Mittwoch, 15. Oktober 2014

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung"?

Wie sind die Chancen auf eine Abfindung bei einer Kündigung wegen "eklatanter Fehlleistung"? - In diesem Fall vielleicht gar nicht mal schlecht.

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung" - geht das?


Auf hallorecklinghausen.de ist zu lesen, dass die frühere kaufmännische Direktorin der "Prosper-Hospital gemeinnützige Krankenhaus-Gesellschaft mbH" noch im Dezermber 2013 nach nicht einmal zwei Jahren eine Leistungszulage und noch im Januar 2014 als Anerkennung ein Präsent dazu erhielt. Doch schon ein Monat später folgte die fristgerechte Kündigung des Prokuristenvertrages wegen "eklatanter Fehlleistungen" und "Überforderung".

Der Anwalt der Gekündigten gab unumwunden zu, dass die Vorwürfe wohl sogar für eine fristlose Kündigung reichen würden - wenn sie denn auch alle hieb- und stichfest nachgewiesen werden könnten.

So prüfen Sie Ihre Kündigung auf eine Abfindungschance


Ärzte und Mitarbeiter des Krankenhauses hätten die Kündigung nicht nachvollziehen können.

Einen Vergleich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung von 42.000 Euro lehnt die Klägerin ab, weil sie die "Ungereimtheiten" ausräumen will. Bestenfalls akzeptiere sie nur eine Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung bis Ende 2014 und eine Abfindung von 100.000 Euro brutto. Das lehnt der ehemalige Arbeitgeber ab.
"Doch viel billiger wird es nun für die Prosper gGmbH auch nicht werden. Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage statt, verpflichtete Prosper zur Weiterbeschäftigung "zu unveränderten Bedingungen", wies den von Arbeitgeberseite gestellten Auflösungsantrag mit einer Abfindung von höchsten einem Monatsgehalt ab und verpflichtete das Krankenhaus weiter zur Zahlung von 8424,78 Euro brutto für Mai. (AZ 2 Ca 609/14)"
Fazit: Möglicherweise ist dies mal wieder ein Beispiel für willkürliche Entscheidungen in einer Geschäftsführung und zugleich dafür, solche Entscheidungen nicht widerspruchslos zu akzeptieren sind. Dennoch gibt es wohl nur Verlierer in dem Prozess: Auf das Krankenhaus kommen eventuelle höhere Kosten zu, eine Angestellte verliert ihren Arbeitsplatz, das Team verliert Vertrauen in die Führung, die Krankenversicherten müssen letztendlich die Kosten tragen...

Nachtrag:
"Vier Monate später und eine Woche vor dem Berufungstermin wegen der ersten Kündigung vom Februar folgten die Parteien schließlich dem dringenden Rat des Gerichts, 'jetzt einen Weg zu gehen, der für Beide nicht schön ist, dafür aber noch größeren Schaden verhindern hilft.' Danach endet das Arbeitsverhältnis am 30. April 2015, die bis dahin weiter von der Arbeit freigestellte Klägerin, deren Gehalt von 8.424,78 Euro brutto bis einschließlich Mai 2014 abgerechnet wurde, bekommt noch insgesamt zehn Monatsgehälter sowie eine Abfindung von 49.000 Euro brutto und ein 'gutes' Zeugnis mit eigenem Vorschlagsrecht.

Außerdem kann sie jederzeit mit einer Vorankündigung von nur sieben Tagen aus ihrem Arbeitsvertrag aussteigen ('Turboklausel') und bekommt ihre bis Ende April noch fälligen Bezüge 'ohne Arbeitgeberanteile', so Anwalt Dr. Karlsfeld, auf die Abfindung draufgepackt. Ein weiteres noch in Herne anhängiges Klageverfahren (4 Ca 758/14) sowie die Berufung des Krankenhauses in Hamm (17 Sa 1038/14) sind nach diesem ohne Widerruf vereinbarten Vergleich ebenfalls erledigt. (AZ 5 Ca 1735/14)."

Quelle: hallorenrecklinghause.de, 15.10.2014, hallorenrecklinghausen.de, 15.10.2014

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