Mittwoch, 5. März 2014

Abfindung durch Vergleich - was bleibt von der Abfindung?

Ein Schwerbehinderter erstreitet 90.000 Euro Abfindung - im Ergebnis eines Vergleichs. Der Berichterstatter in der Süddeutschen meint: "Grundlegende Fragen bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet."

Wieviel Geld bleibt von der Abfindung nach diesem Vergleich für den Arbeitnehmer?


Zunächst wurde der Arbeitnehmer "freigestellt" ohne Lohnfortzahlung. Ich sehe das so:

Der Arbeitgeber kommt gem. § 615 BGB S. 1 in Annahmeverzug, wodurch der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Doch diesen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Sachverhalt muss der Arbeitnehmer erst auf dem Klageweg durchsetzen, weil außergerichtlich keine Lösung möglich wird. Der Arbeitnehmer muss sich selbst kümmern und klagen, damit sich etwas bewegt.

Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei!


Da fällt mir noch glatt ein § 93 SGB IX:
"Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin."
Welcher "Rat" hat hier eigentlich reagiert - oder mehr versagt?

Als irgendjemand bei der Süddeutschen dann von diesem skandalösen Fall erfährt und sich für den Betroffenen einsetzen will, wird der Arbeitnehmer fristlos gekündigt:
"R. wird gekündigt, fristlos. Der Vorwurf: Er habe sich an die Presse gewandt mit Aussagen, die dem Ruf der Firma schaden könnten."
Auch dazu nur mal so als Anmerkung:

Der Arbeitgeber darf sog. Whistleblower, d. h. Mitarbeiter, die Missstände publik machen, nicht fristlos entlassen - Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg (EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08).

Doch sollten diese rechtlichen Fragen Juristen klären - um so mehr, als die Bundesregierung selbst mit solchem Arbeitnehmerverhalten ein Problem hat, wie dem Dokument zu entnehmen ist.

Was für Abfindungsinteressierte und -betroffene in ähnlicher Situation mit Blick auf Minderung des Geldwertes der Abfindung sicher auch sehr wichtig ist: In dem genannten Fall sind beim
"Arbeitsgericht sind zwei Verfahren anhängig. Zunächst hat R. seinen Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung und Lohnnachzahlung verklagt, dann wegen der Kündigung."
Diese Verfahren hat der Betroffene selbst eingeleitet - mit den Folgen:

  1. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten und Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht - also der Arbeitnehmer auch die Anwaltskosten. Diese - über den Daumen gepeilten - 5.380 Euro dürften also aus der Abfindung bezahlt werden und die 90.000 Euro schmälern.
  2. Bei jedem Vergleich hat der Anwalt zusätzlich zu seinem Honorar Anspruch auf ein Vergleichsgebühr - diese rund 1,690 Euro dürfte also zusätzlich aus der Abfindung gezahlt werden.
  3. Ich kann das zwar aus dem Artikel nicht erkennen, aber so wie ich es lese, dürfte die Abfindungssumme einerseits aufgrund des Annahmeverzugs die restlichen Gehaltsansprüche seit August 2012 bis zum Ende der Kündigungsfrist enthalten - siehe § 615 BGB - und darüber hinaus eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die gemäß § 24 EStG zu versteuern sind  In dem Fall sind aus dem Gehaltsteil noch die Sozialversicherung zu bezahlen sowie "Gehaltsnachzahlung" und "echte Abfindung" zu versteuern. Möglicherweise ist dann die Abfindung letztlich so gering, dass nicht einmal eine "Zusammenballung der Einkünfte", was eine ermäßigte Besteuerung zuließe.


Was bleibt also von der Abfindung übrig? Kennt der Arbeitnehmer diese "Abzüge", oder wurde er zumindest darüber belehrt? - Ich vermute eher, er wurde mit diesem Ergebnis ähnlich über den Tisch gezogen wie mit der "Hilfe" der Beteiligten Ämter, Räte und Personen vor dem Gerichtsverfahren ...

