Montag, 15. Dezember 2014

Abfindung - und wieder wegen Verstoß gegen Gesetz und Recht

Abgesehen von Sozialplanregelungen werden Abfindungen meist infolge einer Klage des Arbeitnehmers gezahlt. Dies bestätigt sich erneut im Fall der Kündigung eines DRK-Geschäftsführers.

Teurer Lerneffekt fürs Essener DRK


Unter diesem Titel erschien in der WAZ am 13.12.2014 ein Bericht über den letztlich gerichtlich ausgefochtenen Streit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz in Essen und dem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer.
"Scherer, der seit Juli freigestellt ist, wird demnach wie gehabt erst Ende Oktober kommenden Jahres ausscheiden und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch seine vollen Bezüge erhalten. Außerdem bekommt er eine Abfindung."
Der derzeitige Interimsgeschäftsführer des DRK in Essen, Klaus Müller-Starmann sprach von einem heilsamen „Lerneffekt“ aus diesem Verfahren. Alfred Scherer erhielt Ende Juli die Kündigung. Er war der vierte Geschäftsführer beim DRK binnen vier Jahren gewesen.

Fazit: Wer gekündigt wird, sollte prüfen, welche Chancen für einen Widerstand gegen die Kündigung - gegebenenfalls für eine Klage gegen die Kündigung - bestehen, aus der sich ein Anspruch auf Abfindung ableiten lässt. 

Quelle: derwesten.de, 13.12.2014

Abfindung - Böse Steuerfalle kostet vierzigtausend Euro

Auf dem Blog vom Privatier war am 13.12.14 folgender Eintrag zu lesen:

"Ich hatte alles geregelt, Aufhebungsvertrag zum 30.12.2014, alle Gehaltszahlungen und sonstige Vergütungen im Dezember und dann die Abfindung im Januar 2015.

Jetzt hat mir diese verdammte T-Firma die Abfindung schon im Dezember ausgezahlt...

Im Aufhebungsvertrag steht 'Auszahlung spätestens Ende des Folgemonats...', kann ja niemand ahnen, dass die so blöd sind und 6 Wochen vorher zahlen. Falls das böswillige Absicht war oder nicht korrigiert wird, sollte doch ein Schadensersatz möglich sein, oder? Schließlich sind es ca. 40.000€, um die ich hier gebracht werden würde."

Mehr als dumm gelaufen!

Natürlich kann der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung steuersparend vereinbart werden!

Welche Fallstricke mit Aufhebungsverträgen verbunden sind und wie Sie sich davor schützen, will ich Anfang Januar in einem Webinar aufzeigen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich vor den 12 typischsten Fallstricken in Aufhebungsverträgen schützen können, dann sollten Sie sich dieses Webinar nicht entgehen lassen!

Einfach Ihre E-Mail-Adresse eintragen, damit Sie rechtzeitig Anfang Januar 2015 Ihre Einladung erhalten.

Freundliche Grüße

Dr. Thomas Schulze

Übrigens: Da die Teilnehmerzahl für das Webinar begrenzt ist, sichern Sie sich am besten Ihre Teilnahme, wenn Sie sich gleich mit einem Klick auf den folgenden Link vormerken lassen.

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1