Montag, 15. Dezember 2014

Abfindung - Böse Steuerfalle kostet vierzigtausend Euro

Auf dem Blog vom Privatier war am 13.12.14 folgender Eintrag zu lesen:

"Ich hatte alles geregelt, Aufhebungsvertrag zum 30.12.2014, alle Gehaltszahlungen und sonstige Vergütungen im Dezember und dann die Abfindung im Januar 2015.

Jetzt hat mir diese verdammte T-Firma die Abfindung schon im Dezember ausgezahlt...

Im Aufhebungsvertrag steht 'Auszahlung spätestens Ende des Folgemonats...', kann ja niemand ahnen, dass die so blöd sind und 6 Wochen vorher zahlen. Falls das böswillige Absicht war oder nicht korrigiert wird, sollte doch ein Schadensersatz möglich sein, oder? Schließlich sind es ca. 40.000€, um die ich hier gebracht werden würde."

Mehr als dumm gelaufen!

Natürlich kann der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung steuersparend vereinbart werden!

Welche Fallstricke mit Aufhebungsverträgen verbunden sind und wie Sie sich davor schützen, will ich Anfang Januar in einem Webinar aufzeigen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich vor den 12 typischsten Fallstricken in Aufhebungsverträgen schützen können, dann sollten Sie sich dieses Webinar nicht entgehen lassen!

Einfach Ihre E-Mail-Adresse eintragen, damit Sie rechtzeitig Anfang Januar 2015 Ihre Einladung erhalten.

Freundliche Grüße

Dr. Thomas Schulze

Übrigens: Da die Teilnehmerzahl für das Webinar begrenzt ist, sichern Sie sich am besten Ihre Teilnahme, wenn Sie sich gleich mit einem Klick auf den folgenden Link vormerken lassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...