06.2013

0,225 Monatsgehälter als Abfindung - nicht mal die sind sicher

Die ehemaligen Beschäftigten des Textilherstellers Brennet GmbH in Wehr bangen um ihre Abfindung. Im Sozialplan waren 0,225 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr vereinbart für die Mitarbeiter.

0,225 Monatsgehälter Abfindung sind extrem niedrig


Doch der Firmeninhaber Stefan Denk verkündete am 30. April 2013, dass aufgrund von "Liquiditätsproblemen" nicht einmal diese extrem niedrige Abfindung gezahlt werden könne.

Für die Industriegewerkschaft (IG) Metall will der Inhaber mit seinem Vorgehen die Abfindungen weiter drücken.

"Eine Abfindung von 0,225 Monatsgehältern sei 'selbst in der Textilbranche eine extrem niedrige', schreibt Thomas Wamsler, Geschäftsführer der IG-Metall-Verwaltungsstelle in Lörrach. Jetzt sogar diese 'weit unterdurchschnittliche Abfindung' nicht zahlen zu wollen, 'schürt Spekulationen um die Annahme, dass Denk von vorneherein beabsichtigte, die Schließung (der Brennet-Werke) so billig wie möglich zu machen, und Abfindungen von Anfang an vermeiden wollte'",
wird Wamsler in der Badischen Zeitung vom 24. Juni zitiert.

Aus Sicht der IG Metall wäre es ein klarer Rechtsbruch, das völlige oder teilweise Verweigern der Abfindung ein Rechtsbruch, wenn den Beschäftigten der Rechtsanspruch auf die Abfindung streitig gemacht würde. Die IG Metall werde jedenfalls für ihre Mitglieder im Streitfall auch vor Gericht die Abfindungszahlung durchsetzen.

Dass die IG-Metall mit ihrem Vorwurf einer "extrem niedrigen" Abfindungen gar nicht so falsch liegt, lässt sich auch annähernd einer Studie aus dem Jahr 2009 entnehmen. 


Quelle: Badische Zeitung, 24.06.2013

Nachtrag: Siehe auch Badische Zeitung, 26.04.2013 

Sonntag, 16. Juni 2013

Abfindungszahlung bei Insolvenz

Wie schwierig es ist, bei Insolvenz eine vereinbarte Abfindung zu erhalten, erleben seit 2011/2012 rund 20 ehemalige Redakteure der Frankfurter Rundschau.

Abfindungszahlung soll Gericht entscheiden


Wie im SPIEGEL, Heft 25/2013 nachzulesen ist, hätten die Redakteuere damals einen Abwicklungsvertrag im Vertrauen darauf unterschrieben, dass der ehemalige Mehrheitseigentümer der Frankfurter Rundschau, der Verlag M. DuMont Schauberg (MDS) und Alfred Neven DuMont persönlich die Zahlung der Abfindung garantieren.

Nun behauptet MDS-Sprecher Wolfgang Brüser, diese Zusicherung sei "völlig aus der Luft gegriffen" und Schuld an der noch nicht erfolgten Zahlung sei der Insolvenzverwalter.

Im September soll im Frankfurter Arbeitsgericht nun eine Entscheidung fallen.

Wer eine Abfindung trotz Insolvenz des Arbeitgebers erhalten will, sollte einige Risiken und Regeln beachten - mehr dazu hier!

Quelle: SPIEGEL, 25/2013

Donnerstag, 13. Juni 2013

Abfindung: 1,25 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr für Prinovis-Mitarbeiter

Eine relativ hohe Abfindung in Höhe von 1,25 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr haben laut Berichten des NDR 1 Welle Nord Geschäftsführung und Gewerkschaft für die Mitarbeiter der Prinovis-Druckerei in Itzehoe ausgehandelt.

Sozialplan-Abfindung in Höhe von 1,25 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr

Rund 1.000 Mitarbeiter der Prinovis-Druckerei in Itzehoe verlieren im April 2014 ihren Job. Die Abfindung ist für 600 festangestellte Mitarbeiter ausgehandelt worden. Die 350 Leiharbeiter sollen in eine Transfergesellschaft wechseln können.

Darüber hinaus wurden im Sozialplan Zusatzbeträge für Kinder beziehungsweise Schwerbehinderte sowie das Angebot zur Weiterbeschäftigung an anderen Prinovis-Standorten verankert.

