Das das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erneut zur Kürzung einer Sozialplanabfindung geurteilt.
Wiederholt ging es um die Fragen:
Wiederholt ging es um die Fragen:
- Dürfen Sozialplanabfindungen gekürzt werden, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können?
- Verstößt eine solche Bemessung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht?
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