Donnerstag, 22. August 2013

Steuerzahler sollen Millionen-Abfindung zahlen

Eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist normalerweise vom Unternehmen zu bezahlen ... also letztendlich von den Kunden des Unternehmens. Wenn demnächst zwei Vorstände der krisengeschüttelten Commerzbank mit Millionen-Abfindungen gehen müssten, würden auch die Steuerzahler die Abfindung mitbezahlen.

Steuerzahler müssten Abfindung mitfinanzieren

Der Aufsichtsrat der Commerzbank in Frankfurt am Main will sich von den beiden Vorständen Jochen Klösges und Ulrich Sieber trennen. Beide stehen der Chefs der konzerninternen "Bad Bank" vor und sind seit Juni 2009 im Vorstand. Ihre Verträge laufen jeweils noch 4 Jahre.

Noch wird wohl auch über die Höhe der Abfindungen verhandelt. Wird für die Abfindung nur das Grundgehalt in Höhe von je 500.000 Euro berücksichtigt, das beide Manager bis 2001 erhielten ... oder der Verdienst von 2013, der schon um 250.000 Euro höher lag ... oder auch die Bonuszahlungen? Wenn beide gegen ihre Entlassung klagen sollten, könnten die Entschädigungsforderungen insgesamt wohl über jeweils 2,5 Millionen Euro anwachsen.

Der Bund ist mit 17 Prozent an der Bank beteiligt. Deshalb kann es sein, dass die Abfindungen der ausscheidenden Manager vom Steuerzahler mitgetragen werden müssen. Vor einem Jahr hatte sich das Bundesfinanzministerium noch mit einem Veto gegen eine Millionenabfindung gewehrt.

Übrigens drohen auch zahlreichen weiteren Commerzbank-Beschäftigten Entlassungen. Die 55 Führungskräfte auf der ersten Ebene sollen nach Aussagen von Vorstandschef Martin Blessing um 20 Prozent verringert werden. Auch die zweite Führungsebene wird verkleinert. An der Basis ist der Abbau von mehr als 5.000 Stellen vorgesehen. "
Quelle: RP-Online.de, 07.08.2013

Nachtrag:

Es wird wohl noch etwas dauern ... und Geld kosten, ehe die Entscheidung über die Entlassung und Abfindung der beiden Vorstände fällt. Nach Pressemeldungen droht bei der Commerzbank eine Kampfabstimmung darüber im Aufsichtsrat. Die Vorstände pokern um ihre Abfindungen in Millionenhöhe - die Bundesregierung will nicht zustimmen und der Aufsichtsrat scheint auch nicht einig zu sein.

Quelle: welt.de, 17.10.2013 

Hat die VHV Mitarbeiter mit Abfindung ausgetrickst?

Wer in Verbindung mit einer Kündigung eine Abfindung erhält, akzeptiert betrachtet diese zumeist als gerechtfertigte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Rund 50 ehemalige Mitarbeiter der VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover sehen das wohl nicht so.

Größte Massenklage trotz Abfindung


Bild.de berichtet am 21.08.2013:
"Es ist eine der größten Massenklagen in der Geschichte des Arbeitsgerichts Hannover: 50 Ex-Mitarbeiter des hannoverschen Versicherungskonzerns VHV (2700 Beschäftigte, 2,3 Milliarden Euro Umsatz) kämpfen um ihre alten Arbeitsplätze."
Sie klagen den Konzern der arglistigen Täuschung an, weil ihre Stellen angeblich wegen "Sparmaßnahmen" weggefallen sind ... anschließend aber vielfach durch billigere Leiharbeiter besetzt wurden.

Die Verantwortlichen des Versicherungskonzerns können das gar nicht verstehen. Sie ließen durch ihren Anwalt vor Gericht erklären:
„Es ist niemand gedrängt worden, die Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Und es wurden höhere Abfindungen als gesetzlich notwendig gezahlt.“
Wie edel und fair!

"Höhere Abfindungen als gesetzlich notwendig" bedeutet nach BILD-Informationen: 30.000 bis  mehr als 100.000 Euro.

Ein Aufhebungsvertrag setzt immer das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus. Wer sich damit sogar vor einer gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schützen will, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht wehren könnte, muss er nicht mal eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten - siehe auch "Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit".

Sollte sich jedoch tatsächlich erweisen, dass hier eine arglistige Täuschung der Arbeitnehmer vorliegt, könnte sogar die Arbeitsagentur noch Schadenersatzansprüche geltend machen ...
 
Quelle: Bild.de, 21.08.2013

Montag, 19. August 2013

Abfindung nach Kündigung - Günstigste Steuerveranlagung wählen!

22 Mio. oder 55,6 Mio. Dollar Abfindung

Der Chief Executive Officer (CEO) der kanadischen BlackBerry Ltd., Thorsten Heins, kann im Fall einer Entlassung insgesamt "nur" 22 Millionen Dollar ... günstigenfalls jedoch auch 55,6 Millionen Dollar erhalten.

Was lässt sich vom Mühlespiel für Abfindungsverhandlungen lernen

Der ehemalige Siemens-Manager Thorsten Heins leitet nunmehr ein von Blackberry ins Leben gerufenes Spezialkomitee. Dieses soll “strategische Alternativen” für das angeschlagene Unternehmen prüfen.

Welche Folgen hat dies für Thorsten Heins? - Wenn er schließlich seinen Posten als CEO räumen muss, bleiben ihm 
  • im Fall einer Entlassung nach einem Verkauf des Unternehmens 55,6 Millionen Dollar in Form von ausstehenden Gehältern, Abfindungen und Aktien;
  • im Fall einer Entlassung ohne vorangegangenen Unternehmensverkauf 22 Millionen Dollar Abfindung (nach Berechnungen von Bloomberg).
Er sitzt also am Hebel einer "Zwickmühle": Wie immer auch die Steine geschoben werden ... es fällt ordentlich Geld ab. Beneidenswerte Lösung - nicht wahr?

Soviel Geld lässt sich noch herausholen, auch wenn es mit dem Unternehmen bergab geht.
 
In den Monaten März, April, Mai 2013 konnte Blackberry lediglich 2,7 Millionen Blackberry-10-Smartphones absetzen. Die Folge war ein Verlust von 84 Millionen Dollar bei einem Umsatz von 3,1 Milliarden Dollar.

Das Tablet-Geschäft hat Blackberry vollständig aufgegeben.

Die Unternehmensführung hatte im Zuge der Restrukturierung bereits vor einem Jahr etwa 5.000 Mitarbeiter entlassen. Ende Juli 2013 kündigte Blackberry an, rund 250 weitere Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: ZDNet, 16.08.2013

Nachtrag: 

Eine Ergänzung unter dem Titel "Der Millionen-Anwärter -Egal, was mit Blackberry geschieht: Thorsten Heins kassiert ab" in sueddeutsche.de am 30.09.2013

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1