Dass diese Abfindungshöhe durchaus nicht häufig vorkommt, lässt sich auch an Vergleichen erkennen, die Sie auf abfindunginfo.de finden.

Quelle: NDR.de, 12.06.2013

Dienstag, 4. Juni 2013

Ehemalige Karmann-Mitarbeiter erhalten Abfindung

Vor vier Jahren gind die Firma Karmann aus Osnabrück in die Insolvenz. Jetzt erhält ein großer Teil der ehemaligen Mitarbeiter des Automobilherstellers eine Abfindung in Höhe von bis zu 2,5 Monatsgehältern.

Abfindung trotz Insolvenz

Der Ausschüttung wurde ein Sozialplan zugrunde gelegt, der zwischen der IG Metall Osnabrück, dem Betriebsrat von Karmann und Insolvenzverwalter Ottmar Hermann nach der Betriebsaufspaltung gemeinsam vereinbart worden war. Das Insolvenzgericht hat der Auszahlung im Juni und Juli zugestimmt.

Für eine Abfindung sind 2,5 Monatsgehälter kein sehr hoher Betrag - siehe auch "Exkurs: Berechnung der Abfindung". Doch dass trotz der Insolvenz überhaupt eine Abfindung ausgehandelt werden konnte und gezahlt wird, grenzt fast an ein Wunder. Denn selbst eine ausgehandelte oder erstrittene Abfindung ist bei Insolvenz meist verloren.

Quelle: Braunschweiger Zeitung, 31.05.2013

Montag, 27. Mai 2013

Mittwoch, 15. Mai 2013

Die ehemaligen Geschäftsführer des neuen Berliner Flughafens wurden nach dem Desaster mit der geplanten Erföffnung gefeuert ... und erhielten eine Abfindung (180.000 EUR Abfindung für Pfusch am Berliner Großflughaben). Nun müssen sie darum bangen.

Haftung statt Abfindung?

 Die Flughafengesellschaft will offenbar Haftungs- beziehungsweise Schadenersatzansprüche gegenüber Rainer Schwarz und Manfred Körtgen geltend machen. Ein solches Vorgehen soll nach Informationen der Berliner Morgenpost der Aufsichtsrat veranlasst haben.

Wie in diesem Blog an mehreren Stellen dokumentiert ist, haben solche Absichten bisher nur selten dazu geführt, dass Missmanagement nicht noch mit einer fetten Abfindung honoriert wurde, sondern die "Verursacher" dafür auch finanziell einstehen mussten.

Quelle: Berliner Morgenpost, 15.05.2013

Nachtrag:

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost vom 13.06.2013 waren es für Manfred Körtgen laut Geschäftsbericht gar 193.000 EUR. Demgegenüber gilt laut Berliner Morgenpost vom 12.06.2013 als sicher, dass Rainer Schwarz bei einer rechtswirksamen Kündigung zumindest auf einen Teil seiner Bezüge verzichten muss - ca. 1,8 Millionen Euro.

98 Prozent Steuern auf Abfindung in Ungarn - vom EUGH gekippt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Steuersatz auf Abfindungszahlungen in Höhe von 90 Prozent als "Verletzung des Eigentumsrechts" verurteilt.

Diesen Sondersteuersatz hatte die Fidesz-Regierung 2010 rückwirkend eingeführt, weil sich etliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst unrechtmäßig außerordentliche Abfindungen zuschanzten.

Quelle: Pester Lloyd, 15.05.2013

Mittwoch, 17. April 2013

20 Mio. US-Dollar Abfindung für Missmanagement?

Tom Horton, der Vorstandsvorsitzende der American-Airlines-Konzernmutter AMR Corporation soll wegen seines Missmanagements gehen ... und nach seinem Abgang 2014 eine Abfindung von 20 Mio. US-Dollar erhalten.

Das war selbst dem Richter des New Yorker Insolvenzgerichts zu viel.

Die Auszahlung einer solchen Summe lehnte er jetzt ab.
"Der Jurist sagte, die Riesen-Abfindung verstoße gegen das US-Insolvenzrecht aus dem Jahr 2005. Der Richter ließ aber offen, ob die Abfindung zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise doch gezahlt werden kann." 
Tausende Beschäftigte von American Airlines haben Tom Horten den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu verdanken ... wa bekommen die eigentlich für eine Abfindung?