Und am Ende soll der Arbeitnehmer die beim Über-den-Tisch-ziehen entstehende Reibungswärme auch noch als Nestwärme empfinden!

Wie schrieb doch der Berichterstatter? - "Grundlegende Fragen bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet“ ...


Quelle: Sueddeutsche.de, 05.03.2014  

Montag, 3. März 2014

Schuler will 350 Arbeitsplätze streichen

Der weltgrößte Pressenhersteller Schuler will konzernweit in Deutschland 350 Arbeitsplätze streichen ... und die Arbeitsplätze nach China verlagern.

Strukturveränderung mit Massenentlassung


Es ist immer wieder das gleiche Lied: Geht es den Firmen gut, wird entlassen. Geht es ihnen schlecht, wird entlassen.

Bisher gehörte das Traditionsunternehmen Schuler AG mit Hauptsitz in Göppingen für viele hoch zufriedene Mitarbeiter so gut wie zur Familie, denn sie arbeiten seit Jahren in dem Unternehmen und sind hoch qualifiziert. Sonst wäre die Weltmarktführerschaft auch kaum denkbar.

Anch der Ankündigung des Personalabbaus macht sich unter den Betriebsräten und den Mitarbeitern Empörung breit, verkündet die IG Metall Bruchsal. Denn der Schuler AG geht es nach Aussagen der Unternehmensführung sehr gut.

Muss Strukturen verändern zwangsläufig heißen, Menschen den Job zu nehmen?

Wenn die Gießerei im Göppinger Werk geschlossen wird, kostet das allein 100 Beschäftigten den Arbeitsplatz. Allein die Kosten für die Schließung verschlingen aus der Sicht der IG Metall Millionen, die sinnvoller eingesetzt werden können:
„Ein klares Bekenntnis zur Gießerei, notwendige Investitionen und eine geringere Belastung durch Konzernumlagen könnten den Beschäftigten eine Perspektive geben,“

rechnet Martin Purschke, IG Metall Göppingen-Geislingen, dem Vorstand vor.

Neben dem Standort Göppingen sind von den Abbauplänen unter anderem die Standorte Weingarten (Landkreis Ravensburg), Waghäusel (Landkreis Karlsruhe) und Erfurt betroffen. 

Quelle: bruchsal.org, 04.12.2013

Sonntag, 2. März 2014

80.000 Dollar Abfindung auf Facebook verpostet?

Patrick Snay, 69, ehemaliger Schulleiter der Gulliver Preparatory School, sollte aufgrund einer von einem Gericht als unrechtmäßig beurteilten Kündigung 80.000 Dollar Abfindung erhalten.  

Kann die Abfindungszahlung verweigert werden?


Vereinbarungsgemäß sollte darüber Stillschweigen gewahrt werden. Doch Tochter Dana postete auf Facebook, dass ihr Vater nun eine Abfindung vor Gericht ausgehandelt habe. Nun verweigert die Schule die Auszahlung.

Mit ihrem Posting hat die Tochter nach Aussagen der Schulanwälte gegen die Geheimhaltungspflicht ihres Vaters verstoßen. Deshalb droht die Schule, die 80.000 Dollar Abfindung abzuerkennen. Das schreibt sinngemäß die Zeitung "Miami Herald".

Dem entgegnen Patrick Snay und seine Rechtsanwälten, dass er eine Verschwiegenheitserklärung für sich abgegeben habe, könne nicht bedeuten, dass er noch nicht einmal mit seiner Frau und seiner eigenen Tochter über die erzielte Einigung mit der Schule sprechen dürfe.

Gerichtlich soll nun entschieden werden, ob dem ehemaligen Schulleiter die Abfindung dennoch zusteht. Andernfalls wäre das Posting wohl eines der teuersten in der zehnjährigen Geschichte des weltgrößten Social-Media-Kanals.

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1