Quelle: DMM, 17.04.2013 

18,8 Millionen Euro Konzerngewinn - aber keine Abfindung für Mitarbeiter

Das Dresdner Fotolabor der Cewe Color AG & Co. OHG (Oldenburg) soll geschlossen werden. Aber das Unternehmen ist bisher nicht bereit, für die betroffenen rund 90 Mitarbeiter eine angemessene Abfindung zu zahlen.

Das kennen Sie ja:

Geht es den Unternehmen schlecht ...

Beide Seiten werden nun auf der Einigungsstelle noch einmal verhandeln. Sollte auch hier keine Übereinkunft erzielt werden, gelte der Spruch des Vorsitzenden der Einigungsstelle.

„Die Arbeitgeberseite erhofft sich mit diesem Verfahren niedrige Abfindungen; dem gegenüber steht ein Konzerngewinn von 18,8 Millionen Euro (EBIT 28,9 Millionen Euro) in 2012“,

teilte die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie der Nachrichtenagentur dpa mit.

Quelle:  Focus Money, 17.04.2013

Dienstag, 16. April 2013

SEN streicht in Deutschland 660 Stellen

Siemens Enterprise Communications (SEN) streicht in Deutschland jede sechste Stelle ... Diesem erneuten Kahlschlag  fallen insgesamt 660 Arbeitsplätze zum Opfer, damit das Unternehmen Kosten sparen und wettbewerbsfähig bleiben kann. 

Den betroffen Mitarbeiter wird angeboten, bis 01.07.2013 in eine Auffanggesellschaft zu wechseln oder mit einer Abfindung aus dem Unternehmen auszuscheiden. Das Angebot sollen vor allem Mitarbeiter in der Zentrale und in geringerem Umfang auch Vertriebs- und Servicekräfte erhalten.

Ob die Betroffenen schon ahnen, was ihnen von der Abfindung bleibt?

Quelle: n-tv, 16.04.2013
 

Donnerstag, 11. April 2013

Vattenfall will 1.500 Beschäftigte entlassen

Der schwedische Vattenfall-Konzern will 2013 und 2014 insgesamt 1.500 Beschäftigte allein in Deutschland entlassen. Darüber einigten sich die Tarifparteien.
"Für die rund 15 000 Beschäftigten des Stromversorgers Vattenfall in Deutschland haben sich die Tarifparteien auf einen Abschluss geeinigt. Die Gewerkschaften setzten einen sozialverträglichen Stellenabbau durch, wie sie am Mittwoch mitteilten."
 Insgesamt sollen im Konzern 2.500 Stellen gestrichen werden; davon 1500 in Deutschland. Es ist geplan, dass die Beschäftigten über Altersteilzeit oder Abfindung das Unternehmen verlassen oder intern versetzt werden.

Freitag, 5. April 2013

Hinterrücks entlassen - 180.000 Euro Abfindung erstritten

Heino Seeger, der ehemalige Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter bei der BOB sowie Bayern-Regionalleiter der BOB-Muttergesellschaft Veolia Verkehr GmbH, wurde sozusagen per Pressemitteilung Anfang Dezember "aus familiären und gesundheitlichen Gründen" entlassen.

So jedenfalls die "Begründung" des Arbeitgebers.

Nunmehr hat Heino Seeger vor dem Arbeitsgericht in München zumindest von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 180.000 Euro brutto erstritten. Bis zum gerichtlich festgelegten Ende seines Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni dieses Jahres erhält er zudem noch sein Gehalt.

Eine belastbare Begründung seiner Entlassung gab es vom Arbeitgeber auch vor Gericht nicht. Wer hat da wohl an seinem Stuhlk gesägt?

Auch langjährige Geschäftsführer sind nicht vor Entlassungen gefeit. Oft verlaufen diese noch unberechenbarer als für einfache Arbeitnehmer. Davon könnte ich zahlreiche Beispiele aus den 16 Jahren liefern, in denen ich mich auf Abfindung und Steuern spezialisiert habe.

Quelle: süddeutsche.de, 04.04.2013

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1